Gelangensbescheinigung UStAE

Hallo

(Achtung, Laie, hoffe ich bin hier richtig :smile: )

Um umsatzsteuerfrei ins EU-Ausland zu verkaufen/liefern gibt es ja bestimmte Vorgaben zum Nachweis das die Lieferung nicht an jemand anderen geht, bei dem Umsatzsteuer anfällt.

Ende 2011 gab es neue Vorgaben (die unter anderem den Liefernachweis bei Abholung und Beförderung erschwerten), die mehrfach ausgesetzt wurden und nun nicht in Kraft treten werden, bis im Laufe dieses Jahres eine neue Verordnung beschlossen wird (soweit korrekt?).

Kann mir jemand erklären, wie der Beförderungsnachweis einer fiktiven Lieferung von Deutschland in ein beliebiges EU-Ausland heute aussehen müsste? Speziell, würde eine unterschriebene Empfangsbestätigung eines Mitarbeiters des Empfängers ausreichen, oder muss belegt werden, das dieser Mitarbeiter im Namen der Geschäftsführung bevollmächtigt ist, die Ware in Empfang zu nehmen?

Hinweise, wie andere Firmen da verfahren sind auch willkommen. Ich kann mir nicht vorstellen, das zB Kundendienstler sich den Empfang von Ersatzteilen immer vom Prokuristen bestätigen lassen…
Wirtschaftsprüfer und verschiedenen IHKs geben da unterschiedliche Angaben.

Danke für jede Info und Grüße,
.L

Hallo Lutz,

Hinweise, wie andere Firmen da verfahren sind auch willkommen.

Das Thema ist immer wieder Streitpunkt mit „unserer“ Buchhaltung. Die sitzt leider nicht direkt bei uns im Haus, sondern arbeitet für das ganze Firmennetzwerk zentral an einem anderen Standort und ich unterstelle deswegen, dass die sich nur bedingt mit unseren speziellen Abläufen auszukennen. Kooperativ und kollegial kommen die Heinis einem nie vor, aber das unterirdische Betriebsklima ist ein spezielles Problem in diesem Unternehmen.

Zu Gunsten der Buchhaltung ist allerdings davon auszugehen, dass ein Teil des Problems auch die nebulöse Gesetzeslage ist und sie deswegen nur zufrieden sind wenn sie alles in doppelt und dreifach vorliegen haben.

Der praktische Ablauf ist so:

  • sowohl unter das Angebot wie auch die Auftragsbestätigung und die Rechnung wird eine Klausel gesetzt, dass die Nichtberechnung der USt unter dem Vorbehalt eines korrekten Verbringens ins Ausland steht und es wird darauf hingewiesen, dass dort eine korrekte Versteuerung erfolgen muss. Zugleich erkennt der Kunde verbindlich an, dass ihm die USt nachberechnet wird wenn der korrekte Export nicht dokumentiert werden kann

  • auf der Rechnung wird die UID des Kunden vermerkt - und natürlich auch unsere, aber die steht ja eh im Kleingedruckten…)

  • Abfrage der UID unter http://evatr.bff-online.de/eVatR/ - sowohl zum Datum der Auftragsbestätigung als auch zum Datum der Rechnungsstellung. Dabei reicht nicht das Webprotokoll, sondern es muss eine schriftliche Bestätigung angefordert werden.
    Die monatsweise Abfrage der UID wurde von unseren Buchhaltuns-Unsympathen zuletzt als nicht ausreichend bezeichnet, es muss also explizit am Datum von AB und RE erfolgen

  • bei kleinen Versandsendungen wird der originale Frachtschein / die Versandbescheinigung des Paketdienstes im Original an die Buchhaltungsheinis gegeben (und wir haben dann kein Original mehr :frowning: )

  • bei größeren Abholungen (wir verkaufen Sonderfahrzeuge und eine vom Kunden beauftragte Spedition oder Mitarbeiter holen sie ab) wird eine Vollmacht des Endkunden, dass dieser Mitarbeiter die Ware entgegennehmen darf, benötigt, und es wird eine Kopie vom Ausweis des Abholers gemacht.

  • der Kunde unterschreibt nochmal ein gesondertes Dokument über die innergemeinschaftliche Lieferung. Darin wird nochmal darauf hingewiesen, dass die Ware „Blabla“ nur wegen der Verbringung in ein anderes Land ohne USt berechnet wird, dass aber bei nicht korrekter Verbringung oder Versteuerung im Zielland die deutsche USt berechnet und bezahlt werden muss. Natürlich nochmal alles mit Erwähnung der kompletten Kunden-Firmendaten, unseren Daten und den beiden UID’s. Das muss gestempelt und unterschrieben an uns gebeben werden.

  • gerade bei größeren Speditionssendungen muss ein unterschriebenes Exemplar des Frachtbriefs (CMR) mit Unterschrift des Empfängers an uns zurückfließen.

Das alles nimmt Formen an, die kaum noch tragbar sind weil der bürokratische Aufwand, der Papierkram und die Diskussionen mit Kunden und der Buchhaltung unerträglich viel Zeit und Nerven kosten. Macht echt keinen Spaß mehr.

Vor allem fließen alle originalen Dokumente zur Buchhaltung und wir haben selber nichts mehr in der Hand. Gefällt uns überhaupt nicht.

Gruß,

MecFleih

Hallo,

ich spendier noch ein Link dazu. Das steht z.B. dass sich der Nachweis nicht zwingend aus einem Dokument ergeben muss:

http://www.ihk-koeln.de/UmsatzsteuerNeueNachweise.AxCMS
Stand Februar 2013)

Gruss
Nils

Danke
Hatte zwar noch gehofft, eine einfache Lösung zu finden, aber es traut sich bei uns wohl niemand, die alten Anordnungen von letzem Jahr zu hinterfragen :frowning:

Danke und Grüße,
.L