Gekündigt wegen Schwangerschafft ´?

Guten Abend!

Die Kündigung wegen Schwangerschaft ist unwirksam. Selbst wenn die Schwangerschaft nicht als Kündigungsgrund angegeben wurde, begründet eine Schwangerschaft den wohl wirksamsten Kündigungsschutz, den es überhaupt gibt. Dies ganz unabhängig davon, was bei Einstellung dazu gefragt und gesagt wurde und auch unabhängig von der ohnehin nichtigen Passage im Arbeitsvertrag.

Manche Arbeiten dürfen von Schwangeren nicht durchgeführt werden. Von daher kann es zum Schutz von werdender Mutter und Kind eine Vereinbarung geben, den Arbeitgeber von einer Schwangerschaft zu informieren. Aber nicht als Kündigungsgrund, sondern um die Schwangere ggf. mit einer anderen Arbeit zu beschäftigen oder sie bei vollen Bezügen freizustellen.

Es ist dringend zu empfehlen, mit dem Kündigungsschreiben umgehend zur Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts zu gehen und dort zur Niederschrift eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Ein Anwalt ist dafür entbehrlich. Das Gericht wird den Arbeitgeber in der kurzfristig anberaumten Güteverhandlung „auf den Topf setzen“. Er hat mit der Kündigung einer Schwangeren nicht die geringste Chance.

Manche Arbeitgeber versuchen, schwangere Mitarbeiterinnen per Aufhebungsvereinbarung loszuwerden. Deshalb sollte die Betroffene unter gar keinen Umständen solche evtl. vom Arbeitgeber nachgereichte Vereinbarung unterschreiben.

Gruß
Wolfgang

Also es geht um meine Schwester als sie damals den Arbeitsvertrag unterschrieben hatte wurde sie offensichtlich gefragt ob sie Schwanger wäre. daraufhin hat sie mit nein geantwortet und jetzt hat sie dem arbeitgeber mitgeteilt dass sie seit fast 4 monaten schwanger ist und die fristlose kündigung erhalten. im arbeitsvertrag steht auch „Der Arbeitnehmer garantiert dem Arbeitgeber sich nicht in einer Schwangerschafft zu befinden“
darf meine schwester so gekündigt werden?

Hallo,

was mein Namensvetter auch meint, aber nicht geschrieben hat:

Schon die Frage des Arbeitgebers nach der Schwangerschaft war unzulässig, die Arbeitnehmerin durfte lügen.
Das hat das BAG schon vor mehr als 20 jahren so entschieden, das Urteil ist immer noch gültig und anwendbar:
http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/sonstige/arbeitsrecht/1698
Auch die entsprechende Vertragsklausel ist komplett rechtswidrig und ungültig.

Allerdings sollte die Dame nicht zu lange warten, für die Einreichung der Kündigungsschutzklage gibt es eine 3-Wochen-Frist.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo!

Es gibt Tätigkeitsfelder , in welcher Schwangere grundsätzlich nicht arbeiten dürfen. Darunter zählen m.W. Akkordarbeit, Arbeitsplätze mit hohem Risiko einer Berufskrankheit, Arbeit mit chemischen Stoffen, mit sehr hoher Unfallgefahr etc.

Wenn vorher bekannt war, dass es sich hierbei um eine solche Tätigkeit handelt, wäre es ein Versäumnis, nach einer Schwangerschaft nicht zu fragen. Denn es geht hierbei um das Leben des ungeborenen Kindes.

Gruß
Falke

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Nehmen wir mal an, das wäre so, welche andere Situation würde sich dadurch in Bezug auf das Kündigungsverbot nach § 9 MuSchG ergeben?

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hallo,

bevor du hier groß Walla-Walla machst ohne Ahnung von der Materie, solltest du zuerst mal das von mir verlinkte Urteil vollständig lesen

Selbst in diesen Fällen darf der AG nicht nach einer Schwangerschaft fragen, wenn es sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt. Dies hat der EuGH auch noch mal 2000 ausdrücklich bestätigt:

Lediglich bei befristeten Arbeitsverhältnissen müßte eine Schwangerschaft bei einer allgemeinen Frage nach Einstellungshindernissen evtl. offenbart werden.

&Tschüß
Wolfgang

Hi,

die Frage nach der Schwangerschaft ist [IMMER (!)][1] unzulässig.

Gruß
Guido
[1]: http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/bewerbungsverfahren-fragerecht-des-arbeitgebers-und-pfl-231-frage-nach-schwangerschaft_idesk_PI10413_HI1557848.html

Ist deine Schwester noch in der Probezeit?

Hallo,

also ich hab erst letztens eine ähnliche Geschichte gehört :-/ In einer Schwangerschaftsgruppe auf Facebook :slight_smile:
Da haben die Mamis oft solche Probleme!


Schau einfach mal rein.