Gekündigt oder nicht?

In einem Arbeitsvertrag steht folgender Passus:

„Das Arbeitsverhältnis beginnt … und wir für die Dauer des Projektes … abgeschlossen. Danach endet das Arbeitsverhältnis ohne, dass es einer Kündigung bedarf. […] Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Diese Frist gilt auch für ein befreistetes Arbeitsverhältnis. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.“

Der AG hat dem AN nun mündlich mitgeteilt, dass das Projekt abgeschlossen sei.

Frage:
a)Ist er nun gekündigt?
b)Falls ja, ist er sofort gekündigt oder mit den im Arbeitsvertrag genannten Fristen?
c)Falls nein, ab wann wäre er dann gekündigt?

Der AG hat dem AN nun mündlich mitgeteilt, dass das Projekt
abgeschlossen sei.

Zitatanfang Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.[Zitatende]

http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__15.html

a)Ist er nun gekündigt?
b)Falls ja, ist er sofort gekündigt oder mit den im
Arbeitsvertrag genannten Fristen?
c)Falls nein, ab wann wäre er dann gekündigt?

Siehe oben. Wobei das mit Kündigung in dem Sinne nichts zu tun hat. Die Mitteilung, dass das Projekt beendet ist, ist nicht gleichzusetzen mit einer Kündigung.
Da die Mitteilung nicht schriftlich erfolgte, könnte man schlussfolgern …

Vielen Dank für die rasche Antwort. Allerdings verstehe ich den Gesetzestext nicht ganz. Wie muss ich „frühestens“ verstehen? Ist das Arbeitsverhältnis folglich beendet oder nicht? Bzw. bin ich gekündigt oder nicht?

Grüße lbuega

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Hallo an dieser Stelle.

schriftlichen Unterrichtung des
Ist das Arbeitsverhältnis folglich beendet oder
nicht? Bzw. bin ich gekündigt oder nicht?

Eieiei…(*) Da nichts Schriftliches vorliegt, dürfte die Antwort wohl ‚nein‘ lauten. Was das wert ist, steht aber auf einem anderen Blatt.

mfg M.L.

(*)FAQ:1129 :wink:

Allerdings verstehe ich
den Gesetzestext nicht ganz. Wie muss ich „frühestens“
verstehen? Ist das Arbeitsverhältnis folglich beendet oder
nicht?

Nö, da noch keine schriftliche Mitteilung erfolgte, ist es m.E. nicht beendet. Es ist frühestens 2 Wochen nach der schriftlichen Mitteilung beendet (nicht „gekündigt“!).

Bzw. bin ich gekündigt oder nicht?

Das befristete Arbeitsverhältnis wird im allgemeinen nicht gekündigt, sondern läuft aus bzw. endet (entweder kalendermäßig bestimmt oder mit Erreichung eines Zwecks). Also kannst du hier die Worte „gekündigt“ bzw. „Kündigung“ außen vor lassen.
Ist es jetzt verständlicher?

MfG

Antwort: a.) nein b.) — c.) steht in der schriftlichen Kündigung

Lieben Gruß