Hi!
Das steht wo?
Der Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen - dass er anrufen muss, ist falsch.
Ich starte meinen täglichen Dienst in der Regel gute 2 Stunden, bevor meine Vorgesetzten überhaupt das Büro betreten, weshalb ich mich per E-Mail abmelde, wenn ich morgens merke, dass ich zu Hause bleiben muss.
Gruß
Guido