Geldprüfung nach Einzahlung auf Konto

Hallo Wissende,

seien Herr X und Herr Y sich bzgl. eines (legalen!) Geschäftes einig.

Herr Y hätte Herrn X N-tausend Euro zu zahlen und würde dieses Zug-um-Zug in bar tun.
Andere Zahlungsmöglichkeiten kämen hier nicht in Frage.

Herr X ist sich bzgl. Herrn Y nicht sicher und lässt das Geld (von Herrn Y) auf sein Konto einzahlen, entweder manuell, d.h. durch den Bankangestellten, oder per Einzahlautomat (hier muss X ja seine EC Karte benutzen).

Wie wäre die rechtliche Lage sofern trotz „Überprüfung“ des Angestellten bzw. des Automaten später Falschgeld entdeckt wird?

Mit freundlichem Gruß
talisker

Hallo Wissende,

Herr Y hätte Herrn X N-tausend Euro zu zahlen und würde dieses Zug-um-Zug in bar tun.
Andere Zahlungsmöglichkeiten kämen hier nicht in Frage.

Natürlich gibt es andere Möglichkeiten.

Herr Y kann das Geld auf seinem eigenen Konto einzahlen, und Herrn X überwiesen.

Sofern Herr Y irgendwas von „bekomme wegen Schufa kein eigenes Konto“ faselt: Absolut jede Privatperson und fast jede Firma mit (Wohn)Sitz in Deutschland bekommt das deutsche „Onlinekonto“ www.onlinekonto.de , auf Guthabenbasis, egal was in der Schufa steht.

Mein Rat:
Wenn Herr X an der Seriösität von Herrn Y so sehr zweifelt, dass er ihm Falschgeld zutraut, sollte Herr X das Geschäft nicht machen, oder auf Überweisung bestehen.

Mit freundlichem Gruß
talisker

Grüße

Erdbeerzunge

Hi,

Herr Y kann das Geld auf seinem eigenen Konto einzahlen, und
Herrn X überwiesen.

Vorauszahlung ist bei Autokauf aber nicht Usus und würden auch - sofern X kein Händler ist - die wenigsten machen… insbesondere dann nicht, wenn das Auto noch gar nicht begutachtet wurde.

Sofern Herr Y irgendwas von „bekomme wegen Schufa kein eigenes
Konto“ faselt: Absolut jede Privatperson und fast jede Firma
mit (Wohn)Sitz in Deutschland bekommt das deutsche

Y ist aber niemand mit Wohnsitz in Deutschland … er hat kein Konto in D und könnte es auch nicht schnell eröffnen.

Wenn Herr X an der Seriösität von Herrn Y so sehr zweifelt,
dass er ihm Falschgeld zutraut, sollte Herr X das Geschäft
nicht machen, oder auf Überweisung bestehen.

wie oben geschrieben… So einfach, wie du es hier schreibst ist es nicht im vereinten Europa …

Andere Vorschläge bzw. Beantwortung meiner Frage?

Mit freundlichem Gruss
talisker

Hallo

Wie wäre die rechtliche Lage sofern trotz „Überprüfung“ des
Angestellten bzw. des Automaten später Falschgeld entdeckt
wird?

Jede Bareinzahlung wird im beisein des Einzahlers geprüft. Danach kommt es in den großen gemeinsamen Topf und ist nicht mehr einer einzelnen Person zuzuordnen.

Die Prüfgeräte der Banken sind wirklich sehr sehr gut.

MfG Frank

PS: Ich würde mir eher Gedanken über den Geldwäscheparagraphen machen.

Hi,

Die Prüfgeräte der Banken sind wirklich sehr sehr gut.

also: die Heimatsparkasse des Herrn X verweist weiterhin darauf, dass ihre Geräte das Geld nicht vollständig überprüfen können und deshalb eine Aussage erst später getroffen werden könnte… Nicht wirklich befriedigend. Und die Filialen wären dort so klein, dass sehr wohl das Geld noch zugeordnet werden könnte.

Bleibt also weiterhin die Frage: Wie ist die Rechtslage hier?
Herr X war immer davon ausgegangen, dass de-facto nach Überprüfung bzw. Einzahlung der Käs gegessen ist …

Bei den meisten anderen Sparkassen/Banken sei es so, dass dort eine Einzahlung auf ein Fremdkonto (dann insbesondere bei einem anderen Institut) nicht unterstützt wird.

PS: Ich würde mir eher Gedanken über den Geldwäscheparagraphen
machen.

Inwiefern muss sich Herr X wirklich Gedanken darum machen, wenn er nur ein altes Fahrzeug veräussert? Kannst du das bitte erläutern?

Mit freundlichem Gruss
talisker

Hallo

Die Prüfgeräte der Banken sind wirklich sehr sehr gut.

also: die Heimatsparkasse des Herrn X verweist weiterhin
darauf, dass ihre Geräte das Geld nicht vollständig überprüfen
können und deshalb eine Aussage erst später getroffen werden
könnte… Nicht wirklich befriedigend.

Es könnte also sein, dass Sie mir beim auszahlen Falschgeld unterscheiben? Bekomme ich diese Aussage schriftlich?

Und die Filialen wären
dort so klein, dass sehr wohl das Geld noch zugeordnet werden
könnte.

Beweiskraft?

Sie haben Falschgeld eingezahlt. Nö. Doch. Nö.
Das war aber das Geld das Sie eingeazhlt haben! Nö. Doch. Nö.

Es gibt einen Grund, warum das geld in Anwesenheit des Einzahlers geprüft wird.

Bleibt also weiterhin die Frage: Wie ist die Rechtslage hier?
Herr X war immer davon ausgegangen, dass de-facto nach
Überprüfung bzw. Einzahlung der Käs gegessen ist …

Alles danach ist eine unbewiesene Behauptung.

PS: Ich würde mir eher Gedanken über den Geldwäscheparagraphen
machen.

Inwiefern muss sich Herr X wirklich Gedanken darum machen,
wenn er nur ein altes Fahrzeug veräussert? Kannst du das bitte
erläutern?

Im Wikipedia Artikel über Geldwäsche steht eigentlich alles drin.
Vermutlich ließe sich der Verdacht der Geldwäsche nicht erhärten, aber manchmal ist schon der Verdacht ungeschickt.

MfG Frank

Hallo,

Bei den meisten anderen Sparkassen/Banken sei es so, dass dort
eine Einzahlung auf ein Fremdkonto (dann insbesondere bei
einem anderen Institut) nicht unterstützt wird.

welche der rd. 2000 Kreditinstitute in Deutschland meinst Du denn mit „meisten“? „Die meisten“ Kreditinstitute bieten das nämlich sehr wohl an, nur kostet das halt Geld (meistens zwischen fünf und zehn Euro).

Gruß
c.

Hallo,

PS: Ich würde mir eher Gedanken über den Geldwäscheparagraphen
machen.

es ist wirklich nicht erforderlich, ständig mit diesem Schlagwort um sich zu werfen. Nur, weil jemand einmal Bargeld einzahlt, zückt der Geldwäschebeauftragte nicht gleich sein Richtschwert.

Gruß
C.

Hi,

welche der rd. 2000 Kreditinstitute in Deutschland meinst Du
denn mit „meisten“? „Die meisten“ Kreditinstitute bieten das
nämlich sehr wohl an, nur kostet das halt Geld (meistens
zwischen fünf und zehn Euro).

nun, das ergibt sich doch aus der Sache selbst. Es ist ein Autoverkauf. Das Auto steht hier am Wohnort. Der Käufer wird sicherlich nicht bereit sein, mehr als 30 km zu fahren, am liebsten hätte der Käufer das Geld gar nicht kontrolliert bekommen.

Es geht hier also um die „meisten“ Institute hier in der Stadt (VoBa, Sparkassen und auch einige große Banken dabei). Und bei den „meisten“ hieß es dann: Nein, das machen weder wir noch der Automat (und auch nicht gegen Zahlung von Euronen).

Aber mal eine Zusatzfrage in den Raum:
Wie überprüft ihr denn Bargeld bei einem Autoverkauf, wenn ihr der Verkäufer seid und die Summe den eigenen "Peanuts"bereich verlässt?

Mit freundlichem Gruß
talisker

Hallo,

Es geht hier also um die „meisten“ Institute hier in der Stadt
(VoBa, Sparkassen und auch einige große Banken dabei). Und bei
den „meisten“ hieß es dann: Nein, das machen weder wir noch
der Automat (und auch nicht gegen Zahlung von Euronen).

kann ich nicht nachvollziehen. Selbst wenn einige Sparkassen oder Volksbanken das nicht anbieten sollten: die überregionalen Kreditinstitute bieten das auf jeden Fall an.

Aber mal eine Zusatzfrage in den Raum:

Wie überprüft ihr denn Bargeld bei einem Autoverkauf, wenn ihr
der Verkäufer seid und die Summe den eigenen "Peanuts"bereich
verlässt?

Anhand der bekannten Merkmale.

Gruß
C.

Herr Y kann das Geld auf seinem eigenen Konto einzahlen, und
Herrn X überwiesen.

Vorauszahlung ist bei Autokauf aber nicht Usus und würden auch

  • sofern X kein Händler ist - die wenigsten machen…

evtl. lässt sich das Problem mit einem Treuhandkonto lösen.

viele Grüße
Felix