Hallo
Die Prüfgeräte der Banken sind wirklich sehr sehr gut.
also: die Heimatsparkasse des Herrn X verweist weiterhin
darauf, dass ihre Geräte das Geld nicht vollständig überprüfen
können und deshalb eine Aussage erst später getroffen werden
könnte… Nicht wirklich befriedigend.
Es könnte also sein, dass Sie mir beim auszahlen Falschgeld unterscheiben? Bekomme ich diese Aussage schriftlich?
Und die Filialen wären
dort so klein, dass sehr wohl das Geld noch zugeordnet werden
könnte.
Beweiskraft?
Sie haben Falschgeld eingezahlt. Nö. Doch. Nö.
Das war aber das Geld das Sie eingeazhlt haben! Nö. Doch. Nö.
Es gibt einen Grund, warum das geld in Anwesenheit des Einzahlers geprüft wird.
Bleibt also weiterhin die Frage: Wie ist die Rechtslage hier?
Herr X war immer davon ausgegangen, dass de-facto nach
Überprüfung bzw. Einzahlung der Käs gegessen ist …
Alles danach ist eine unbewiesene Behauptung.
PS: Ich würde mir eher Gedanken über den Geldwäscheparagraphen
machen.
Inwiefern muss sich Herr X wirklich Gedanken darum machen,
wenn er nur ein altes Fahrzeug veräussert? Kannst du das bitte
erläutern?
Im Wikipedia Artikel über Geldwäsche steht eigentlich alles drin.
Vermutlich ließe sich der Verdacht der Geldwäsche nicht erhärten, aber manchmal ist schon der Verdacht ungeschickt.
MfG Frank