Hallo Wolfgang,
Das Ganze ist noch etwas komplexer.
Das Gesetz regelt nur, ab wann der AG spätestens ein Anrecht auf die AUB hat.
Andere Fristen können vereinbart werden, sei dies durch einen GAV oder anderweitig.
Die andere Seite liegt darin begründet, dass der AG verpflichtet ist, den Lohn weiter zu zahlen, auch wenn er vom AN keine Gegenleistung bekommt.
Für diese Fälle gibt es aber Versicherungen.
Damit der AG seinen Anspruch an die Versicherung stellen kann, benötigt er die AUB.
Nun gibt es aber unterschiedliche Versicherungsbedingungen:
Die Versicherung bezahlt schon ab dem 1. Tag, also benötigt der AG die AUB schon zu diesem Zeitpunkt. Der AG trägt kein finanzielles Risiko, bezahlt aber auch so die höchsten Prämien.
Eine andere Variante ist, dass die Versicherung erst nach dem 3, Tag bezahlt, der AG muss dann den Lohn für die ersten 3 Tage aus der eigenen Tasche bezahlen, dafür ist die Prämie günstiger.
Noch günstiger werden die Prämien, wenn die Versicherung z.B. erst nach dem 10. Tag bezahlen muss, dafür muss der AG aber auch mehr aus seiner Tasche bezahlen. Aus Versicherungs-technischer Sicht braucht der AG die AUB dann auch erst ab dem 10. Tag.
Jetzt ist es aber auch noch ein Frage des Betriebsklimas und des Vertrauens in die AN, ab welchem Tag der AG die AUB verlangt.
MfG Peter(TOO)