Geistiges Eigentum

Hallo Zusammen,

folgende Situation: Ich bewerbe mich intern bei meinem Arbeitgeber auf eine freie Stelle mit anderem Anforderungsprofil als meine jetzige, jedoch auf gleicher Hirarchiestufe. Mein Vorgesetzter möchte einen Massnahmeplan zur Umsetzung der gegebenen Ziele für diese Stelle von mir haben, welchen er schliesslich bekommt.

Der Entscheid für die Stelle fällt aus politischen Gründen (nicht von meinem direkten Vorgesetzten) gegen mich und für einen externen Bewerber.

Nun meine Frage: Habe ich das Recht mich auf geistiges Eigentum zu berufen um den Massnahmenplan im Original zurückzuerhalten? Oder kann mein Arbeitgeber mit diesem arbeiten und ihn für den neuen Mitarbeiter verwenden?

PS: Den Massnahmenplan habe ich selbstverständlich in meiner Freizeit erstellt.
PPS: Sitz des Arbeitgebers ist in der Schweiz (falls es hier Unterschiede gibt)

Ich wäre froh, wenn mir jemand helfen könnte :smile:

VG Bob

Hallo,

diese Frage ist keine Frage des Datenschutzes sondern eine des Urheberrechts in Verbindung mit dem Arbeitsrecht. Daher kann ich dazu leider gar nichts sagen.

Freundliche Grüße,

W.H.