Hallo
(Achtung, Laie, hoffe ich bin hier richtig )
Um umsatzsteuerfrei ins EU-Ausland zu verkaufen/liefern gibt es ja bestimmte Vorgaben zum Nachweis das die Lieferung nicht an jemand anderen geht, bei dem Umsatzsteuer anfällt.
Ende 2011 gab es neue Vorgaben (die unter anderem den Liefernachweis bei Abholung und Beförderung erschwerten), die mehrfach ausgesetzt wurden und nun nicht in Kraft treten werden, bis im Laufe dieses Jahres eine neue Verordnung beschlossen wird (soweit korrekt?).
Kann mir jemand erklären, wie der Beförderungsnachweis einer fiktiven Lieferung von Deutschland in ein beliebiges EU-Ausland heute aussehen müsste? Speziell, würde eine unterschriebene Empfangsbestätigung eines Mitarbeiters des Empfängers ausreichen, oder muss belegt werden, das dieser Mitarbeiter im Namen der Geschäftsführung bevollmächtigt ist, die Ware in Empfang zu nehmen?
Hinweise, wie andere Firmen da verfahren sind auch willkommen. Ich kann mir nicht vorstellen, das zB Kundendienstler sich den Empfang von Ersatzteilen immer vom Prokuristen bestätigen lassen…
Wirtschaftsprüfer und verschiedenen IHKs geben da unterschiedliche Angaben.
Danke für jede Info und Grüße,
.L