Geldauszahlung im Todesfalle

Mein Vater ist dieses Jahr gestorben und hatte ein paar
Tausend € angelegt.
Der „Vertrag“( ich nenne das jetzt mal so ) läuft bis 2014.
Solange möchten wir ( die Erben ) aber nicht warten.
Jetzt meine Frage :
Können die Anbieter auch im Todesfalle darauf beharren das der Vertrag eingehalten wird und erst 2014 ausgezahlt wird?
Vllt. kann mir jmnd. weiterhelfen und kennt sich damit aus. ggf. mit § etc…
Danke imm vorwege.

Bin leider kein Jurist, aber mit dem Tod eines Partners müsste der Vertrag enden. Andernfalls könnte man ihn auch auf einem entsprechenden Markt verkaufen, allerdings müssten dann vorher die erbrechtlichen Fragen genau geklärt und das Erbe freigegeben sein.
Tut mir leid, dass ich genaueres nicht sagen kann.
TeFi

hallo Erhil
was für ein vertrag ist das denn??
wenn es ein fester vertrag ist,dann beharrt die bank darauf . ich denke man kann den vertrag auch kündigen aber dann gehen die zinsen verloren . redet doch einfach mal mit der bank oder versicherung vielleicht lassen sie euch raus wegen todesfall .
mfg heindel

Normalerweise erlischt der Vertrag mit dem Tode des Inhabers, das müßte aber im Vertrag erläutert sein.
Ein anderer Aspekt sind die Zinsen, die bei Altverträgen meistens erheblich höher sind, als die derzeitigen. Das könnte ein Grund sein, den Vertrag doch noch nicht aufzulösen.

Mit freundlichem Gruß

Hans (Schäfer)

kann ich leider keine Antwort geben, da ich den Vertrag/s-Art und -Inhalt nicht kenne. Oft kann man dies mit einer Vorfälligkeitsentschädigung bewirken oder man verkauft den Vertrag komplett unter der Hand.
Mfg Franz VUXS

in so ein Fall den Vertragstext lesen und immer einen Anwalt für Vertragsrecht beauftragen.

Mein Vater ist dieses Jahr gestorben und hatte ein paar
Tausend €
Der „Vertrag“( ich nenne das jetzt mal so ) läuft bis 2014.
Solange möchten wir ( die Erben ) aber nicht warten.
Jetzt meine Frage :
Können die Anbieter auch im Todesfalle darauf beharren das der
Vertrag eingehalten wird und erst 2014 ausgezahlt wird?
Vllt. kann mir jmnd. weiterhelfen und kennt sich damit aus.
ggf. mit § etc…
Danke imm vorwege.

Wenn es ein „Vertrag“ ist, dann müßte dieser Fall auch in den Vertragsbedingungen festgehalten sein. Es könnte natürlich sein, daß bei vorzeitiger Beendigung ein zu großer finanzieller Verlust eintritt, als wenn jetzt noch 3 Jahre gewartet wird und dann voraussichtlich der Vertrag ruht. Man kann sich Rechenbeispiele zusenden lassen, aus denen sich ergibt, was für die Erben am günstigsten ist.
Ansonsten Anwalt fragen.

Hallo Erhil,
leider kann ich mit diesen wenigen Angaben nicht weiterhelfen. Sie müssen schon mehr Details nennen. Handelt es sich um eine Bank-, Versicherungs-, Fondsanlage? Was für ein Vertrag ist es?

Ich empfehle, dass Sie als erstes einmal mit dem Anbieter sprechen.

Herzliche Grüße

Steffen

mein beileid.
sorry, dass ich erst jetzt antworte.
ich kenn mich in diesem bereich nicht aus.
häufig enden verträge zwar mit tod des einen vertragspartners. zb bei mietverträgen. aber wie das bei sparverträgen ist, weiss ich leider nicht. sorry.

Sorry, das ist mir zu spezifisch; nicht meine Kenntnis.
Gruß - Hans