Hallo,
wenn jemanden vorgeworfen wird einen Motor an einem Auto auf einem Parkplatz getauscht zu haben, kann er dann vom Ordnungsamt zu einer Geldbuße verurteilt werden? Angeblich hat er gem. Handwerkerordnung eine Arbeit ausgeführt für die er keinen Meistertitel besitzt. Aber es war sein privates Auto.
Irgendwie ergibt das doch gar keinen Sinn.
Ich bin sehr gespannt auf die Kommentare.
Servus,
stimmt - in dieser streng abgekürzten Form nicht.
Es wäre nützlich, hier den gesamten Sachverhalt zu kennen: Geht es um eine Anhörung im Zuge einer Eröffnung eines OWi-Verfahrens? Geht es bereits um einen Bußgeldbescheid? Was steht auf dem Zettel, den das Ordnungsamt geschickt hat?
Worauf genau wird dort Bezug genommen? § 117 HwO? § 118 HwO?
Wie genau ist der Vorwurf formuliert?
Schöne Grüße
MM
Es geht um einen Bußgeldbescheid.
Sie haben den Bestimmungen des § 16 Abs. 1, 2 i. V. m. § 118 Abs. 1 Nr. 1 der HwO zuwidergehandelt und damit eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten begangen.
Viele Grüße
Teufel
Servus,
und auf dem ist eine Rechtsmittelbelehrung abgedruckt, in der steht, mit welcher Frist und bei wem Einspruch gegen den Bescheid eingelegt werden kann.
Und das tust Du und begründest den Einspruch damit, dass Du den Motor an Deinem eigenen Auto (oder, je nachdem, wer der Halter ist, am Auto Deiner Tochter oder Deines Schwiegervaters oder so) getauscht hast und somit kein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe betrieben hast oder betreibst.
Und bis zur Entscheidung über den Einspruch beantragst Du gleichzeitig Aussetzung der Vollziehung für das festgesetzte Bußgeld, sonst wird es beigetrieben, falls die Entscheidung über den Einspruch ein bisselchen länger dauert.
Schöne Grüße
MM
[quote=„Aprilfisch, post:4, topic:9513159“]
Und bis zur Entscheidung über den Einspruch beantragst Du gleichzeitig Aussetzung der Vollziehung für das festgesetzte Bußgeld,
[/quote] DAS ist beim Bußgeldverfahren nicht nötig. Nach §66 Abs. 2 Nr. 1 OWiG wird ein BG nur vollstreckbar, wenn kein Einspruch eingelegt wird.
stimmt also nicht
Okay, danke.
Viele Grüße
Teufel