Servus,
„Nichts ist lächerlicher
als das reklamierte Eigentumsrecht an Ideen.“
Heinrich Heine
Nun allerdings sollte man obiges Zitat im Gesamtzusammenhang lesen. Heine moniert sich hier über Schelling, der sich wiederum daüber auslies, dass Hegel von ihm viele seiner Ideen übernommen und weiterentwickelt hätte.
Zitat:
Wie ein Schuster über einen andern Schuster spricht, den er beschuldigt, er habe sein Leder gestohlen und Stiefel daraus gemacht, so hörte ich Herren Schelling, als ich ihn zufällig mal sah, über Hegel sprechen, über Hegel, welcher ihm »seine Ideen genommen«; und »meine Ideen sind es, die er genommen«, und wieder »meine Ideen«, war der beständige Refrain des armen Mannes. Wahrlich, sprach der Schuster Jakob Böhme einst wie ein Philosoph, so spricht der Philosoph Schelling jetzt wie ein Schuster.
So gesehen bezieht sich Heines Kritik nicht auf den Schutz an sich, sondern auf die Situation, dass Schelling wohl die Weiterentwicklung seiner Ideen verhindern wollte (und scheint insgesamt zu bezweifeln, dass Schelling diese Ideen überhaupt hatte).
Der Mann hat recht.
Na, ja. Wie gesagt, in der Bedeutung des Gesamtzusammenhangs, ja.
Denn wenn alles „ihren“ geistiges „Ideen“-Rreichtum
durchsetzten wuerden, dann gaebe es kaum noch eine Entwicklung
des „kollektiven“ Geistes.
Dies ist ein Trugschluss, der schon so lange zitiert wird, wie es die Diskussion über den Schutz geistigen Eigentums gibt. Fakt ist jedoch, dass die Innovationsfähigkeit in Ländern mit gutem Schutz des geistigen Eigentums i.d.R. höher ist, als in Ländern, in denen kein Schutz besteht.
Der Hintergrund ist einfach: Je mehr Arbeit die Entwicklung einer Idee kostet, um so weniger wird man sie in Angriff nehmen, wenn nachher ein Anderer sie einfach kopieren und für seine Zwecke verwenden kann.
Das Ergebnis ist, dass in Ländern ohne Schutz entweder nicht mehr Ideen entwickelt werden oder diese so gut wie möglich geheim gehalten werden.
In Ländern, die einen Schutz garantieren, ist dieser jedoch stets an ein Veröffentlichungsgebot gebunden, so dass andere - z.B. bei Erfindungen - diese Erfindung lesen können und ggf. weiterentwickeln können. Somit hat der Erfinder zwar seinen Schutz, „bezahlt“ aber dafür damit, dass er seine Erfindung der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen muss. Außerdem ist die Laufzeit des Schutzes i.d.R. begrenzt, so dass nach Ablauf der Zeit die Idee wirklich „gemeinfrei“ wird.
Bei Urheberrecht ist es im Detail zwar etwas anders geregelt als bei Erfindungen, aber im Grunde gilt auch hier, dass ein Dichter wohl kaum ein Gedicht oder ein Musiker wohl kaum ein Musikstück schreiben würde, wenn er nicht die Früchte seiner Arbeit geschützt wüsste.
Natürlich kann man trefflich darüber streiten, ob im Einzelfall dem Künstler nicht zugestanden werden soll auf seine Urheberrechte zu verzichten, aber dabei sollte man auch bedenken, dass das Einräumen eines solchen Rechts in gewissen Abhängigkeitsverhältnissen immer auch missbraucht werden kann (z.B. wenn ein Musikkonzern oder Verlag eine solche Abtretung von Rechten generell für das Zustandekommen eines Vertrages fordert).
Gruß,
Sax