Geld geerbt - Finanzamt sieht es als Schenkung - HILFE

Hallo!

Zu Lebzeiten bekam Bruder und Ehefrau von meinen Eltern ein Kredit. Darüber gibt es ein Kreditvertrag. Monatlich wurde zurück gezahlt. Nun sind die Eltern tot. Es hieß, der Rest des Kredites der Ehefrau, meiner Schwägerin, geht an mich. Dies wurde mir auch jetzt überwiesen. Also noch Erbe meiner Eltern. Freibetrag wäre 400.000 Euro. Finanzamt schickte mir Unterlagen und Anschreiben, ich solle Angaben zur Schenkung des Bruders machen (er hatte mir den Betrag der Ehefrau überwiesen). Hier Freibetrag 20.000 Euro als Schenkung unter Geschwistern. Da es weit mehr ist, müsste ich jetzt krass Steuern zahlen. Als Erbe wäre es steuerfrei. Wie vorgehen? Direkt zum Finanzamt fahren und dort vorsprechen? Macht das Sinn? Die ganzen Formulare, die ich jetzt hier habe, machen für mich wenig Sinn…Steuerberater habe ich leider nicht.

Hallo,

mein Beileid!

wo denn? Wurde es schriftlich festgehalten?

Ich auch nicht, würde ich aber einen brauchen, würde ich einen suchen. Diese Option steht auch dir zur Verfügung.

Gruß
Christa

Nein, es wurde nicht schriftlich festgelegt, aber sämtliche Verwandte wissen es :disappointed:
Steuerberater sind teuer und bevor ich das entscheide, hole ich mir erst mal Ratschläge oder Wissen dazu. Bisher konnte ich das bisschen Steuer für mich immer selbst lösen.

Dann ist jetzt der Zeitpunkt sich einen zu suchen, die beißen nicht.

Gruß,
Steve

Und da machst du dir Sorgen über die Kosten des Steuerberaters? Ich bin mir ziemlich sicher, dass es gut investiertes Geld ist!

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Berechne doch einfach mal die Steuern, die fällig werden, wenn die Sache so läuft, wie es das Finanzamt gerade sieht, und dann stelle dem mal die Kosten eines Steuerberaters gegenüber, der dich hier sauber beraten und gegenüber dem FA vertreten kann, und für eine Falschberatung sogar haften würde. Noch Fragen?

Das ist definitiv kein Thema für ein Forum mit Antworten von Leuten, deren Qualifikation Du nicht ansatzweise einschätzen kannst, und von denen Du bei einem falschen Rat keinen Cent verlangen kannst!

BTW: Hätte man vor der Überweisung schon einen Steuerberater hinzugezogen, hätte der mit Sicherheit empfohlen das Geld nicht direkt vom Konto des Bruders auf dein Konto zu überweisen, weil das nun mal 1A nach Schenkung deines Bruders an Dich aussieht. Kein Wunder, dass das FA nun zunächst einmal von dieser naheliegendsten Lösung ausgeht, und nun - vollkommen unnötiger Weise - vom Gegenteil überzeugt werden muss.

Unter welchen Umständen haftet denn der Steuerberater? Ich kenne zwei Berichte von Bekannten, die wegen - offenbar - fakscher Berechnungen des Steuerberaters große Summen nachzahlen mussten, die sich über Jahre angesammelt hatten.

Dann mach dem Finanzamt doch erst einmal die Sache klar und erläutere warum dein Bruder statt der zahlungspflichtigen Ehefrau überwiesen hat.
Und das die Zahlung eine Forderung aus der Erbsumme war.

MfG
duck313

Ein Steuerberater haftet für den angerichteten Schaden.
Eine Nachzahlung auf Grund einer Falschberechnung ist kein Schaden, denn bei korrekter Arbeit des StB wären diese Zahlungen ja auch fällig gewesen - sogar deutlich früher.
Lediglich die überaus frech überhöhten Zinsen, die man bei Steuernachzahlungen bezahlen muss, sind ein Schaden.

Warum werden diese 6% (!) eigentlich nicht an einen Leitzinssatz angepasst?

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Nein, ich würde erstmal telefonieren.
Ich habe selten Kontakt zum FA, aber die wenigen Male waren am anderen Ende der Leitung tatsächlich Menschen, mit denen man reden kann.

Angesichts der Summe, um die es geht, und einem totalen steuerlichen Laien, kann man hiervon nur dringend abraten! Der redet sich sonst noch um Kopf und Kragen.

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Da muss man sehen, was der tatsächliche Schaden war. Tatsächlich zu entrichtende Steuern die zunächst verkürzt entrichtet wurden, weil der StB falsch beraten hat, sind trotzdem kein Schaden. Denn bei richtiger Beratung wären die ja auch fällig gewesen. Nur wenn Steuern aufgrund einer Falschberatung zu entrichten sind, die sonst nicht fällig geworden wären, haftet dafür der StB. Ansonsten höchstens für zusätzliche Zinsen, …

Da ist wohl schon Bewegung drin:

Gruß,
Steve

Das „macht“ keinen Sinn.

Versuche erstmal, den Sachverhalt so zu sortieren, dass nicht nur Du ihn verstehst. Versuche in einem zweiten Schritt, ihn so zu formulieren, dass einem bisher nicht beteiligten Dritten klar werden kann, was genau Du von wem genau aus welchem Grund geerbt haben willst und was die jetzt erhaltene Überweisung (die ja jedenfalls nicht der Erblasser beauftragt hat) damit zu tun hat.

Besorge Dir einen Nachweis darüber, welcher Erbteil Dir laut Testament oder, wenn es keines gibt, gesetzlich zusteht, und was Du von diesem Erbteil auf welchem Wege erhalten hast.

Teile dem FA mit, dass und warum die Überweisung keine Schenkung des Bruders an Dich war, stelle kurz dar, auf welchen Wegen Du Deinen Erbteil erhalten hast und frage an, ob dennoch eine ERbSt-Erklärung gewünscht wird. Wenn ja, fülle sie aus und reiche sie ein - das zuständige FA ist genau das, von dem die Anfrage wegen der vermeintlichen Schenkung gekommen ist.

Moral: Das FA sieht nur, was man ihm erklärt. Es gibt keine Halbgötter dort, die in anderer Leute Köpfe hineinsehen können.

Schöne Grüße

MM

Auf keinen Fall sowas in einem Forum klären. Das sollte Dir selbst klar sein. Sorry, dass ich so direkt bin. Es geht um viel Geld. Mach keinen groben Fehler.

LG

Das wird juristisch so sein, aber ganz praktisch kann es einem kleinen Betrieb große Probleme bereiten, wenn er plötzlich hohe Summen nachzahlen muss, die vorher ausgegeben wurden, weil ja der Steuerberater sein Metier nicht beherrscht.

Niemand findet es witzig, plötzlich 20.000 Euro zu zahlen, weil der Fachmann sich verrechnet hat.