Geld aus Kasse geklaut- haften Mitarbeiter?

Hallo,
ich arbeite als Aushilfe bei einem Lieferservice. In zwei Tagen wurden über 150 aus der Kasse geklaut. Da weder Kamaras vorhanden sind noch ein Kassensturz bei Dienstwechsel gemacht wird, ist unklar, wer das Geld geklaut hat.
Da die Schichtleiter und der Chef für die fehlende Summe nicht alleine aufkommen wollen, müssen jetzt alle Mitarbeiter dafür gerade stehen indem die Summe unter uns aufgeteilt wird. Ich selbst habe an den zwei Tagen nichteinmal gearbeitet und kann das Geld überhaupt nicht geklaut haben und trotzdem werden mir 20 Euro vom Gehalt abgezogen, damit der fehlende Betrag wieder ausgeglichen wird.
Ist das rechtlich überhaupt möglich, wenn ich an den zwei Tagen nichteinmal gearbeitet habe?
Danke schonmal im Voraus!

Nein, das ist rechtlich nicht möglich, es sei denn es steht im Arbeitsvertrag,aber auch dann nur sehr beschränkt.
Im Übrigen ist es Sache der Firmenleitung entsprechende Vorkehrungen zu treffen und Sicherungen einzubauen. Eine Sippenhaftung ist nicht zulässig

Nein, das ist nicht erlaubt.

Entweder Anwalt oder hinnehmen wenn man den Job
behalten will.

Zudem wurde mit großer Sicherheit auch keine ausstreichende Kassenschulung vom Arbeitgeber
durchgeführt.

Ich würde schriftlich dem Arbeitgeber mitteilen das man mit dieser Maßnahme nicht einverstanden ist, und dann gegebenenfalls weitere Schritte gehen.

Ist aber alles ohne Gewähr, aber ich teile dieses aus jahrzehntelanger Erfahrung mit.

Grüße aus Ulm

Anwalt muss der Arbeitgeber dann bezahlen, auf einen Rechtsstreit wird er es mit Sicherheit nicht ankommen lassen.

Hallo,
sicherlich rechtlich bedenklich, aber was würde passieren wenn du zum Arbeitsgericht gehen würdest ?
Gruß marco
www.hauptstadtdetektei.de

Guten Tag,
das ist rechtlich überhaupt nicht drin! Wenn nicht feststeht, wer die Verantwortung hatte, muss entweder eine Anzeige gemacht werden oder Der Besitzer muss es ausgleichen.
Meine Meinung, aber nicht rechtsverbindlich…
Einen schönen Tag,
Oliver

Hallo Sonnenschein,

der Schilderung deiner Sachlage kann ich nicht entnehmen, ob bei den Diebstahldelikten die Polizei
eingeschaltet wurde. Erst mit diesem Vorgehen kann ein Status Quo geschaffen werden. Bisher weiss doch niemand
der Beteiligten, ob es sich überhaupt um einen Diebstahl
oder um einen fingierten Diebstahl handelt. Es bleibt weiterhin die Frage offen, wer den Diebstahl entdeckt hat. Es muss sich übrigens nicht um einen Diebstahl handeln, ebenso gut ist der Tatbestand der Unterschlagung möglich.
Als Täter kommen für mich nur die Mitarbeiter in Frage,
die direkten Zugriff auf die Kasse hatten, dazu gehören selbstverständlich auch die Schichtleiter und der Chef.
Ohne polizeiliche Ermittlungen und ohne deine Anwesenheit zur Tatzeit kannst du deine Beteiligung an der 'Schadensaufteilung’ohnehin zurückweisen.
Das Vorgehen der ‚Schadensaufteilung‘ selbst halte ich für anrüchig und unrechtmäßig.

Viel Erfolg, bustobaer

Hallo Sonnenschein,
ganz klar, Du brauchst nicht zu zahlen. Hier veranstaltet Dein Arbeitgeber eine pauschale Verurteilung und zwar nach dem Motto: Alle haben geklaut.
Ich würde wie folgt vorgehen:

  1. Teile Deinem AG schriftlich mit, dass Du nicht bereit bist, Dich mit 20,-€ an dem Verlust zu beteiligen.

  2. Sollte Dir trotzdem das Geld abgezogen werden, gehe unverzüglich zu einem Anwalt.

Gruß aus Bremen,
Volker (Kaktus)

Hallo bustobaer,

also die Polizei wurde nicht eingeschaltet mit der Begründung des Schichtleiters, dass die Polizei bei der Aufklärung des Diebstahls auch nicht helfen könne und den Vorfall nur notieren würde. Meiner Meinung nach eine sehr schwache beziehungsweise gar keine Begründung.
Laut meinem Chef könne er selbst nicht alleine für den Schaden aufkommen, da es einer von uns Mitarbeitern gewesen sein muss und der Betrieb nicht bei jedem Diebstahl die Kosten übernehmen kann.
Meinst du es ist lohnenswert für diesen Fall einen Anwalt einzuschalten? Es geht zwar nur um zwanzig Euro, aber ich denke das wird keine einmalige Sache bleiben, wenn der Dieb merkt, dass alle anderen Mitarbeiter jedes Mal haften, sobald Geld fehlt.

Danke für die Antwort, jetzt weiß ich immehrin, dass ich aufjedenfall das Geld zurückbekommen muss und im Recht bin!

Erstmal danke für deine Antwort!
Im Arbeitsvertrag steht nichts davon und bei Nachfrage beim Chef er solle mir doch bitte die Stelle im Vertrag zeigen, in der steht, dass alle Mitarbeiter für Differenzen in der Kasse aufkommen, war seine Antwort, dass es doch selbstverständlich so sei und in jedem Betrieb so gehandhabt würde.

Hallo Sonnenschein,

ich bin kein Rechtsanwalt und habe dir nur mit meinem
Rechtsempfinden geantwortet.
Hast du diese 20 € etwa schon gezahlt, obwohl du an den Tagen der Diebstähle gar nicht am Arbeitsplatz warst ?
Wer als der Dieb oder Veruntreuer selbst sollte Interesse haben, die Polizei nicht einzuschalten?
Die Sache stinkt doch irgendwie - jeder Unschuldige hat ein berechtigtes Interesse, daß die Vorfälle mit Hilfe der Polizei aufgeklärt werden. Nur der/die Täter selbst
möchten die Angelegenheit möglichst unter den Teppich kehren und versuchen noch dreist, die Schadenssumme auf alle Mitarbeiter zu verteilen und behalten die Beute.
Mein Rat: Kein Geld bezahlen, denn wenn du morgen zu deinem Arbeitgeber gehst und behauptest, man hätte dir
in der Garderobe 50 € aus dem Portemonnaie gestohlen,
wird weder er noch deine Kollegen bereit sein, dir das Geld gemeinschaftlich zu ersetzen.
Im Zweifelsfall solltest du den Rat eines Rechtsanwaltes
oder der zuständigen Gewerkschaft einholen.

Viel Erfolg, bustobaer

Da irrt er aber gewaltig. Wie ich schon geschrieben hab er ist dafür verantwortlich.Also nix bezahlen. Lass ihn doch mal klagen die Richter werden den rausschmeissen.

Hi,
das ist ziemlich klar geregelt. Du haftest nur dann, wenn du eine sogenannte Fehlgeldentschädigung erhälst. Das ist ein monatlich oder jährlich ausbezahlter Betrag den du steuerfrei bekommst und der evtl. Fehlbeträge ausgleichen soll. Und dann kannst du auch nur in Höhe des Jahresbetrages dieser Entschädigung haftbar gemacht werden. Vorsicht ist natürlich geboten, wenn Verträge und/oder Vereinbarungen bestehen, die hier Regelungen treffen.
Die gesetzliche Regelung hierzu findest du Grundgesetz, §20

Hallo,

üblicher Weise werden Haftungsfragen der Arbeitnehmer die mit Waren- oder Kassenbeständen des Unternehmens zu tun haben bzw. verantwortlich sind, verbindlich geregelt. Etwa in den Einzelarbeitsverträgen. In vielen Unternehmen existieren zudem Verträge, in denen die sogenannte Mankohaftung geregelt ist.

Sie sollten zunächst mal prüfen, ob es in Ihrem Arbeitsverhältnis solche Regeln gibt.

Selbst wenn es solche verbindlichen Regeln gibt, halte ich es für ausgeschlossen, dass Arbeitnehmer, denen keine Schuld nachzuweisen ist, für Schäden aufkommen müssen. Es gibt diesbezüglich auch entsprechende Arbeitsgerichtsurteile.

Im vorliegenden Fall handelt es sich ja - wie Sie selbst schreiben - sogar um Diebstahl (Unterschlagung), also um eine Straftat. Mich würde mal interessieren, wie man im Betrieb (im besonderen der Arbeitgeber) damit umgeht. Das ist ja im Prinzip ein ganz anderes und schwergewichtigeres Thema. Ein Fall für die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft. Alle Arbeitnehmer, die aus ihrer eigenen Tasche den Diebstahl/Schaden durch Lohnverzicht ausgleichen, gestehen somit indirekt gewissermaßen ihre Täterschaft. Allein dagegen würde ich mich schon zur Wehr setzen.

Gruß W.

Hallo,
wenn Sie nachweislich an den betreffenden Tagen nicht anwesend waren, scheiden sie als Tatverdächtiger eindeutig aus und können somit auch nicht belangt werden. Auf welcher Grundlage und mit welcher Begründung zieht der Chef denn bei Ihnen die 20.- € ein?
Gruß und einen schönen Tag noch

Hallo,

lege AUF JEDEN Fall schriftlich Widerspruch ein.
Was steht im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung. Was ist für diesen Fall vorgesehen?
Bestehe künftig bei Übergabe auf einen Kassensturz und eine schriftliche Bestätigung.
Du kannst nicht für einen Vorfall verantwortlich gemacht werden, den du nicht zu verantworten hast. Lass dir auch nicht mit Kündigung drohen!
Bleib hart! Im Extremfall könnte der Arbeitgeber dann ja auch einfach behaupten, das Geld fehlt.
Wurde überhaupt die Polizei eingeschaltet, wird ermittelt?

Falls du noch Fragen hast, melde dich.
Viele Grüße
Llissy

Hallo,
aus meiner Sicht ist das rechtlich nicht sauber. Gibt es eine Klausel im Arbeitsvertrag über Mankogelder? Wenn nicht, haftet der Arbeitnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit: Dies muss der Arbeitgeber beweisen können. Wenn Sie nicht einmal anwesend waren entfällt jegliche Mithaftung.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Iris