Geldanlage, ohne Staatszugriff

Hallo,

Habe, bzw. meine Mutter hat folgendes Problem:

Sie ist 50 Jahre alt und soll bald vom Arbeitgeber gekündigt werden. Das heißt sie würde dann nach der Zeit wo sie Arbeitslosengeld kriegt Hartz 4 emfängerin sein. Zur Berechnung des Hartz4- Beitrages würde auch ihr privates Vermögen herangezogen werden. Deswegen möchte sie ihr Angespartes sicher anlegen.

Meine Frage lautet jetzt, ob es irgendeine Möglichkeit gibt das Geld so anzulegen, dass der Staat keine Möglichkeit hat, auf das Geld zuzugriefen?
Von einer Bank wurde ihr eine Leibrentenversicherung angeboten, bei der sie erst ab dem 65. Lebensjahr bzw dem Todesfall zugriff hätte. Hierbei soll der Staat keinen Zugriff auf das geld haben. Stimmt dies?

Hoffe, dass ich das Problemm verständlich schildern konnte.

MfG
Viktor

Hallo Viktor,

verzeihe mir, aber als Steuerzahler verweigere ich eine Antwort!

Gruß
CM

Guten Tag Viktor,
Grund- und Altersvorsorgefreibetrag zusammen betragen bei
einer 50-Jährgen 50 x 400 € = 20.000 €.
Alles was darüber an Erspartem hinausgeht, gehört immer noch dem, dem
es gehört. Das heißt, es gibt keinen Zugriff, wie Sie es nennen.
Allerdings muss das Ersparte bis auf die Freigrenze abgeschmolzen werden, wenn derjenige Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II beantragt.
Sonst gibt es keine Leistung.
Bevor Ihre Mutter überstürzt eine sogenannte Hartz-IV-sichere
Leibrente mit 50 Jahren abschließt, soll sie sich bei der Verbraucher-
beratung über ihre verschiedenen Möglichkeiten beraten lassen.
Es besteht nämlich die Gefahr, dass ihre Mutter ohne Not ihr
Erspartes in ein Produkt versenkt, das ihr nur eine kümmerliche
Rente einbringt, sie zeitlebens keinen Zugriff mehr auf ihr Geld hat
und im vorzeitigen Todesfall das Geld bei der Versicherungsgesellschaft bleibt.
Die Beratung kostet etwas Geld. Aber das ist gut angelegt angesichts
der Aussicht, durch einen vorschnell geschlossenen Vertrag viel Geld dauerhaft falsch anzulegen.
Gruß
Günther

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Von einer Bank wurde ihr eine Leibrentenversicherung
angeboten, bei der sie erst ab dem 65. Lebensjahr bzw dem
Todesfall zugriff hätte. Hierbei soll der Staat keinen Zugriff
auf das geld haben. Stimmt dies?

Ja.

Allerdings kann es sein, daß bei einer Vermögensübertragung (an die Versicherung) kurz vor der Arbeitslosigkeit, gewisse Sperrfristen gelten, die zu einer schädlichen Verwendung des Vermögens führen könnten. Ob es eine solche Regelung gibt und wie sie aussieht, weiß ich nicht. Man sollte das aber unbedingt abklären.

Ich schließe mich deshalb Günthers Vorschlag uneingeschränkt an. Deine Mutter sollte sich bei der Verbraucherzentrale bzw. einer ähnlichen neutralen Stelle (es gibt auch Arbeitslosenberatungsstellen) darüber beraten lassen.

Aufgeschobene Leibrenten sind zwar eine Möglichkeit, das Vermögen zu „sichern“ (die Rentabilität ist eine andere Frage), aber es gibt eventuell noch andere udn auf jeden Fall einiges zu beachten. Deshalb: Bitte bei den vorgeschlagenen Stellen (oder auch bei einem Anwalt) beraten lassen. Handelt es sich um ein größeres Vermögen lohnt sich das auf jeden Fall.

Benni

Danke für die schnellen Antworten

Das mit dem freibetrag war mir noch nicht bekannt. Allerdings habe ich jetzt gelesen dass dieser 200 € pro Lebensjahr beträgt. (Meine Mutter ist alleinstehend).

danke

Hallo,

Hallo Victor,

Habe, bzw. meine Mutter hat folgendes Problem:

das Richtige zum eigentlichen Thema ist wohl schon gesagt worden. Aber bevor Deine Mutter den Rentenversicherungsvertrag unterschreibt, solltet Ihr gemeinsam prüfen, ob Mutter nicht bei jemandem oder gar bei Dir selbst noch ein Darlehen hat. Wenn dem so sein sollte, dann möchte sie doch zu allererst das Darlehen zurückbezahlen ehe sie den weiteren Dienstweg beschreitet. Denn mit Hartz-IV wird die Tilgung sicherlich problematisch werden…

Ja, und ansonsten (oder für den Rest) einen Verbraucherschützer, Notar oder Anwalt befragen. Die helfen gern weiter.

Gruß
Boris

Sie ist 50 Jahre alt und soll bald vom Arbeitgeber gekündigt
werden. Das heißt sie würde dann nach der Zeit wo sie
Arbeitslosengeld kriegt Hartz 4 emfängerin sein. Zur
Berechnung des Hartz4- Beitrages würde auch ihr privates
Vermögen herangezogen werden. Deswegen möchte sie ihr
Angespartes sicher anlegen.

Meine Frage lautet jetzt, ob es irgendeine Möglichkeit gibt
das Geld so anzulegen, dass der Staat keine Möglichkeit hat,
auf das Geld zuzugriefen?
Von einer Bank wurde ihr eine Leibrentenversicherung
angeboten, bei der sie erst ab dem 65. Lebensjahr bzw dem
Todesfall zugriff hätte. Hierbei soll der Staat keinen Zugriff
auf das geld haben. Stimmt dies?

Hoffe, dass ich das Problemm verständlich schildern konnte.

MfG
Viktor

Mobile Sachwerte, bar bezahlt und anonym gekauft. ZB Gold oder Silber oder - mein Geheimtipp - Whisky:

Passt aber auf, da die Behörde die Kontoauszüge prüfen wird und Fragen wird, wo das Geld geblieben ist.