Hallo,
Ich bin 15 Jahre alt und möchte mir mein Taschengeld ein bisschen aufbessern.
Meine Frage:
Was könnte man mit 15 alles machen und wie viel Geld verdient man sich damit ungefähr?
Danke schonmal im voraus:smile:
Hallo Justi,
Wie viel Du verdienen kannst hängt von der Tätigkeit, dem Zeitaufwand und deinem Einsatz ab.
Als erstes überlege was sind Deine Stärken und Interessen. Geld verdienen nur um Geld zu
Verdiene, da wirst Du bald die Lust verdienen. Du brauchst Ausdauer, auch wenn es mal nicht so läuft.
Warum willst Du Geld verdienen? Beantworte Dir die Frage ernsthaft und ausführlich, weil es deine
Motivation ist.
Dann überlege was Du aus deinen Stärken machen kannst. Schreibe alles auf und such dir dann
Das beste raus.
ausgefuchsterfrank
Hallo Justi,
ab dem 13. Lebensjahr dürfen Kinder neben der Schule einen Job annehmen - vorausgesetzt die Eltern sind einverstanden und es handelt sich um eine leichte Beschäftigung, die für Kinder geeignet ist. Die Arbeit darf natürlich nicht gesundheitsgefährdend sein und es dürfen nicht mehr als zwei Stunden pro Tag gearbeitet werden. Vorrang muss für die Kinder die Schule haben, dort sollen sie fit sein, weshalb sie auch nicht morgens vor 8 Uhr (also nicht vor der Schule), nicht während der Unterrichtszeit und nicht abends nach 18 Uhr arbeiten dürfen.
Kinder dürfen höchstens an fünf Tagen pro Woche arbeiten, z. B.
Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern oder Werbeprospekte austragen
Im Haushalt und Garten helfen
Botengänge erledigen
Kinder oder Haustiere betreuen
Nachhilfeunterricht geben
Einkaufen (aber keine alkoholischen Getränke oder Tabakwaren)
In Ausnahmefällen dürfen Kinder auch bei Theater, Film- und Fernsehproduktionen mitwirken. Dazu muss aber vom Arbeitgeber eine Genehmigung eingeholt werden.
Geld verdienen als Schüler - ab 15 Jahren
Ferienjobs
Wer mindestens 15 Jahre alt ist, gilt als Jugendlicher und darf in den Ferien arbeiten - bis zu vier Wochen (20 Arbeitstage) pro Jahr bei höchstens acht Stunden täglich und höchstens 40 Stunden pro Woche. Jugendliche dürfen aber nur zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends arbeiten. Erst ab 16 Jahren dürfen Jugendliche in Gaststätten bis 22 Uhr und bei Schichtbetrieb auch bis 23 Uhr beschäftigt werden. Normalerweise dürfen Jugendliche nur an den Arbeitstagen (Montag bis Freitag) arbeiten. Es gibt aber Ausnahmen, so dass im Supermarkt, in Bäckereien und Reparaturwerkstätten auch samstags und in Krankenhäusern, im Gaststättengewerbe u. ä. sowohl samstags als auch sonntags gearbeitet werden darf.
Jugendarbeitsschutz
Kinder und Jugendliche dürfen nicht in gefährlichen Bereichen arbeiten. Als Gefahr gelten Unfallgefahr, sittliche Gefährdung, Lärm, gefährliche Stoffe, außergewöhnliche Arbeitsbedingungen (Hitze, Kälte…) u. ä. Alle Einzelheiten kann man online im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) nachlesen.
Bei einem Verdienst bis zu 400 Euro pro Monat kann der Schüler-Job als Minijob ausgeübt werden. Bei einem Minijob werden Steuern und Sozialabgaben nicht dem Jobber abgezogen, sondern der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale. Bei mehreren Minijobs werden die Verdienste zusammengerechnet und der Durchschnitt pro Monat errechnet - der darf nicht über 400 Euro liegen (mit einer Ausnahme: Die Mehrarbeit konnte nicht vorhergesehen werden. Doch darf das höchstens bei zwei Monaten im Jahr vorkommen.)
Liegt der durchschnittliche Monatslohn über 400 Euro und unter 800 Euro („Midijobs“), werden normalerweise Sozialabgaben fällig - je nach Verdiensthöhe werden dem Jobber vom Lohn zwischen 4 und 21,5 Prozent abgezogen. Dies trifft jedoch nicht auf Ferienjobs zu, die von Anfang an auf höchstens zwei Monate mit Fünf-Tage-Woche bzw. 50 Arbeitstage im Kalenderjahr festgelegt waren.
Manche Arbeitgeber verlangen aber grundsätzlich eine Lohnsteuerkarte (gibt es beim Finanzamt) und behalten vom Lohn dann Steuern und Solidaritätszuschlag, welche sie an das Finanzamt abführen - beides kann der Schüler dann aber nach Ablauf des Kalenderjahres vom Finanzamt zurückfordern. Hat ein Schüler die Steuerklasse I, dann bekommt er bis zu einem Jahresarbeitslohn von ca. 10.200 Euro die gesamte einbehaltene Lohnsteuer zurück. Die Formulare für die Einkommensteuererklärung gibt es beim Finanzamt. Die Einkommensteuererklärung kann auch elektronisch abgegeben werden - die Software gibt es bei www.elsterformular.de.
Alle Informationen zu Minijobs, Midijobs und Steuer sowie Sozialabgaben gibt es bei der Minijobzentrale. Alle Informationen zur Steuer in der Broschüre Aushilfsarbeit von Schülern und Studenten.
LG Ines
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich bin jetzt um einiges schlauer geworden.
Hi. Mit Einwilligung deiner Eltern könntest du z.B. ein Gewerbe ausüben. Wenn du Computertechnisch begeistert bist und Zeit hast, könnte ich Dir www.talkfusion.com/1773256 empfehlen. Es handelt sich um eine Software aus Amerika, die Videomails und noch weitere 8 Möglichkeiten der künfigen Kommunikation bietet. Es ist das derzeit am schnellsten wachsende Geschäft. Ich habe in ein Elite-Paket 750 Dollar investiert und bisher schon 4000 Dollar verdient.
Viel Erfolg!
Thommy
Hallo kann ich Dir so auch nicht helfen
Hallo ,
hier kannst du dich ,wenn du möchtest mal im Internet informieren:
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Selbst ein bisschen Kohle verdienen darfst du mit der Einverständnis deiner
Eltern bereits ab 13 … Ab 15 darfst du bis zu acht Stunden täglich (fünf Tage-
Woche) … gibt es eine Prüfbescheinigung, die nur in Deutschland gültig ist.
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Völlig unabhängig, ob du nun 12, 15 oder schon 17 Jahre alt bist oder ob deine
Eltern dabei … Andernfalls hat die Polizei, das Recht dich zum Verlassen
aufzufordern und sogar das Recht, dich zu … Ab wann du dir etwas Taschengeld
dazu verdienen darfst, steht nicht im … Ab 13 Jahren ist es dann leichte Arbeiten
erlaubt.
www.deine-rechte.de/html/das-darf-ich-3-deine-rechte… - 7k -
Ich denke mal mit 15 darf man schon einige Jobs machen,einige sind rechtlich nicht erlaubt.
Mit freundlichen Grüssen
Karmaron