Hallo,
in der EU-Verordnung 1677/88 heißt es: „Leicht gekrümmte Gurken dürfen eine maximale Krümmung von 20 Millimetern auf 10 Zentimeter Länge der Gurke aufweisen.“
Dass man Größe oder Länge von Gemüse normiert, ist, auch wenn es auf den ersten Blick albern erscheinen mag, notwendig, wenn man es vergleichbar machen will.
Warum aber muss man den Krümmungsgrad festlegen?
Grüße
Carsten