Geld eintreiben

Hallo,

folgender, wie immer fiktiver, Fall:

Vermieter V vermietet seinen Wagen über ein privates Car-Sharing an Mieter M. Während der Miete tritt durch Steinschlag ein Schaden an der Frontscheibe auf. Bei der Rückgabe wird dieser Schaden im Protokoll vermerkt und von beiden Parteien unterschrieben.

Vermieter V meldet den Fall der Versicherung des Car-Sharing Anbieters, die einen Kontakt zu einer Werkstatt herstellt, wo die Scheibe, aufgrund der Platzierung im Sichtfeld des Fahrers, ausgetauscht wird.

Erst danach erinnert ein Brief der Versicherung den Vermieter V daran, das in diesem Fall eine Selbstbeteiligung durch den Mieter M besteht. Diese muss Vermieter V nun selbst eintreiben, da sich weder die Versicherung noch der Car-Sharing Anbieter in der Verantwortung sehen. Daraufhin schreibt Vermieter V einen Brief an Mieter M, per Einschreiben als Rückschein, das er zur Zahlung der 500€ innerhalb von zwei Wochen auffordert.

Was tut Vermieter V, wenn auf diesen Brief keine Reaktion erfolgt? Sollte er selbst ein gerichtliches Mahnverfahren anstrengen oder sich die Hilfe eines Rechtsanwalts nehmen (Privat- und Verkehrs-Rechtschutz besteht)?

Gruß,
Steve

Ich glaube, ich versteh das jetzt nicht so ganz. Drei Parteien sind involviert. Der Fahrzeughalter vermietet das Auto über z.B. ein Onlineportal weiter an einen Mieter? Oder bin ich jetzt verkehrt? Was sagt denn das Unternehmen zu solchen Situationen. Die haben doch sicher öfters solche Fälle. Gibt es da Vereinbarungen, die zuvor getroffen worden sind? Gibt es einen Vertrag?

Das Thema hat sich mittlerweile erledigt. Der fiktive Mieter hat bezahlt, dies ging klar aus der AGB der Online-Plattform hervor.

Gruß,
Steve

Ok :slight_smile: hab eben auch erst gesehen, dass der Beitrag schon etwas älter ist. FReut mich für dich, dass sich das alles aufgeklärt hat.

Gruß Benny