Ein Freund kauft mir eine kleine ETW für 70.000 Euro und bezahlt diese, ich kann dieses Geld ihn zurück zahlen so wie ich es kann und wie ich es möchte, alles ohne Vertrag, die ETW wird notariell auf meinen Namen geschrieben, das Geld überweist jedoch dieser Freund, ist es rechtlich ok, auf was muss dennoch geachtet werden
Guten Tag jothana,
also - entschuldige - aber das ist ganz großer Unfug.
Als alter Kaufmann muss ich sagen: da muss unbedingt ein Vertrag gemacht werden, und sei er noch so kurz und einfach.
Beispiel: Ich habe meinem eigenen Sohn (ist erwachsen und hat selbst Familie) einen nicht also großen Betrag geliehen. und dazu selbstverstandlich einen Vertrag (mit nur zwei Zeilen) erstellt.
Ich kann nur warnen - im Interesse von beiden Partnern.
Gruß Walter VB
Hallo Jothana,
hör auf Walter_VB.
Zwar besteht in dem Moment, wo Du Dir mit dem Kreditgeber einig bist, wer was wie zahlt, bereits ein Vertrag, so dass von einem „Darlehen ohne Vertrag“ keine Rede sein kann.
Dieser Vertrag wird aber zwischen zwei Personen ohne Zeugen geschlossen, d.h. es besteht in Zukunft, wenn Streitigkeiten über den Inhalt des Vertrages bestehen, überhaupt keine Chance mehr, den Inhalt des Vertrages zu belegen und nachzuweisen. Das ist ungefähr das Dümmste, was man bei einem Geschäft mit diesem Wert machen kann: Wenn Du klamm bist, Dir 250 € in bar bis Monatsende pumpst und hinterher behauptest, nichts von so einem Darlehen zu wissen und nie dieses Geld erhalten zu haben, kann Dir der geprellte Gläubiger zwar die Freundschaft kündigen, aber es wird ihn nicht umbringen. Wenn Du mit den 70 000 € ebenso vorgehst, sieht es für ihn ziemlich lätz aus - und auch für Dich, wenn der Gläubiger sieht, dass ihm da kein Richter hilft, und sich dann andre Wege sucht, an sein Geld zu kommen.
Und sag jetzt nicht, dass ihr euch ja vertraut und sowas nie vorkommen wird: Solange man sich einig ist, geht immer alles, und erst wenn man sich dann nicht mehr einig ist, ärgert man sich drüber, wie blöd man das angestellt hat.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
auch ich sehe hier erhebliches Konfliktpotential. Menschen können sich immer mal wieder überwerfen. In solch einem Fall würde hier Aussage gegen Aussage stehen: über die Höhe des Kredites, Abzahlungsrate, bisherige Abzahlung, Eigentumsverhältnisse an der Wohnung…
Was wird, wenn der Kreditgeber oder der Kreditnehmer aus unvorhergesehenen Gründen ausfällt? (Die schlimmste Möglichkeit: Todesfall.)
Mein Tipp: macht einen kleinen Vertrag. Schreibt beide Parteien fest, den geliehenen Betrag, den Beginn der Abzahlung, die Raten (selbst wenn es nur heißt „eine feste Rate wird nicht bestimmt“). Und ganz wichtig: führt Liste darüber, wann wie viel Geld bezahlt wurde, damit klar ist, wann die letzte Rate bezahlt ist.
Ich hätte das aber den Notar gefragt, der die Übergabe der Wohnung beglaubigt hat. Denn der ist der Profi in rechtlichen Dingen.
Grüße
Zumindest hat man das Finanzamt am Hals wenn das davon Wind bekommt,
Und wenn es nicht dahinter kommt ist es Steuerhinterziehung.
Dann wird nämlich Schenkungssteuer fällig laut ErbStG, 30% von 50.000€ in der Steuerklasse III.
20.000.-€ sind steuerfrei.
Ansonsten kann man dazu nur genauso warnen wie Walter. ramses90
Das ist doch bestens, wenn es so ablaufen kann.
Dann gehört Wohnung mit alleiniger Eintragung Dir und zurückzahlen musst Du auch nichts.
Nur das was Du aus Gründen des Anstandes machen willst und kannst.
Ja, die Schenkungssteuer musst Du bezahlen.
das wären 15.000 € !
Aber die zahlt ja Dein Freund auch noch bestimmt.
es ist ja noch nichts passiert, und natürlich werden wir auf einen Zettel etwas aufschreiben, so wie ich geschrieben habe, geliehen 70.000 und Rückzahlung wie ich es kann, und dieser Freund überweist ja auch den Besitzer dieses Geld von Konto zu Konto, wieso Finanzamt und Schenkungssteuer, er schenkt mir diese ETW nicht, er leiht es mir, jedoch ohne Zinsen und ohne mich mit irgendeiner feste Zeit und festen Monatsrate zu binden, wie es Banken machen, er bekommt sein Geld zurück, wenn ich im Lotto gewinne, dann auch sofort, warum sollte ich es nicht annehmen, bei einer Bank habe ich Verpflichtungen und bin ich Arbeitslos oder was oder habe ich mal kein Geld, dann wird meine ETW von der Bank weggenommen und versteigert, in diesem Fall jedoch nicht, so sehe ich es, oder sehe ich da etwas falsches
wenn ich meinen Kindern etwas gebe, dann gebe ich es ihnen von Herzen und machen keinen Vertrag und wenn ich vielleicht mal Hilfe brauchen, werden meine Kinder ohne Vertrag mir gerne und von Herzen helfen, aber wie ich sehe, zählt Geld bei dir mehr als Familie
doch zahle ich es zurück, nur wie ich kann eben und nicht wie es bei Banken ist, da muss man immer zum 1sten eines Monats eine bestimmt Summe bezahlen, darauf möchte ich mich nicht einlassen, jeden Tag werden 1000te Immo versteigert
es ist ja noch nichts passiert, und natürlich werden wir auf einen Zettel etwas aufschreiben, so wie ich geschrieben habe, geliehen 70.000 und Rückzahlung wie ich es kann, und dieser Freund überweist ja auch den Besitzer dieses Geld von Konto zu Konto, wieso Finanzamt und Schenkungssteuer, er schenkt mir diese ETW nicht, er leiht es mir, jedoch ohne Zinsen und ohne mich mit irgendeiner feste Zeit und festen Monatsrate zu binden, wie es Banken machen, er bekommt sein Geld zurück, wenn ich im Lotto gewinne, dann auch sofort, warum sollte ich es nicht annehmen, bei einer Bank habe ich Verpflichtungen und bin ich Arbeitslos oder was oder habe ich mal kein Geld, dann wird meine ETW von der Bank weggenommen und versteigert, in diesem Fall jedoch nicht, so sehe ich es, oder sehe ich da etwas falsches
natürlich werden wir auf einen Zettel etwas aufschreiben, so wie ich geschrieben habe, geliehen 70.000 und Rückzahlung wie ich es kann, und dieser Freund überweist ja auch den Besitzer dieses Geld von Konto zu Konto, wieso Finanzamt und Schenkungssteuer, er schenkt mir diese ETW nicht, er leiht es mir, jedoch ohne Zinsen und ohne mich mit irgendeiner feste Zeit und festen Monatsrate zu binden, wie es Banken machen, er bekommt sein Geld zurück, wenn ich im Lotto gewinne, dann auch sofort, warum sollte ich es nicht annehmen, bei einer Bank habe ich Verpflichtungen und bin ich Arbeitslos oder was oder habe ich mal kein Geld, dann wird meine ETW von der Bank weggenommen und versteigert, in diesem Fall jedoch nicht, so sehe ich es, oder sehe ich da etwas falsches
natürlich werden wir auf einen Zettel etwas aufschreiben, so wie ich geschrieben habe, geliehen 70.000 und Rückzahlung wie ich es kann, und dieser Freund überweist ja auch den Besitzer dieses Geld von Konto zu Konto, wieso Finanzamt und Schenkungssteuer, er schenkt mir diese ETW nicht, er leiht es mir, jedoch ohne Zinsen und ohne mich mit irgendeiner feste Zeit und festen Monatsrate zu binden, wie es Banken machen, er bekommt sein Geld zurück, wenn ich im Lotto gewinne, dann auch sofort, warum sollte ich es nicht annehmen, bei einer Bank habe ich Verpflichtungen und bin ich Arbeitslos oder was oder habe ich mal kein Geld, dann wird meine ETW von der Bank weggenommen und versteigert, in diesem Fall jedoch nicht, sehe ich da etwas falsches
Warum sollte die Bank bei der Du Schulden hast, Deine ETW nicht pfänden können ?
Sie gehört doch nur Dir, Du stehst als Eigentümer im Grundbuch.
Dann könnte die zwangsversteigert werden und ist für Dich weg !
Die Schulden beim Freund bleiben aber bei Dir !
ich habe und mache keine Schulden bei der Bank, deshalb, weil ich schon viele Versteigerungen erlebt habe, wie die Menschen nach 5 oder 10 oder nach 15 Jahren ihr Haus verloren haben, deshalb werde ich nie Schulden bei einer Bank machen, und würde dieses Angebot von einem Freund annehmen wollen, so bin ich frei und bleibe freier Mensch
Da miss ich den Anderen aber 'mal Recht geben: einen Vertrag sollte man IMMER machen. Da kann dann gerne das drin stehen, was Du hier so ausführlich beschreibst.
Und: Du hättest da wirklich den Notar fragen können und auch sollen.
Und solche Pauschalaussagen wie „ich habe und mache keine Schulden bei der Bank, deshalb, weil ich schon viele Versteigerungen erlebt habe, wie die Menschen nach 5 oder 10 oder nach 15 Jahren ihr Haus verloren haben, deshalb werde ich nie Schulden bei einer Bank machen“ sind doch völliger Blödsinn. Zum Einen findet sich da sicherlich auch eine Regelung mit der Bank und zum Anderen wird eine Wohnung nicht „mal eben“ zwangsversteigert, schon gar nicht nach 15 Jahren. Da werden andere Dinge dahinter stecken. Duck313 hat außerdem völlig Recht: die auf Dich eingetragene Wohnung kann selbstverständlich gepfändet werden, wenn Du Schulden hast.
Ich finde Deine ganze Fragerei eigentlich ziemlich absurd.
Und überhaupt: warum fragst Du das zweimal?
Servus,
wo ist im beschriebenen Sachverhalt eine Schenkung versteckt, für die sich ein FA interessieren könnte?
Grübelt
MM
Welche Schenkungsteuer???
Investiere 150 Euro und lass dich bei einem Anwalt beraten. Wenn du das willst, kannst du es möglicherweise so anstellen, dass du den Betrag nicht zurückzahlen musst, wenn du das nicht willst. Das wäre zwar assi aber grundsätzlich denkbar. Nimm deine. Freund nicht mit zum Anwalt, wende das so machen willst.