100 Euro auf eBay? Wie hohl ist das eigentlich?
Meint Ihr das ist echt?
Schon merkrüdig, speziell, da der Preis noch unter 100 EUR liegt.
„Zahlung bei Abholung“ - das Risiko ist also gering
Ist aber übrigens verboten, Geldscheine derart zu verändern!
Da sowohl der ehemalige Dino-Verlag als auch der Verlag Panini, bei dem das satirische Magazin „MAD“ in Deutschland erscheint, ihren Sitz in Stuttgart haben, könnte es sich um eine „Satire“ handeln, allerdings stellt dann der angebotene „Geldschein“ möglicherweise ein Unikat oder zumindest eines von sehr wenigen Exemplaren dar, für das sich möglicherweise irgendwann ein Sammler finden läßt, der auch weitaus mehr als den „Nominalwert“ bezahlen könnte; also egal ob echt oder nicht, auf jeden Fall würde ich das Ding bei Abholung signieren lassen, und schließlich ist ein Tag in der Redaktion von „MAD“ für so manche gewiß mehr als „100 Euro“ wert…
Grüße
nicolai
Ist aber übrigens verboten, Geldscheine derart zu verändern!
Steht wo?
Laut Versicherung des Verkäufers handelt es sich tatsächlich um einen echten Schein, und so, wie ich die Gierlappen in Ebay kenne, wird er sogar mehr, als 100.- bringen
100 Euro auf eBay? Wie hohl ist das eigentlich?
Meint Ihr das ist echt?
Hallo!
Meint Ihr das ist echt?
Wahrscheinlich. Ebay-Betrüger gibt es ja schon, aber die werkeln mit Werkzeug anderen Kalibers.
Gruß,
urheberreste
PS: Verkauft (ersteigert) für EUR 107,00
Hallo exc,
Du klingst so sicher mit dem: „Steht wo?“
Gibt es nicht mehr : „wer Geldscheine verändert oder verfälscht oder Verfälschte in Umlauf bringt“…, irgendsoetwas gabs ja einst auf den DM-Scheinen.
Heute steht ja nichts mehr drauf aber erlaubt ist es doch sicherlich nicht?!
LG aria
Hallo,
Du klingst so sicher mit dem: „Steht wo?“
zunächst einmal war es nur eine Frage.
Gibt es nicht mehr : „wer Geldscheine verändert oder
verfälscht oder Verfälschte in Umlauf bringt“…,
irgendsoetwas gabs ja einst auf den DM-Scheinen.
Heute steht ja nichts mehr drauf aber erlaubt ist es doch
sicherlich nicht?!
Da ging es nie darum, daß man einen echten Geldschein bemalt, locht oder mit einem Stirnabdruck verschönert, sondern um das in Verkehrbringen von Papier, das Geldscheinen ähnlich sah; vulgo: Falschgeld. Das ist natürlich immer noch verboten:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__146.html
Gruß
C.
Aha,darum ging es mir. Danke.
Gruß aria