Geld vom Ausflug zurückbekommen (Schule)

Guten Abend.
Zum Ende des Schuljahres wird ein Ausflug mit der ganzen Klassenstufe in ein Museum gemacht. Die Kosten (28 Euro -> 23 Euro Fahrtkosten, 5 Euro Eintrittsgeld) müssen 2 Wochen vor dem Ausflug bezahlt werden. Eine Person kann krankheitsbedingt nicht am Ausflug teilnehmen und teilt dies dem zuständigen Fachlehrer, der diesen Ausflug begleitet, mit. Der Betroffene erhält 5 Euro erstattet. Auf die Frage, wann die Person die restlichen 23 Euro erhält, entgegnet der Fachlehrer mit der Antwort, dass die anderen Schüler zusätzlich Geld bezahlen müssen im Falle der Rückzahlung des Geldes, da sich die Fahrtkosten für die anderen erhöhen würden. Da die Person in den letzten Wochen des Schuljahres krank ist, kann diese sich nicht darum kümmern die restlichen 23 Euro zurück zu bekommen.
Der Betroffene wiederholt das Schuljahr und wieder soll der gleiche Ausflug gemacht werden. Hat die Person noch ein Recht darauf sich die restlichen 23 Euro vom letzten Jahr zurückzahlen zu lassen oder diese für diesen Ausflug zu ersetzen, sodass die Person die Kosten dieses Jahr nicht noch einmal bezahlen muss?

Moin,

dass die 5 Euro zurückgezahlt werden, liegt daran dass keine Eintrittskarte zu lösen war. Aber warum sollen die Mitschüler - anteilig - die 23 Euro bezahlen?

Das Gesundheitsrisiko gehört zum Leben.

Ja, beim nächsten Besuch fallen diese 23 Euro wieder an.

Ich habe keine §§/Schulgesetz parat, deshalb ist dies nur meine persönliche Meinung.

Gruß Volker

Moin, moin,

dass die 5 Euro zurückgezahlt werden, liegt daran dass keine
Eintrittskarte zu lösen war.

Jep

Aber warum sollen die Mitschüler

  • anteilig - die 23 Euro bezahlen?

Weil sie die auch gezahlt hätten, wenn ein Mitschüler weniger in der Klasse wäre. Und weil sie die Leitung der Fahrt in Anspruch genommen haben.

Das Gesundheitsrisiko gehört zum Leben.

Nicht aber, dass man für Dinge bezahlt, die man nicht in Anspruch nimmt.

Das Problem ist ein ganz anderes. Zum einen: Was wurde vereinbart für den Fall, dass sich jemand angemeldet hat und dann nicht mit fahren kann oder will? Außerdem würde er das Geld weder von der Schule noch vom Lehrer fordern können, sondern von den ehemaligen Mitschülern. Wahrscheinlich 1 Euro pro Nase. Und: Die Sache so lange schleifen lassen und nach einem Jahr kommen und dann das Geld wollen, ist etwas realitätsfern.

Ja, beim nächsten Besuch fallen diese 23 Euro wieder an.

Jep

Ich habe keine §§/Schulgesetz parat, deshalb ist dies nur
meine persönliche Meinung.

Jep

Gruß Richard

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Das Gesundheitsrisiko gehört zum Leben.

Nicht aber, dass man für Dinge bezahlt, die man nicht in
Anspruch nimmt.

Echt? Wenn ich meinen Urlaub buche und ihn nicht antreten kann weil ich plötzlich erkranke, dann gibt die Fluggesellschaft mir mein ganzes Geld zurück? Cool!

MfG

Moin,

Hat die Person noch ein Recht
darauf sich die restlichen 23 Euro vom letzten Jahr
zurückzahlen zu lassen oder diese für diesen Ausflug zu
ersetzen, sodass die Person die Kosten dieses Jahr nicht noch
einmal bezahlen muss?

was steht denn in diesem Vertrag?

Aber mal anders herum gefragt.
Du buchst einen Urlaub, wirst Krank und kannst ihn nicht antreten.
Ein Jahr später machst Du den gleichen Urlaub - Preisfrage, ist der mit dem nicht angetretenen des letzen Jahren schon bezahlt?!
Fällt wohl unter allgemeines Lebensrisiko.

Gandalf

moin,

Weil sie die auch gezahlt hätten, wenn ein Mitschüler weniger
in der Klasse wäre. Und weil sie die Leitung der Fahrt in
Anspruch genommen haben.

Das setzt aber vorraus, dass sie die Fahrt auch mit diesen Mehrkosten hätten machen wollen. Wir wissen auch nicht, wieviele Schüler betroffen sind. Wenn es nur 10 Schüler sind, wären es schon 2,30€.

Manche Schüler und/oder deren Eltern müssen SEHR genau rechnen.

Nicht aber, dass man für Dinge bezahlt, die man nicht in
Anspruch nimmt.

Hm, wenn Du ein Hotelzimmer buchst und ganz kurzfristig absagt, können Dir durchaus Kosten entstehen. Manche Verträge bieten zwar an, dass man noch kurzfristig absagen kann.

Viele Hoteliers oder Betreiber von Pensionen verzichten auf „die Eintreibung“ der Kosten, dies ist aber reine Kulanz bzw. lohnt sich der Aufwand oft nicht.

Das Problem ist ein ganz anderes. Zum einen: Was wurde
vereinbart für den Fall, dass sich jemand angemeldet hat und
dann nicht mit fahren kann oder will?

Dieser Einwand ist berechtigt, aber meist sind solche Ausflüge nicht mit juristischen Verträgen abgestimmt. Es hat sich an der Schule eine „Allgemeine Verfahrensweise“ entwickelt, dass dies kein juristischer Begriff ist, ist mir klar.

pro Nase. Und: Die Sache so lange schleifen lassen und nach
einem Jahr kommen und dann das Geld wollen, ist etwas
realitätsfern.

Jo, da stimme ich Dir zu.

Gruß Volker

Hallo,

wenn eine Fahrt gebucht wurde, sind die einzigen Kosten, die erstattet werden, die für Verpflegung und Eintrittsgelder. Es sei denn, es wurde eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen, was ich Lehrkräften nur empfehlen kann, auch wenn diese die Reise ein wenig verteuert.

Gerade bei Busfahrten ist der Preiskampf enorm und demzufolge die Kulanz der Unternehmer sehr gering. Die gesamte Klasse ging zudem von Reisekosten von 23.-€ aus, die können nicht einfach beliebig erhöht werden, weil einzelne Schüler nicht mitfahren. Die Schule hat einen Vertrag abgeschlossen, und dieser ist zu erfüllen. Dass die Schule in Ersatzleistung tritt, wenn Schüler nicht mitfahren, ist nicht zu erwarten.

Das Einzige, was ihr dem Lehrer für die nächste Fahrt dringend empfehlen solltet, ist das Abschließen einer Rücktrittsversicherung.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo

Die gesamte Klasse ging zudem von Reisekosten von 23.-€ aus, die können nicht einfach beliebig erhöht werden, weil einzelne Schüler nicht mitfahren.

Das ist einzusehen, aber ich als Lehrer hätte (vielleicht) das Problem wenigstens in der Klasse angesprochen und auf freiwilliger Basis diese Mehrkosten als Rückerstattung für die nicht mitfahrende Schülerin gesammelt. Vielleicht auch anonym, in einem Sparschwein, damit kein Zahlzwang entsteht.

Jedenfalls finde ich im Moment, dass das eine gute Idee wäre.

Viele Grüße

Hallo,

die Idee ist gut. Unter erwachsenen Schülern und bei einer funktionierenden Klassengemeinschaft hätte sie auch Aussicht auf Erfolg.

In dem Moment, wo Eltern mitzureden haben und/ oder Feindschaften in der Klasse bestehen, wirst du damit mit wehenden Fahnen untergehen.

Dann postet die Mehrzahl der Mamis im Forum: „Darf Lehrer den Preis für Klassenfahrt plötzlich erhöhen, weil Schüler erkrankt sind?“

Handelt es sich bei dem Kind um eines, bei dem schwierige finanzielle Verhältnisse bekannt sind (und legen die Eltern diese offen), könnte aber eine Option sein, in diesem speziellen Fall eine Kostenübernahme aus Schulmitteln zu gewähren. Eine Verpflichtung dazu gibt es aber nicht.

Schöne Grüße,
Jule

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Hallo,

ich habe keine Ahnung, was eine Reiserücktrittsversicherung kostet. Ich stufe aber einen Ausflug zu einem Museum nicht als Reise ein und halte eine Versicherung für diese Dimensionen für etwas übertrieben.

Zahlen tut ja auch jeder aus der Gruppe. Es ist also eine einfach Rechenaufgabe zu erfahren, ob eine Versicherung günstiger ist als wenn ein oder mehrere Teilnehmer. Das bedeutet aber letztlich, dass die Nicht-Mifahrenden ihr Geld zurück bekommen (abzüglich Versicherung) und der Rest mehr zahlt (Versicherungsbeitrag).

Da es sich um eine Pflichtveranstaltung handelt, darf man davon ausgehen, dass nicht viele fehlen werden (wie bei Klassenfahrten auch).

Ich halte nur einen Weg für richtig und notwendig (leider wird er zu wenig praktiziert): Kommunikation. Wir sprechen hier mehr oder weniger über einen Handschlag-Vertrag, also muss auch VORHER kommuniziert werden, was passiert, wenn…

Wenn ich gezahlt habe, dann habe ich zugestimmt mitzufahren und ich bekomme nichts zurück - auch wenn ich nicht mitkommen kann. So wie man auch eine Theaterkarte kauft. Die kann man auch nicht zurückgeben, wenn man nicht kommen kann.
Sonst müssen halt ALLE damit einverstanden sein mehr zu zahlen (für die Versicherung) - und das halte ich für etwas überdimensioniert.

Viele Grüße

Hallo,

eben deswegen muss vorher kommuniziert werden, was passiert wenn einer nicht mitfahren kann. Das wird so gut wie nie gemacht. Bei Klassen bekommt man meistens einen Gruppenrabatt und ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser sich großartig ändert weil einer nicht mitfährt.

Viele Grüße

Moin!

Für eine Klassenfahrt wird ein Bus bestellt und ein Gesamtpreis dafür bezahlt.

Wenn ich eine Klassenfahrt durchführe bestelle ich den Bus immer erst, wenn das Geld da ist. Davon kann ich dann natürlich nichts zurückgeben.
Das würde sonst bedeuten, dass jedesmal, wenn sich ein Schüler krank meldet, der Rest der Klasse eine weitere Zahlung leisten muss, die ich zu organisieren und zu verwalten hätte - nein danke!

Wenn dein Kind eine Karte fürs Justin-Bieber-Konzert hat und krank wird, kriegt es aus genau den gleichen organisatorischen Gründen auch kein Geld zurück.

Genau dieses Gezeter ist übrigens auch der Grund, warum ich kaum noch Klassenfahrten organisiere. Glücklicherweise sind meine Schüler volljährig, und wenn sie irgendwohin wollen, organisieren die das inzwischen selbst.

Gruß, Fo

Hallo Kumpelbase,
nein, das ist nicht derselbe Ausflug sondern ein anderer für den wieder Kosten anfallen. Vielleicht ist es dieselbe Strecke und dasselbe Museum, aber es ist wohl eine andere Klasse und somit auch andere Mitschüler. Nach einem Jahr jetzt Geld zurück zu verlangen, ist wohl kaum möglich. Aber auch im Jahr davor, hätten die anderen Mitschüler dann höhere Kosten gehabt und auch die können nichts dafür, wenn ein Mitschüler krank wird. Man hätte also neu abstimmen müssen, ob der Ausflug zum höheren Preis überhaupt gemacht wird. Ich fürchte, die 23 Euro sind weg.

Guten Abend!

Der Betroffene erhält 5 Euro erstattet.

Das war die gesparte Eintrittskarte für’s Museum.

Auf die Frage, wann die Person die restlichen 23 Euro erhält…

Gar nicht. Wer soll denn das Geld zurückzahlen?

Ein Bus wurde gechartert. Der Spaß kostet einen bestimmten Preis, egal ob eine Person mehr oder weniger mitfährt. Der mit dem Busunternehmen vereinbarte Preis wird unter allen mitfahrenden Schülern nebst Lehrkraft aufgeteilt. Das eingesammelte Geld ist also futsch. Fährt jemand trotz Anmeldung nicht mit, ist das Geld immer noch futsch. Es gibt also nichts zurück, es sei denn, du sammelst von allen anderen Schülern nebst Lehrktaft jeweils den auf jeden Mitfahrenden entfallenden Bruchteil von 23 € ein. Viel Spaß bei der damit losgetretenen aussichtslosen Diskussion.

Der Betroffene wiederholt das Schuljahr und wieder soll der
gleiche Ausflug gemacht werden. Hat die Person noch ein Recht
darauf sich die restlichen 23 Euro vom letzten Jahr
zurückzahlen zu lassen…

Noch einmal: Wer soll nach deiner Meinung irgendwas zurückzahlen und warum?

Wenn das Geld knapp ist, kann ich nachvollziehen, daß bei jedem Zehner geforscht wird, ob sich eine Ausgabe irgendwie umgehen läßt. In diesem Fall ist aber wirklich gar nichts zu machen.

Gruß
Wolfgang

Hallo

Wenn dein Kind eine Karte fürs Justin-Bieber-Konzert hat und krank wird, kriegt es aus genau den gleichen organisatorischen Gründen auch kein Geld zurück.

Wieso denn ausgerechnet Justin Bieber?
Außerdem könnte man die Karte auch noch kurzfristig verkaufen. Da kriegt man wenigstens einen Teil wieder.

Genau dieses Gezeter …

So ein Gezeter entsteht nur, wenn die Leute nicht vorher über die Bedingungen informiert werden.

Viele Grüße

So ein Gezeter entsteht nur, wenn die Leute nicht vorher über
die Bedingungen informiert werden.

Muss man wirklich immer alles erklären?

Wer liest denn heute noch die AGB…

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So ein Gezeter entsteht nur, wenn die Leute nicht vorher über die Bedingungen informiert werden.

Muss man wirklich immer alles erklären?

Wenn man kein Gezeter haben will, wäre es wohl nicht schlecht. Wenn ein Lehrer ein bisschen Erfahrung mit Fahrten gemacht hat, dann wird er wohl im eigenen Interesse auf solche immer wieder vorkommenden Knackpunkte vorher aufmerksam machen.

Wer liest denn heute noch die AGB…

Ja, deswegen soll der Lehrer es ja auch sagen.

Nebenbei: Wieso ‚heute noch‘? Wurden sie früher gelesen? Ich kann mich noch dran erinnern, dass die früher so klein gedruckt waren, dass man sie gar nicht lesen konnte. Das wurde dann verboten. - Was noch davor war, weiß ich nicht. Irgendwann in grauer Vorzeit waren sie wohl noch so kurz und knapp gehalten, dass man sie wirklich lesen konnte.

Heute finde ich, dass die AGB soviele gesetzliche Vorschriften haben, dass sie bei den meisten gleichartigen Firmen weitgehend übereinstimmen. Das finde ich ganz gut.

Viele Grüße

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Guten Abend,

meist wird doch in der Klasse erklärt, wie die Kosten zusammenkommen. Und dass die Busfahrt eine Pauschale ist (von seiten der Busbetreiber) sind doch die Konsequenzen daraus logisch. Man muss doch nicht jedesmal das Rad neu erklären!

MfG
GWS

PS: In vielen Klassen, die ich kenne, wird aus dem Ausrechnen der Kosten einer Fahrt, gleich angewande Mathematik.

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Hallo,

Wenn man kein Gezeter haben will, wäre es wohl nicht schlecht.

grundsätzlich sehe ich das genau wie du. Ja, man kann einiges voraussetzen, aber weil die Erfahrung sagt, dass nicht immer alle Voraussetzungen erfüllt sind …

Wenn ein Lehrer ein bisschen Erfahrung mit Fahrten gemacht
hat, dann wird er wohl im eigenen Interesse auf solche immer
wieder vorkommenden Knackpunkte vorher aufmerksam machen.

Uneingeschränkte Zustimmung, es gibt jedoch ein ABER. Vielleicht war das einfach nur ein Lehrer, der (noch?) nicht so viel Erfahrung gesammelt hat. Übung macht den Meister!

Gruß
Christa