Gekündigt von der ausbildung jetzt?

Hallo ich habe mal eine Frage,
Meine Freundin macht eine außerbertiebliche ausbildung. Nun wurde sie wegen hoher Fehlzeiten gekündigt. Sie war im 3. Lehrjahr. Meine Frage
Wenn Sie nochmal beginnt, kann sie die Zeit anrechnen lassen?

Na, wer soll sie denn nehmen? Nochmal wird sie nicht gefördert und auf dem ersten Ausbildungsmarkt läßt sich ja wohl für die Klientel, die in den BaEs sitzt, nichts finden. Da bleibt nur jobben, aber auch um einen Aushilfsjob zu behalten muss man normalerweise ab und zu hingehen.

Sie war entschuldigt krank weil die einen Tumor hatte und dadurch lange krank. Ihr wurde es nicht angeboten das sie die ausbildung verlängern kann oder so. Sondern einfach gekündigt. Wenn jemand krank ist und wirklich krank ist darf man die Person denn kündigen? Wenn Sie nochmal die selbe ausbildung macht kann sie dann verkürzen ?

Egal ob krank oder nicht da, das nützt einem Arbeitgeber nichts, denn er stellt sie ja ein, weil er ihre Arbeitszeit benötigt.
manche „erscheinen“ zwar, arbeiten aber effektiv nichts, das kommt aufs selbe raus.

BBiG §23 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung:
"Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so können Ausbildende oder Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn die andere Person den Grund für die Auflösung zu vertreten hat.
Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird.

Außerdem gibt es die Möglichkeit bei einem anderen Betrieb oder einer anderen ausserschulischen Institution die Ausbildung weiterzuführen.
Aber sie sollte sich einfach mal dazu bei einem Berufsinformationszentrum in ihrer Nähe informieren.

Hallo Sonja,
wenn Deine Freundin einen Tumor hatte und deswegen vom Arzt krankgeschrieben wurde, ist eine Kündigung aus diesem Grund nicht statthaft. Wenn es sich um die Erstausbildung handelt, sollte sie sich bei der IHK oder Handwerkskammer (je nach Ausbildungs-Beruf) beschweren. Nicht nur, um solche Arbeitgeber anzuschwärzen, sondern vor allem, weil diese Institutionen in solchen Fällen bemüht sind, einen anderen Ausbildungsbetrieb zu vermitteln, in der Deine Freundin die Ausbildung beenden kann.
Ein Anrechnen der Zeit ist wahrscheinlich aber nicht sinnvoll, da sie ja durch die Fehlzeiten einiges von ihrer Ausbildung versäumt hat. Verschuldet oder unverschuldet ist da irrelevant, da sie bei der Prüfung ja alles können sollte. Eine Zeitanrechnung wäre auch nicht nötig, weil sie normalerweise nicht mehr Schulpflichtig ist. Durch den normalen Schulabschluss und die schon angefangene Ausbildung hat sie die rechtlich geforderte Schulzeit beisammen.
Es besteht natürlich die Möglichkeit eine neue Ausbildung anzufangen. Wenn sich ein Arbeitgeber bereit dazu findet, kann sie ganz normal eine Ausbildung machen. Das hat nichts mit Förderung zu tun. Es werden ja auch ständig Leute umgeschult! Der Tipp von @Christian_Fieger, sich an ihr Berufsinformationszentrum, im Volksmund auch Arbeitsamt, zu wenden ist hier wahrscheinlich der beste.
Auch der Hinweis, dass sie evtl. Schadensersatz gegenüber ihrem damaligen Ausbildungsbetrieb hat, sollte von einem Anwalt geprüft werden.
Leider ist es, soviel ich weis, im Arbeitsrecht so, dass man in der ersten Instanz seine Anwaltskosten selbertragen muss. Egal wer den Prozess gewinnt. Aber eine Beratung kostet in der Regel nicht viel, da wird ihr der Anwalt schon sagen, ob sich eine Klage lohnt.

viel Glück Euch beiden
Kleiner Racker

Hallo,

Welche Ausbildung bei welcher Instiution? Ist es eine Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz?

Wer hat ihr gekündigt? Gibt es eine Vorgeschichte? Abmahnungen? So einfach mal eine Auszubildende zu entlassen ist schwer …
Hat sie schon mal Kontakt mit der zuständigen Kammer aufgenommen?

Warum will sie „nochmal beginnen“? Kann sie nicht anderswo weitermachen?

Eine Entscheidung über eine mögliche Verkürzung trifft die Kammer (oder wo auch immer die Prüfung abgenommen wird). Dort muss sie als Erstes nachfragen.

Gruß
Jörg Zabel

Guten Tag, leider gibt die Frage nicht allzuviel Preis. Nach längeren hin und her - Tumor. Dennoch, viel weiß der Leser nicht. Somit - Argentur für Arbeit, IHK, Handwerkskammer etc. Wenn wirklich nur eine schwere Erkrankung der Entlassungsgrund war sollte ein „Nachlernen“- Verlängern der Ausbildungszeit im gleichen oder ähnlich gelagerten Betrieb möglich sein. Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass es sich um einen Erfahrungsrat und keine Rechtsberatung handelt. Dennoch sollte keine Zeit verloren werden, und die Institutionen zeitnah intensiv abgefragt werden. Je nach Verhältnis zum ehemaligen Arbeitgeber sollte dieser helfen können. Vielleicht auch ein etwas erfahrener ruhiger wohlgesonnter tempramentarmer Mitmensch aus dem Bekanntenkreis. Mit reinen Anspruchsdenken kommt man hier nicht weit. Einsatzbereitschaft, Wille und auch persöhnliches Entgegenkommen ist sehr hilfreich. Anspruchsdenken, rechtliche Beharlichkeiten usw. helfen hier wenig.
Ein letzter Rat: Auszubildene, welche Ihre Schulpflicht erfüllt haben, meinen oft nicht mehr zur Berufsschule gehen zu müssen. Richtig! Arbeitgeber wiedersprechen hier nicht. - Logisch. Diese Auszubildenen lernen dann 1/2 Jahr nach und fallen durch die Prüfung. Die Berufsschulen bereiten auf die Prüfung vor! Staatsbürgerkunde - Neue ungeübte Prüfungsaufgaben — weis allein …
Geht zur Berufsschule !
Alles Gute
Frank

Spät, aber nochmal: Einigen! Handwerkskammer aufsuchen,die berät und kann helfen- Betriebe vermitteln, ehemaligen Arbeitgeber bitten. Ersatzweise in anderen Betrieben vorsprechen. Geschenkt wird nix. Leistung anbieten , Leistung BRINGEN sei es auch nur mit vollen Einsatz dies versuchen, Leistung und Willen zeigen.
Akkord NEIN, Mitschwimmen mindestens, kein Bock naja, EInschränkungen, nun nach so einer Krankheit verständlich, aber wenn Sie der Aufgabenstellung garnicht gewachsen sind ist das Erreichen des Zieles auch nicht wahrscheinlich. Abwägen! - Geht nicht und kann nicht. Verständnis? Abwägen muss der Lehrherr auch. EInen Lehrvertrag eingehen heißt für den Arbeitgeber bezahlen. Lusern heißt somit Tschüß!
Verkürzt neu lernen geht! Anerkennen geht! Anspruch? Eine Rechtsauskunft will ich nicht geben! Schwierig- nur fordern? Anspruchsdenken geht nicht. Und die Sache mit der Berufsschule - hingehen, oder durch die Prüfung rauschen. Alternativ: überdurchschnittlich gut, überdurchschnittliche Beratung und Fleiß.
Schikane fürs Leben - ? Nun - ist alles freiwillig! Iniative und Wille!
Die offensichtliche fiese Haltung der Arbeitgebers ist grundlos? Seine Bereitschaft zum Nachlernen lassen gering? Als Außenstehender eine Meinung äußern? Ich kenne nur Ihre Angaben
Das mit dem Tumor tut mir leid!
Alles Gute.
Frank