Geld aus dem ausland nach deutschland

Guten tag

Ich habe da mal eine frage und hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich lebe jetzt seit zwei jahren in deutschland aber habe noch eigentum im eu ausland. Der verkauf würde ca.150.000, 00 € bringen. Wie kann ich dss geld am besten nach deutschlanb bringen und wie hoch sind meine Steuerbelastungen? Was bleibt über von dem geld.

Ich haffe ihr könnt mir helfen mit einem tipp.

Hallo,

um welches Ausland handelt es sich denn?
Reden wir hier von Immobilien?

Normalerweise sehen Doppelbesteuerungsabkommen vor dass Immobilien nur in dem Land besteuert werden so wie stehen. Also sowohl Mieteinnamehma als auch bei Verkauf.

Von daher kannst du einfach die Summe nach Deutschland üBerweisen. Seriöse Banken würden wenn überhaupt nach der Mittelherkunft fragen und da wäre dann der Verkaufsvertrag ja ausreichend.
Ab dann wird ganz normal in Deutschland versteuert.

Angesichts des drohenden Kollapses des REntensystems würde ich eher emfpehlen das Geld im Ausland zu lassen.
Alternativ ist zu überlegen ob du nicht ein Konto in Luxembourg eröffnest. Dies wird zwar logischerweise auch versteuert in Deutschland und unterliegt dem Informationsaustausch, aber der Fiskus hat zumindest keinen Zugriff und Sicht darauf.

MfG
S.

Von daher kannst du einfach die Summe nach Deutschland
üBerweisen. Seriöse Banken würden wenn überhaupt nach der
Mittelherkunft fragen

Warum sollten sie das tun?

und da wäre dann der Verkaufsvertrag ja
ausreichend.

Glaubst Du ernsthaft, daß bei der Bank hunderte von Leuten herumlungern, die wissen, wie ein Kaufvertrag in einem bestimmten Land aussieht und die auch prüfen können, daß der Vertrag nicht nur zustandegekommen, sondern auch erfüllt worden ist?

Ab dann wird ganz normal in Deutschland versteuert.

Was wird denn da versteuert?

Angesichts des drohenden Kollapses des REntensystems würde ich
eher emfpehlen das Geld im Ausland zu lassen.

Und im Ausland sind die Rentensysteme sichere? Was hat überhaupt das Rentensystem mit einem Guthaben zu tun?

Alternativ ist zu überlegen ob du nicht ein Konto in
Luxembourg eröffnest.

Ach so. Luxemburg wird natürlich einen Kollaps des deutschen Finanz- und Rentensystems problemlos überstehen.

Dies wird zwar logischerweise auch
versteuert in Deutschland und unterliegt dem
Informationsaustausch, aber der Fiskus hat zumindest keinen
Zugriff und Sicht darauf.

Was ja in Deutschland irgendwie auch nicht der Fall ist.

Hallo,

der Transfer von Geld von Bank zu Bank innerhalb der EU ist kein Problem.

Es muß nicht sein, aber es ist wahrscheinlich, daß Deine deutsche Bank beim Eingang des Geldes die ungewöhnliche Kontobewegung zum Anlaß nimmt nachzufragen, dazu ist sie verpflichtet. Wenn Deine Auskunft sie nicht zufriedenstellt, muß sie die Sache dem Finanzamt melden.
Du brauchst also ein Dokument, das die Bank erkennen läßt, aus welcher Quelle und auf welchem Weg das Geld zu Dir gelangt ist. Wenn die Bank das fordert, mußt Du es übersetzen lassen, was aber auch kein Problem sein sollte.
Du unterliegst im Herkunftsland des Vermögens den dortigen Steuergesetzen. Daraus ergibt sich dann, wieviel netto für Dich übrigbleibt zum Transfer nach Deutschland. Über Doppelbesteuerungsabkommen ist i.d.R. sichergestellt, daß das deutsche Finanzamt das nicht als steuerpflichtiges Einkommen ansehen darf.

Wenn Du uns sagst, um welches EU-Ausland es sich handelt, findet sich hier vielleicht jemand, der genauer Auskunft geben kann.

Gruß
Cassius

Hallo,

Es muß nicht sein, aber es ist wahrscheinlich, daß Deine
deutsche Bank beim Eingang des Geldes die ungewöhnliche
Kontobewegung zum Anlaß nimmt nachzufragen, dazu ist sie
verpflichtet.

dazu ist sie allenfalls verpflichtet, wenn der Käufer mit einem Sack voll Scheinen und Münzen aufläuft und das Geld bar einzahlen möchte. Wenn der Kunde sich selbst das Geld von einem anderen Konto aus der EU überweist, ist sie dazu ganz sicher nicht verpflichtet, sondern allenfalls berechtigt (wovon sie nur höchst unwahrscheinlicherweise Gebrauch machen wird).

Wenn Deine Auskunft sie nicht zufriedenstellt,
muß sie die Sache dem Finanzamt melden.

Auch das ist nicht richtig. Selbst wenn sich in vorstehendem Fall ein Verdacht herauskristallisieren sollte (was nicht der Fall sein wird), dann ist zunächst einmal nur eine Verdachtsmeldung an den hauseigenen Geldwäschebeauftragten aber ganz sicher nicht an das Finanzamt erforderlich.

Gruß
C.