Hallo ich habe da mal eine sehr interessante Frage … evtl bin ich auch nicht mehr auf den neusten Stand was manches betrifft : Ich habe zur Zeit bisschen Probleme was eigenes Konto angeht … so jetzt kam mir in Sinn mein verdientes Geld auf das Konto meiner Freundin erstmal überweisen zu lassen . Geht das … weil ich höre immer Geldwäsche von einer gewissen Person usw das das VERBOTEN wäre … naja würde gerne eine Meinung von euch haben danke
Hi,
Geldwäsche ist es erst wenn das Geld nicht mehr nachverfolgbar ist.
Überweisungen egal wohin sind aber nachverfolgbar.
Es ist keine Geldwäsche, aber je nachdem was da noch so läuft könnte es was anderes sein.
MFG
Hallo!
Geldwäsche trifft das schon. Freundin hilft bei der Verschleierung der Herkunft des Geldes.
Sie selbst verstößt gegen die Bestimmungen ihrer eigenen Bank. Nur eigenes Geld darf sie auf ihrem Konto verwalten.
Man will also offenbar sein Geld/Geldeingang vor dem Zugriff von Gläubigern schützen. Das kann man auch legal machen,mit dem Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Bis zur Pfändungsfreigrenze bleibt das Guthaben sicher und steht für Lebensunterhalt bereit, Rest kann abgeschöpft werden.
Kaufe doch vom Geld Goldmünzen und vergrabe die im Garten, das ist sehr sicher(wenn man sich nicht beobachten lässt).
Mfg
duck313
Das klingt irgend wie nach nicht legalem Verhalten. Du solltest dein Leben in den Griff bekkommen und keine Schulden mehr machen, dann bekommst du wieder ein Girokonto.
Hallo,
Geldwäsche ist es erst wenn das Geld nicht mehr nachverfolgbar
ist.
Überweisungen egal wohin sind aber nachverfolgbar.
damit wäre also eine Überweisung, die von Frau Hermine von Klotzkopf-Schulze zugunsten von Herrn Pablo Escobar, Via La Coca, Medellin, Kolumbien, vorgenommen wurde, ganz ohne Zweifel legal gewesen, auch wenn sie das Geld vorher in kleinen gebrauchten Scheinen bar auf ihr eigenes Konto eingezahlt hatte?
Meine letzte Geldwäscheschulung ist zwar schon gut drei Monate her, aber ich bin mir sicher, daß ich das irgendwie anders in Erinnerung habe.
Gruß
C.
wenn sie das Geld vorher in
kleinen gebrauchten Scheinen bar auf ihr eigenes Konto
eingezahlt hatte?
Nein, denn an dieser Stelle wird die Kette unterbrochen
wenn sie das Geld vorher in
kleinen gebrauchten Scheinen bar auf ihr eigenes Konto
eingezahlt hatte?Nein, denn an dieser Stelle wird die Kette unterbrochen
Es gibt inhaltlich keinen Unterschied, ob das Geld bar eingezahlt wurde oder von Amir al Raschid aus dem Jemen an Herrn Otto Pohl in Hamburg überwiesen und anschließend auf das Konto von Renate Dinkel weitergeleitet wird, obwohl es eigentlich für Karl-Heinz Meltzer bestimmt ist.
Wer sein Konto für Dritte zur Verfügung stellt, verstößt auf jeden Fall gegen die Vereinbarung mit seinem Kreditinstitut, nach der der Inhaber der alleinige wirtschaftliche Berechtigte ist. Strafrechtliche Konsequenzen hat man natürlich nur zu befürchten, wenn tatsächlich die Herkunft von Gelder aus schweren Straftaten verschleiert wurde. Dennoch sollte man sich gar nicht erst in die Gefahr begeben, daß Nachforschungen oder gar Ermittlungen stattfinden, und dementsprechend Gelder für Dritte gar nicht erst empfangen bzw. durchleiten.
Gruß
C.
Abgesehen davon, dass diese Transaktion nicht ganz legal ist, würde ich mir überlegen mein Geld auf ein fremdes Konto( wenn es auch das, der Freundin ist) zu überweisen. Sie kann mit dem Geld machen , was sie will. Wie willst Du das später beweisen, falls die Freundschaft mal auseinander geht.
Ich habe zur Zeit bisschen Probleme was eigenes Konto angeht
Diese Ausrede zählt nicht. Google mal nach „Mastercard mit Kontofunktion Global Mastercard“ von Paycenter (Blz. 70017000). Ist ein einfaches Onlinekonto. Schufa ist egal. P- Konto geht auch. Recht teuer, aber eine sichere Sache.
… so jetzt kam mir in Sinn mein verdientes Geld auf das Konto meiner Freundin erstmal überweisen zu lassen
Schon dafür, dass Du mir an Stelle Deiner Freundin so etwas vorschlagen würdest, würde ich Dir Deinen Koffer vor die Tür stellen. Du riskierst mit Deinem Handeln die Kündigung des Kontos Deiner Freundin durch die Bank. Geldtransfers für Dritte sind bei privaten Konten vertraglich untersagt.