Geld Pflegestufe 1 reicht nicht für Hauspflege

Liebe Experten und Selbstbetroffene,

meien Demenzkranke Schwiegermutter lebt noch in ihrer Wohnung allein und wird teils vom häuslichen Pflegedienst und teils von meiner Schwägerin versorgt. Das Pflegegeld Stufe 1 reicht meist nicht aus und wir müssen dazu zahlen. Wir können dies finanziell nicht mehr und Schwiegermutter hat nur die Grundsicherung.
Wo können wir Hilfe bekommen? Wieviel selbstbehalt muß uns bleiben?
Ich würde mich über schnelle Antwort sejr freuen!

Liebe Grüße
Funktürmchen

hallo funktürmchen,

für Demenzkranke gibt es außerhalb der PS extra Zuwendung, sind diese beantragt?
Wenn die Versicherungsleistungen nicht mehr ausreichen, wendet man sich an das Sozialamt, das kann dauern und aufwendig sein, aber es funktioniert.

lg hubu

Hallo,

diese Frage kann ich leider nicht beantworten. Die Berechnung, wie hoch das Schonvermögen für die Kinder ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Erst Anlaufstelle ist hier die Krankenkasse Ihrer Mutter.

Tut mir leid, Ihnen in Ihrem speziellen Fall nicht weiterhelfen zu können.

Viele Grüße

Thomas Burgau
http://www.makler-pflegeversicherung.de

meien Demenzkranke Schwiegermutter lebt noch in ihrer Wohnung
allein und wird teils vom häuslichen Pflegedienst und teils
von meiner Schwägerin versorgt. Das Pflegegeld Stufe 1 reicht
meist nicht aus und wir müssen dazu zahlen. Wir können dies
finanziell nicht mehr und Schwiegermutter hat nur die
Grundsicherung.
Wo können wir Hilfe bekommen? Wieviel selbstbehalt muß uns
bleiben?

Hallo,
das Sozialamt muß den gesamten Rest zahlen und eine Haushaltshilfe vielleicht noch oben drauf. Alles zusammen sollte jedoch nicht teurer als ein Heim sein.
N u r Kinder sind zum Unterhalt verpflichtet aus den laufenden Einkünften, nicht Schwiegerkinder. Jedenfalls ist ein Eigenanteil aus evtl. Leistungen des Schwiegersohns an die Tochter recht minimal.
Ein Gespräch mit dem Sozialamt bringt sicherlich Klärung.
Trägerunabhängige Beratungsstellen gibt es bei den Krankenkassen, Sozialämtern, im Internet beim Paritätischen als Liste oder bei uns www.Laube-Stiftung.de
Vile Grüße
Elawitt.

Hallo,
die Pflegeverischerung ist leider nur als „Zuschussversicherung“ gedacht, d.h., es besteht kein Anspruch auf volle Kostenübernahme.

Welche Leistung bezieht die Schwiegermutter?
Bei Pflegegeld in Stufe I gibt es leider nur 225,-- EUR. Wenn sie aber auf Pflegesachleistungen umstellen oder auf die sog. Kombileistung (Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung) kann Ihre Schwiegermutter eine Erstattung bis zu 440,-- EUR erhalten. Dieser Betrag wird aber direkt mit dem ambulanten Pflegedienst abgerechnet. Für diese Änderung ist jedoch ein Antrag bei der Pflegekasse notwendig.
Für weitere Zuschüsse würde ich mich an Ihre Stadt (Sozialamt) oder Landratsamt (Sozialhilfe) wenden.
Vielleicht gibt es an Ihrem Wohnort auch ein sog. Seniorenbüro, die könnten Ihnen vielleicht auch weiterhelfen.
Ansonst ist Ihnen sicher die Pflegekasse gerne bei der Antragstellung behilflich.

Ich hoffe, ich konnte ein bißchen helfen.
Frankie

Guten Tag,

das ist ein so weitreichendes Thema und sehr verzweigt (wer verdient was bei Ihnen zu Hause, sind Sie verheiratet, Zusammen lebend, haben Sie Kinder, haben Sie Verpflichtungen wie: Unterhaltsverpflichtungen oder Ansprüche, müssen Sie ein Haus oder eine Wohnung abbezahlen, wohnen Sie zur Miete… mit wieviel Familienmitglieder…), bitte belesen Sie sich erstmal unter: Beanspruchung von Sozialleistungen auch ohne Pflegestufe (bei Demenzerkrankten Menschen) UNTER
http://www.pflegeagentur24.de/blog/beanspruchung-von…
DANN wenden Sie sich bitte an Ihrem Rathaus der Stadt in dem Ihre Mutter wohnt, dort wird man Ihnen eine PflegeberatungsStelle nennen die Sie adäquat UND auf Ihren Familien Verhältnisse zugeschnitten beraten können.
Ich hoffe Ihnen ein wenig geholfen zu haben
Alles Gute für Ihre Mutter und Ihnen von Georgia

Hallo,

für solche Fälle gibt es die Hilfe zur Pflege nach SGB XII - einfach Antrag beim zuständigen Sozialamt stellen…
Diese prüfen dann evtl. nochmal den reellen Pflegebedarf, und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, und dann steht der Kostenübernahme durch das Sozialamt nix mehr im Wege.
Je nach Einkommen/ Vermögen ist es möglich, daß ein Eigenanteil festgesetzt wird, der selbst zu zahlen ist.

Genaue Sätze (Selbstbehalt) sind mir nicht geläufig, sorry.

Aber eigentlich müßte auch der Pflegedienst dahingehend beraten…

Grüße!

Hallo Funktürmchen,

ihr könnt euch zunächst bei einem sog. Pflegestützpunkt über die Deiner Schwiegermutter zustehenden Leistungen und Angebote informieren. Du kannst auch den ambulanten Dienst fragen, ob eine Höherstufung möglich ist, aber normalerweise hat der Dienst dass sowieso im Blick.

Sollte ihr Geld dann immer noch nicht ausreichen, müßt Ihr mit dem Sozialamt Kontakt aufnehmen (es empfiehlt, dies rechtzeitig zu tun, da Leistungen i.d.R. frühestens ab Antragstellung/Information geleistet werden). Was die Unterhaltspflicht von Angehörigen betrifft, ist das zu kompliziert, um hierzu eine pauschale Aussage zu treffen. Generell sind die Freigrenzen aber relativ hoch, so ihr euch deswegen nicht davon abhalten lassen solltet, beim Sozialamt einen Antrag zu stellen.

Viele Grüße

biofunc

Hallo Funktürmchen,

in den Regelungen der Sozialhilfe bin ich nicht der Experte, aber ich würde in Ihrer Situation konkret beim Sozialhilfeträger nachfragen, welche Kostenübernahme hinsichtlich des Eigenanteils der Pflegekosten erfolgen kann bzw. einen Antrag stellen. Informationen hierzu können Sie auch hier einlesen: http://www.pflege-deutschland.de/pflege-ratgeber/soz…

Zudem wäre zu orüfen, ob für Ihre Schwiegermutter ggf. schon eine höhere Pflegestufe angemessen ist. Zudem gibt es bei der Betreuung demenzkranker Menschen eine Zusatzleistung der Pflegekasse. Ist diese schon beantragt bzw. wird diese schon bezahlt? Bitte prüfen!

Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben!

Beste Grüße
Michael

Hallo Funktürmchen,
es ist tatsächlich meistens so, dass das Geld von der Pflegeversicherung die Kosten nicht deckt. Wenn Ihre Schwiegermutter demenzkrank ist, prüfen Sie bitte, ob Sie auch die erst vor wenigen Jahren eingeführten „Betreuungsleistungen“ bekommen, das wäre ein Betrag von 100,- oder 200,- € (je nach bewilligter Stufe), die man für die Betreuung Demenzkranker zur Verfügung hat, allerdings nur für professionelle Betreuungskräfte - meistens ein Pflegedienst oder eine Demenzgruppe in einem Tagesaufenthalt z.B… Der bereits eingeschaltete Pflegedienst kann hierüber sicher Auskunft geben.
Wenn das Einkommen des Versicherten nicht reicht, sollten Sie Hilfe bei der Stadt oder Ihrer Gemeinde suchen, allerdings kenne ich mich in diesen Richtlinien nicht aus.
Auskunft könnte z.B. das „Bürgertelefon Pflegeversicherung“ des Gesundheitsministeriums geben, die Tel.Nr. ist 01805-996603. Informationen darüber gibt es auch auf der Seite des BMG: bmg.bund.de, dort muss man sich etwas durchklicken bis Pflegeversicherung…
Evtl. ist es auch sinnvoll, sich Unterstützung beim „Sozialverband Deutschland“ (früher „Reichsbund“) zu holen.
Viel Glück und alles Gute!

Hallo Funktürmchen,
sie können bei dem Sozialamt finanzielle Hilfe anfordern.
Außerdem können Sie Betreuungsgeld bei der Pflegeversicherung oder auch eine höher Stufung der Pflegestufe beantragen. Des Weiteren können Sie die Verhinderungspflege von 1550,-€ im Jahr auch Stundenweise nutzen.

Ich hoffe ich konnte ihre Fragen beantworten, wenn nicht gerne noch mal Kontakt aufnehmen.

Viel Erfolg und Kraft wünscht Ihnen
Depm

Hallo!

Falls noch nicht geschehen, sollte bei der Pflegekasse ein Antrag auf zusätzliche Betreuungsleistungen gestellt werden (je nach Schweregrad sind das nochmal 100 oder 200 Euro) im Monat.
Da ihre Schwiegermutter schon Grundsicherung bezieht, ist der nächste Schritt einen Antrag auf Hilfe zur Pflege beim zuständigen Sozialamt zustellen.
Der Sozialhilfeträger ist dann Restkostenträger. Empfehlenswert ist bei der Antragstellung einen Kostenvoranschlag für die notwendige Versorgung beizulegen. Der Selbstbehalt kann ihnen das zuständige Sozialamt errechnen. Grundlage ist das Gehalt ihres Mannes. Wichtig: eine Antragstellung und Berechnung verpflichtet sie nicht dazu die Leistungen auch in Anspruch zu nehmen.

Mit freundlichem Gruß
H. Nordiek

Die Pflegestufe ist nicht fuer die Deckung der Hauspflege gedacht und daher kann eine Versorgungsluecke entstehen.
Ggf. Ein Antrag auf Hoeherstufung stellen, Antrag auf zusaetz. Betreungsleistungen bzw. kann ein Antrag auf Verhinderungspflege weiterhelfen. Du kannst mich gerne anmailen o. Auskunft bei einer Pflegekasse einholen. [email protected]
Mfg

Danke für den Tip, habe mich gleich informiert und werde gemeinsam mit meiner Schwägerin den Papierkrieg und Behördengänge in Angriff nehmen.

Liebe Grüße
Funktürmchen

Hallo Funktürmchen,

sorry für die verspätete Antwort, ich war im Urlaub.
Für die Schwiegermutter müsste Hilfe zur Pflege nach SBG XII beantragt werden, und zwar beim örtlichen Sozialamt. das Verfahren ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. In der Regel wird das Amt nochmal einen Gutachter schicken, manche entscheiden auch nach Aktenlage aufgrund des MDK-Gutachtens. Es werden dann in der Regel sogenannte Leistungskomplexe, die der Pflegedienst erbringt zusätzlich bewilligt, z. B. zusätzlich Einkaufen oder auch ein täglicher Einsatz für die Grundpflege zusätzlich.
Die berechnung des Selbstbehaltes ist sehr kompliziert und wird je nach Kommune auch unterschiedlich gehandhabt, es gibt viele Freibeträge, z. B. für Kinder usw. Für eine genaue Antwort müsste ich euere persönliche Familiensituation, inklusive Einkommen und Vermögen genauer kennen.
Mit freundlichen Grüßen
Gert

Hallo,
sorry für meine späte Anwort; aber ich war für 3 Wo. im Urlaub; aber zwischenzeitlich sind ja schon die richtigen Antworten da.
Gruß
Cambodunum