Hallo,
folgender, wie immer fiktiver, Fall:
Vermieter V vermietet seinen Wagen über ein privates Car-Sharing an Mieter M. Während der Miete tritt durch Steinschlag ein Schaden an der Frontscheibe auf. Bei der Rückgabe wird dieser Schaden im Protokoll vermerkt und von beiden Parteien unterschrieben.
Vermieter V meldet den Fall der Versicherung des Car-Sharing Anbieters, die einen Kontakt zu einer Werkstatt herstellt, wo die Scheibe, aufgrund der Platzierung im Sichtfeld des Fahrers, ausgetauscht wird.
Erst danach erinnert ein Brief der Versicherung den Vermieter V daran, das in diesem Fall eine Selbstbeteiligung durch den Mieter M besteht. Diese muss Vermieter V nun selbst eintreiben, da sich weder die Versicherung noch der Car-Sharing Anbieter in der Verantwortung sehen. Daraufhin schreibt Vermieter V einen Brief an Mieter M, per Einschreiben als Rückschein, das er zur Zahlung der 500€ innerhalb von zwei Wochen auffordert.
Was tut Vermieter V, wenn auf diesen Brief keine Reaktion erfolgt? Sollte er selbst ein gerichtliches Mahnverfahren anstrengen oder sich die Hilfe eines Rechtsanwalts nehmen (Privat- und Verkehrs-Rechtschutz besteht)?
Gruß,
Steve