Guten Abend!
Die Kündigung wegen Schwangerschaft ist unwirksam. Selbst wenn die Schwangerschaft nicht als Kündigungsgrund angegeben wurde, begründet eine Schwangerschaft den wohl wirksamsten Kündigungsschutz, den es überhaupt gibt. Dies ganz unabhängig davon, was bei Einstellung dazu gefragt und gesagt wurde und auch unabhängig von der ohnehin nichtigen Passage im Arbeitsvertrag.
Manche Arbeiten dürfen von Schwangeren nicht durchgeführt werden. Von daher kann es zum Schutz von werdender Mutter und Kind eine Vereinbarung geben, den Arbeitgeber von einer Schwangerschaft zu informieren. Aber nicht als Kündigungsgrund, sondern um die Schwangere ggf. mit einer anderen Arbeit zu beschäftigen oder sie bei vollen Bezügen freizustellen.
Es ist dringend zu empfehlen, mit dem Kündigungsschreiben umgehend zur Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts zu gehen und dort zur Niederschrift eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Ein Anwalt ist dafür entbehrlich. Das Gericht wird den Arbeitgeber in der kurzfristig anberaumten Güteverhandlung „auf den Topf setzen“. Er hat mit der Kündigung einer Schwangeren nicht die geringste Chance.
Manche Arbeitgeber versuchen, schwangere Mitarbeiterinnen per Aufhebungsvereinbarung loszuwerden. Deshalb sollte die Betroffene unter gar keinen Umständen solche evtl. vom Arbeitgeber nachgereichte Vereinbarung unterschreiben.
Gruß
Wolfgang