Gekündigt: Wie Resturlaub berechnen wenn ich bereits gekündigt habe?

Hallo,

ich habe gekündigt und versuche gerade herauszufinden wie ich meinen Resturlaub berechne wenn ich bereits Urlaub genommen habe. Wie man den Resturlaub berechnet wenn man noch volle „30“ Tage im Jahr hat steht ja überall daher stelle ich meine Frage hier:

Ich habe 30 Tage im Jahr. 4 Tage Urlaub habe ich bereits genommen. Wie viel Tage habe ich rein rechtlich bis Ende März.

Ist folgendes korrekt?

30 - 4 = 26

3m/12m = 0,25 x 26 = 6,5T Resturlaub.

Danke für Antwort.

Hallo,

30:12x3= 7,5
davon 4 genommen, bleiben 3,5

Das wäre wirklich schade. :frowning:

Meinst du den Resturlaub aus 2015 oder aus diesem Jahr? Falls das zweite stimmt das leider mit den 3,5 Tagen. Ist ja auch logisch. Sonst würde ja jeder im Februar kündigen und Resturlaub fürs ganze Jahr kassieren :smiley:

Hallo,

nicht ganz vollständig, da gem. § 5 Abs. 2 BurlG
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
ein Bruchteil ab 0,5 auf 1 aufgerundet wird.
Verbleibender Anspruch also noch 4 Tage.

&Tschüß
Wolfgang

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