Ja, natürlich.
Bei den früheren Kontonummern? Meistens die letzte Ziffer, aber rein systematisch spricht auch nichts dagegen, die Prüfziffer an den Anfang zu stellen.
Nein, Aprilfisch, der Fragesteller hat keine wichtige Einzelheit zurückgehalten, er kann durchaus in Erfahrung gebracht haben, an wen die Überweisung gegangen ist, denn dabei helfen ( lt. www.anwalt.de ) die Banken :
Man kann von der Bank verlangen, dass diese sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen (§ 675y Absatz 3 Satz 2). Ein erster Schritt ist es, dass man versuchen sollte, über die Bank an den Namen und die Adresse des falschen Zahlungsempfängers zu kommen. Aus diesem Grund gibt die Daten des Empfängers die Bank heraus. Die Erfolgsaussichten bei einem Klageverfahren hängen jedoch maßgeblich davon ab, ob der Empfänger das Geld überhaupt noch hat.
Bei einer Fehlbuchung muss die Empfängerbank den Namen des zufällig Begünstigten herausgeben. Gegen diesen kann eine einstweilige Verfügung erwirkt werden, damit das Konto erst einmal gesperrt ist. Das Geld muss von dem Empfänger zurückgefordert werden. So hat es das Landgericht Berlin in der Entscheidung 4 O 340/14 am 15.09.2014 entschieden.
Das ändert aber nichts an den gestellten Fragen :
Muß der Absender des Geldes trotzdem noch einmal das Geld – diesmal auf das richtige Konto – überweisen ?
Oder hat der Lieferant Pech gehabt und muss den Verlust tragen, da die Falsch-Überweisung durch seinen eigenen Fehler verursacht wurde?
Gruss
Jürgen
Nun ja, es ist ja im normalen Leben auch nicht so, daß bspw. Bestellungen mit mehreren Parametern abgegeben werden. Im Restaurant bestellt man ein Gericht und in den allerseltensten Fällen nennt man dazu noch die Nummer des Gerichtes auf der Speisekarte und beim China-Bestellservice werden meist auch nur die Nummern genannt und nicht die vollständigen Bezeichnungen der Gerichte - um mal zwei Beispiele zu nennen.
Ein maschineller Abgleich zwischen den automatisch lesbaren Ziffern und dem oft dahin geschmierten Namen ist kaum möglich. Eine manuelle Kontrolle hingegen steht den heutigen Ausführungszeiten von meist wenigen Stunden entgegen.
Insofern ist es schon seit wenigstens 20 Jahren üblich, daß ein Großteil der Überweisungen nur anhand der Kontonummer und Bankleitzahl ausgeführt wurde. Der Unterschied ist „nun“ seit zehn Jahren, daß eben nur noch die eingetragenen Ziffern relevant sind und der Kunde für seine eigenen Fehler haftet.
Der Kunde erteilt einen Auftrag und der wird ausgeführt.
Und was der Vorwurf mit der fehlenden Warnung angeht: als die Änderung (zusammen mit einigen anderen) seinerzeit in Kraft trat, erhielt jeder Kontoinhaber eine entsprechende Information mit der Post nach Hause. Dafür, daß die Leute ihre Post nicht lesen, kann niemand etwas außer den Kunden selbst.
Gruß
C.
Bei der IBAN sind es die beiden Ziffern nach „DE“. Diese beiden Ziffern sind wirklich was Neues und einzigartiges! Der folgende Rest sind die alte BLZ und Kontonummer.