Geldschöpfung durch Kreditvergabe ?

Werte Wissende !,

kann mir jemand erklären wieso eine Geschäftsbank wenn Sie einen Kredit vergibt und dieser anschließend getilgt wird nicht „mehr Geld als vorher“ in den Beständen hat - wenn es doch heißt, daß durch Kreditvergabe Geld „geschöpft“ wird !?

mindestens um den Betrag der Zinsn muß sich deren Kapital
ja real erhöht haben…aber was ist mit dem eigentlichen Betrag ? - liegt das an der Art der Bilanzierung ?..kann mir das jemand erklären ?

und bitte auch ob es bei dem ganzen Prozess eine Rolle spielt wann wo Bargeld eingesetzt wird…z.B. bei der Auszahlung des Kredites oder bei der Rückzahlung.

Vielen Dank !

Wenn eine Bank Geld verleiht erhöht sich ihre Aktivseite (Forderungen an Kunden oder KI) wird dieses dann dem Kunden zur Verfügung gestellt z.B. auf dessen Girokonto erhöht sich auch die Passivseite. Dies ist nach der Argumentation mancher dann eine Geldschöpfung aus dem Nichts. Meiner Meinung nach können nur Zentralbanken „Geld schöpfen“. Denn vor einer Kreditvergabe müssen die Mittel auf der Passivseite vorhanden sein. Da i.d.R. der Kredit nicht in der Bank verbleibt müssen also vorher genug Mittel auf der Passivseite vorhanden sein um ein Abfluss des Geldes tragen zu können. Diese Mittel auf der Passivseite holt man sich halt von Kunden oder von anderen KI oder der Zentralbank. Da Kunden und andere KI jedoch auch nur das zur Verfügung stellen können was sie vorher auf ihrer Passivseite haben bleibt meiner Meinung nach nur die Zentralbank als Gelschöpfer über.
Man kann aber auch so argumentieren Bank A verleiht an Kunden B 100 TEUR dieser kauft dafür Waren von C welcher den Kaufpreis bei seiner Bank D anlegt welche der Bank A das Geld als Kreditvergabe zur Verfügung stellt. Aber hier wäre ja Bank A theoretisch nach Auszahlung an B pleite.

Hallo,

kann mir jemand erklären wieso eine Geschäftsbank wenn Sie einen Kredit vergibt und dieser anschließend getilgt wird nicht „mehr Geld als vorher“ in den Beständen hat - wenn es doch heißt, daß durch Kreditvergabe Geld „geschöpft“ wird !?

Na da hast Du es doch schon. Durch die Vergabe wird geschöpft. Wenn er wieder zurückgezahlt ist, ist er nicht mehr vergeben.

mindestens um den Betrag der Zinsn muß sich deren Kapital ja real erhöht haben

Nicht real sondern nominal. Außerdem ist das keine Geldschöpfung, sondern Gewinn oder meinetwegen auch Wertschöpfung, wenn man das bei Banken so nennen will. Und nochmal außerdem ist es gar nicht so richtig wirklich das Geld der Bank.
…aber was ist mit dem eigentlichen Betrag ? - liegt das an der Art der Bilanzierung ?..kann mir das jemand erklären ?
Ich versuche es mal ganz volkstümlich.
Angenommen es ist gerade kein Geld im Umlauf. Hans geht jetzt zur Zentralbank und verkauft dort sein Gold und bekommt 100.000 ZB-Coins, als Guthaben oder cash. Damit geht der zur Geschäftsbank GB. Dort hat Hans jetzt 100.000 Guthaben = Forderung gegen die Bank. Bei der Bank also 100.000 Verbindlichkeiten gegen Hans und 100.000 ZB-Coins im Keller als Aktiva. Die Bank kommt jetzt auf die Idee Paul 80.000 zu leihen. Jetzt stehen bei der Bank immernoch 100.000 als Verbindlichkeiten gegenüber Hans in der Bilanz und auf der Aktivaseite 80.000 Forderungen gegen Paul und die 20.000 ZB-Coins im Keller. Also sind auf wundersame Weise aus 100.000 jetzt 180.000 Geldmengeneinheiten geworden. Das könnte man noch ein bißchen weiterspinnen. Aber im Grunde funktioniert so die Geldschöpfung der Geschäftsbanken. Dabei bitte nicht vergessen, dass es sich bei Geld nicht um reale sondern nominelle Werte handelt, also nur die Geldmenge und nicht deren Wert erhöht wird.

und bitte auch ob es bei dem ganzen Prozess eine Rolle spielt wann wo Bargeld eingesetzt wird…z.B. bei der Auszahlung des Kredites oder bei der Rückzahlung.

Geht auch ohne Bargeld als Zwischenschritt, spielt also für die Geldschöpfung nur insofern eine Rolle, dass die Nichtbanken eben ihr Geld zur Bank tragen und nicht unterm Kopfkissen lagern.

Grüße

Kleiner Einspruch.

Jede Bank kann zunächst mal unbeschränkt Kredit gewähren. Jeder Kredit muss ja ausbezahlt werden. Darin liegt dein Denkfehler.

Sprich, im Buchgeldbereich, Belastung des Kreditkontos, Gutschrift auf dem laufenden Konto. Das kann jede Geschäftsbank theoretisch unbeschränkt machen.

Wenn Bargeld im Spiel ist : Belastung Kreditkonto, Ausgabe von Banknoten.

Jetzt die kleinen Einschränkungen :

  1. Kann in Deutschland bzw. in den meisten Ländern nur die Zentralbank Bargeld ausgeben. Da aber früher die Buba und auch heute die EZB den jeweiligen Bedarf zur Verfügung stellt, ist das nur zweitrangig.

  2. Für Teile der Einlagen ( die aus der Kreditgewährung entstehen ) müssen die Geschäftsbanken bei der Zentralbank Mindestreserven unterhalten. Da aber auch hier die EZB ( wie auch die Buba ) schon immer die notwendige Liquidität immer bereitgestellt hat ( nur eine Frage des Zinses ) ist auch dies eigentlich nur eine technische Frage.

Grüßle

Eric

Hallo,

Jede Bank kann zunächst mal unbeschränkt Kredit gewähren.
Jeder Kredit muss ja ausbezahlt werden. Darin liegt dein
Denkfehler.

Sprich, im Buchgeldbereich, Belastung des Kreditkontos,
Gutschrift auf dem laufenden Konto. Das kann jede
Geschäftsbank theoretisch unbeschränkt machen.

interessant wird es dann, wenn die Kunden, die so beglückt wurden, über ihre Guthaben verfügen wollen. Dann gibts ein Problem mit der Liquidität und genau das wird immer wieder übersehen, wenn es um diese Themen geht:
Ein Kreditinstitut kann nur das Geld verleihen, das es selbst von jemandem (Zentralbank, andere Banken, Kunden) geliehen bekommen hat.

  1. Für Teile der Einlagen ( die aus der Kreditgewährung
    entstehen ) müssen die Geschäftsbanken bei der Zentralbank
    Mindestreserven unterhalten. Da aber auch hier die EZB ( wie
    auch die Buba ) schon immer die notwendige Liquidität immer
    bereitgestellt hat ( nur eine Frage des Zinses ) ist auch dies
    eigentlich nur eine technische Frage.

Du vergißt diverse regulatorische Beschränkungen wie bspw. die Eigenkapitalausstattung.

Gruß
Christian

Kleiner Einspruch.

Jede Bank kann zunächst mal unbeschränkt Kredit gewähren.
Jeder Kredit muss ja ausbezahlt werden. Darin liegt dein
Denkfehler.

Sprich, im Buchgeldbereich, Belastung des Kreditkontos,
Gutschrift auf dem laufenden Konto. Das kann jede
Geschäftsbank theoretisch unbeschränkt machen.

Das hatte ich ja auch beschrieben nur bleibt die Einlage (Kreditauszahlung) in den seltensten Fällen bei den KI sodass nach Kreditauszahlung das Geld von der Bank abfließt bei vielen Krediten (Wohnungsbau) wird das Geld nichtmal den Kunden auf dessen Konto gutgeschrieben sondern direkt an z. B. die Baufirma überwiesen. Dies wäre ohne Einlagen anderer auf der Passivseite nicht möglich. Letzendlich kann nur die EZB durch Gelddrucken ihre Ausleihungen „unendlich“ fortsetzen und somit Geld schöpfen.

Wenn Bargeld im Spiel ist : Belastung Kreditkonto, Ausgabe von
Banknoten.

Jetzt die kleinen Einschränkungen :

  1. Kann in Deutschland bzw. in den meisten Ländern nur die
    Zentralbank Bargeld ausgeben. Da aber früher die Buba und auch
    heute die EZB den jeweiligen Bedarf zur Verfügung stellt, ist
    das nur zweitrangig.

  2. Für Teile der Einlagen ( die aus der Kreditgewährung
    entstehen ) müssen die Geschäftsbanken bei der Zentralbank
    Mindestreserven unterhalten. Da aber auch hier die EZB ( wie
    auch die Buba ) schon immer die notwendige Liquidität immer
    bereitgestellt hat ( nur eine Frage des Zinses ) ist auch dies
    eigentlich nur eine technische Frage.

Naja ich muss der Buba dafür Assets auf meiner Aktivseite verpfänden und da nimmt diese nur ausgewählte Wertpapiere und Schuldscheindarlehen. Einen normalen Kundenkredit kann man nicht verpfänden. Außerdem werden Abschläge auf die Assets seitens der Bundebank vorgenommen.

interessant wird es dann, wenn die Kunden, die so beglückt
wurden, über ihre Guthaben verfügen wollen. Dann gibts ein
Problem mit der Liquidität und genau das wird immer wieder
übersehen, wenn es um diese Themen geht:
Ein Kreditinstitut kann nur das Geld verleihen, das es selbst
von jemandem (Zentralbank, andere Banken, Kunden) geliehen
bekommen hat.

Nun, ich bleibe dabei, das stimmt nicht. Das Guthaben, dass eine Bank von Kunden , Banken , Zentralbanken ist das Ergebnis der Geldschöpfung, nicht die Ursache.
Das System an sich ( also Geschäftsbanken, Zentralbank und Nichtbanken ) ist immer ausgeglichen und wie gesagt „aus dem nichts“ unendlich aufblasbar.

Du vergißt diverse regulatorische Beschränkungen wie bspw. die
Eigenkapitalausstattung.

Oh ja, vollkommen richtig. Diesen wichtigen Punkt hatte ich vergessen. Um Geld zu schöpfen seitens der Geschäftsbanken muss natürlich überschüssiges Eigenkapital vorhanden sein.

Das hatte ich ja auch beschrieben nur bleibt die Einlage
(Kreditauszahlung) in den seltensten Fällen bei den KI sodass
nach Kreditauszahlung das Geld von der Bank abfließt bei
vielen Krediten (Wohnungsbau) wird das Geld nichtmal den
Kunden auf dessen Konto gutgeschrieben sondern direkt an z. B.
die Baufirma überwiesen. Dies wäre ohne Einlagen anderer auf
der Passivseite nicht möglich. Letzendlich kann nur die EZB
durch Gelddrucken ihre Ausleihungen „unendlich“ fortsetzen und
somit Geld schöpfen.

Zuerst habe ich als Bank eine Bilanzsummenausweitung ( Aktivanstieg durch Kredit, Passivanstieg durch Kreditauszahlung ). Durch die Überweisung hat die Bank dann einen Passivtausch ( Belastung Kreditkunde, Gutschrift Baulöwe ). Ist der Baulöwe im Minus, erfolgt eine Bilanzverkürzung auf den ursprünglichen Stand.

Naja ich muss der Buba dafür Assets auf meiner Aktivseite
verpfänden und da nimmt diese nur ausgewählte Wertpapiere und
Schuldscheindarlehen. Einen normalen Kundenkredit kann man
nicht verpfänden. Außerdem werden Abschläge auf die Assets
seitens der Bundebank vorgenommen.

Die Abschläge spielen ja nun wirklich keine Rolle. Ob ich mein Wertpapier nun zum Kurswert oder mit ein paar Prozent Abschlag besichern kann, ist unerheblich. Die Mindestreserven sind im Verhältnis zur gesamten Bilanzsumme absolut vernachlässigbar.

An der grundlegen Tatsache, dass es wohl nie zu einer Beschränkung der Kreditgewährung durch einen Mangel an Bargeld, oder eine Nichtbereitstellung von Zentralbankkrediten für die Mindestreserven scheitern wird.

interessant wird es dann, wenn die Kunden, die so beglückt
wurden, über ihre Guthaben verfügen wollen. Dann gibts ein
Problem mit der Liquidität und genau das wird immer wieder
übersehen, wenn es um diese Themen geht:
Ein Kreditinstitut kann nur das Geld verleihen, das es selbst
von jemandem (Zentralbank, andere Banken, Kunden) geliehen
bekommen hat.

Nun, ich bleibe dabei, das stimmt nicht. Das Guthaben, dass
eine Bank von Kunden , Banken , Zentralbanken ist das Ergebnis
der Geldschöpfung, nicht die Ursache.

Verliehen werden kann immer nur das, was ins System hineingekommen ist, d.h. von Dritten eingebracht wurde. Das ist einerseits die Zentralbank und andererseits der Kapitalmarkt.

Ich habe das hier mal etwas veranschaulicht:
/t/wie-waehrung-ohne-zins/6236741/9

Die Liquidität, die ins System kommt, ist der limitierende Faktor (abgesehen von den regulatorischen Kleinigkeiten). Keinesfalls können Kreditinstitute Geld aus dem Nichts erschaffen; sie können nur ein Vielfaches dessen verleihen, das die Zentralbank ins System gegeben hat. Aber auch bei der Vervielfachung muß die Liquidität vorhanden sein, um dieses scheinbar erzeugte Geld auch auszuzahlen.

Das ist ja auch genau das Problem beim Bank-run. Wenn Geld vom Markt abgezogen wird, bricht das System der scheinbaren Geldvermehrung in sich zusammen. Wenn die eingebrachte Liquidität keine Rolle spielte, dürfte es aber keine Rolle spielen, ob nun Guthaben abgezogen werden oder nicht.

Insofern: die Verfügbarkeit von Liquidität ist notwendige Voraussetzung für die Sekundärgeldschöpfung.

Gruß
Christian

Hallo,

Zuerst habe ich als Bank eine Bilanzsummenausweitung (Aktivanstieg durch Kredit, Passivanstieg durch Kreditauszahlung).

Kann man das einem Anfänger in Bilanzierung nochmal verdeutlichen, wie durch die Auszahlung eine Aktiv/Passiv-Mehrung entsteht? Ich hätte jetzt vermutet, dass die Kreditauszahlung zunächst zu einem Aktivtausch führt (Kassenbestand bzw. Zentralbankguthaben geht zurück, weil ja ausgezahlt und der Forderungsbestand steigt).
Erst wenn der Kreditnehmer seinen erhaltenen Kredit wiederum bei der kreditgewährenden Bank auf ein Konto einzahlt, kommt es zu einer Aktiv/Passiv-Mehrung, indem der Kassenbestand/Zentralbankguthaben wieder steigt und auf der Passivseite eine Verbindlichkeit gegen den Kreditnehmer in gleicher Höhe entsteht.

Naja ich muss der Buba dafür Assets auf meiner Aktivseite verpfänden und da nimmt diese nur ausgewählte Wertpapiere und Schuldscheindarlehen. Einen normalen Kundenkredit kann man nicht verpfänden. Außerdem werden Abschläge auf die Assets seitens der Bundebank vorgenommen.

Die Abschläge spielen ja nun wirklich keine Rolle.

Da fragt man sich, wofür sie überhaupt vorgenommen werden.
Ansonsten mag das für grieschiche Staatsanleihen gelten, und ändert auch nichts daran, dass solche Privatkundenkredite ohnehin nicht verpfändet werden können.

Ob ich mein Wertpapier nun zum Kurswert oder mit ein paar Prozent Abschlag besichern kann, ist unerheblich.

Nö, davon hängt meiner unmaßgeblichen Meinung die Höhe des Zentralbankguthabens ab, welches ich für meine Assets bekomme. Und unter anderem davon hängt dann ja auch wieder ab, wieviel ich für mein Kreditgeschäft habe.

Die Mindestreserven sind im Verhältnis zur gesamten Bilanzsumme absolut vernachlässigbar.

Kann sein, auf das Ausmaß der möglichen Geldmengenschöpfung haben sie aber durchaus einen Einfluss.

An der grundlegen Tatsache, dass es wohl nie zu einer Beschränkung der Kreditgewährung durch einen Mangel an Bargeld, oder eine Nichtbereitstellung von Zentralbankkrediten für die Mindestreserven scheitern wird.

Kann es sein, dass im Hauptsatz das Prädikat fehlt?

Grüße

Wie schon gesagt wird der Kredit eigentlich nur im Rahmen der privaten Konsumentenkredite direkt auf das Girokonto des Kunden überwiesen. Beim Immobilienkredit geht das Geld aus Sicherheitsgründen meistens gleich an den Verkäufer oder an den Bauunternehmer welche in den seltensten Fällen das Konto auch bei der auszahlenden Bank haben (nix mit Aktiv-Passiv-Tausch). Ihre Ausführungen zur Mindestreserve will ich nicht weiter kommentieren, aber beschäftigen sie sich mal mit der LiqV oder den Regelungen zum Liquiditätsrisiko in der MaRisk dann werden sie sehen, dass das soeinfach wie sie es darstellen nicht ist.

Naja ich muss der Buba dafür Assets auf meiner Aktivseite
verpfänden und da nimmt diese nur ausgewählte Wertpapiere und
Schuldscheindarlehen. Einen normalen Kundenkredit kann man
nicht verpfänden. Außerdem werden Abschläge auf die Assets
seitens der Bundebank vorgenommen.

Also die „ausgewählten Wertpapiere“ können ja neuerdings auch mit „Ramsch-Status“ geratete Griechenland-Bonds sein…und wie ist das mit den normalen Kundenkrediten ? - auf dem U.S.-Markt hat man doch genau diese (Hypotheken) gebündelt - mit CDS versehen und auf dieser Basis „Wertpapiere“ produziert und weiterverkauft bei denen das potentielle Ausfallrisiko von vornherein bekannt war - hätte ein kaufendes KI diese zeitweise top-gerateten Assets nicht verpfänden können ?

Also die „ausgewählten Wertpapiere“ können ja neuerdings auch
mit „Ramsch-Status“ geratete Griechenland-Bonds sein…und wie
ist das mit den normalen Kundenkrediten ? - auf dem U.S.-Markt
hat man doch genau diese (Hypotheken) gebündelt - mit CDS
versehen und auf dieser Basis „Wertpapiere“ produziert und
weiterverkauft bei denen das potentielle Ausfallrisiko von
vornherein bekannt war - hätte ein kaufendes KI diese
zeitweise top-gerateten Assets nicht verpfänden können ?

Welche Wertpapiere lombardfähig sind erfährt man direkt bei der EZB von ABS sind das glaube nicht allzuviele. Griechenland ist halt politisch motiviert.

Letzendlich sieht man aber hier wieder das die Geldschöpfung immer in der Hand der EZB liegt weil die bestimmt was sie als Pfandobjekt annimmt und was nicht. Und somit dind wir wieder bei meiner Kernaussage, dass Geldschöpfung ´letzendlich nur in der Hand der Zentralbanken liegt.

Das würde also bedeuten, dass die Banken alles verpfänden müssen , oder wie meinst Du das ?

Dann wären die Forderungen an Banken in der Bilanz der EZB genauso hoch wie die Forderungen der Banken an Kunden !! Dann schau dir doch bitte mal die entsprechenden Statistiken an.

Die EZB könnte (!) wenn sie wirklich wollte, die Geldmengenausweitung kontrollieren, da sie aber , Zentralbankgeld immer in dem Maße bereitstellt, wie es benötigt wird, kann das Bankensystem als ganzes theoretisch unbeschränkt Kredite vergeben.

Grüßle

Eric

Wie gesagt, der Kontoübertrag spielt ja keine Rolle. Das System als solches verliert kein Geld !! Die Bank, die den Bauunternehmer als Kunden hat, muss ja das Geld irgendwo wieder anlegen.

Und was haben die Liquiditätsgrundssätze im theoretischen Fall mit der Kreditgewährung zu tun ? Klar, wenn alle lang aufnehmen wollen, aber nur kurz anlegen, gibt es eine Grenze. Solange Fristenkongruenz herrscht, gibt es keine Grenze .

Ok, das mit der Aktiv/Passivmehrung gilt natürlich für den- meiner Meinung nach gewöhnlichen Fall. Barauszahlungen von Krediten sind eher die Ausnahme.

Der Satz, zudem meine Assets bei der Zentralbank in Zentralbankgeld umgewandelt werden können, spielt eigentlich nur dann eine Rolle, wenn ich knapp an Sicherheiten bin. Wenn z.B. das Bankensystem 1 Mrd. Euro neue Kredite vergiebt, davon sagen wir mal 600 Mio . in mindestreservepflichtigen Einlagen landet, und davon 2 % Mindestreserve fällig sind, sprechen wir also über 12 Mio. Euro. Nicht wirklich viel.

Und ja, der letzte Satz passt nicht - grammatisch. Inhaltlich bin ich immer noch von der Richtigkeit überzeugt.

Es wird vermutlich nie eine Beschränkung der Geldmengenausweitung durch eine mangelnde Bereitstellung von Zentralbankgeld ( sei es für den Bargeldverkehr, noch für die Mindestreserve ) geben.

Grüßle

Eric

Christian, sry, aber ich bin anderes von dir gewohnt.

Der Beitrag auf den Du verlinkst, geht nicht auf das Thema Kapitalmarkt ein. Ich frage mich echt, wie man Kapitalmarkt und Bankensystem trennen wollte. Der gesamte Bondverkehr läuft doch über das Gesamtbankensystem ( incl. Zentralbank ).

Die Denke, die Banken könnten nur das x-fache einer erstmaligen Zentralbankgeldschöpfung an neuen Krediten ist insofern richtig, dass es natürlich im Lehrbuch steht, und dann zutrifft, wenn die Zentralbankgeldmenge gesteuert wird.

In der Praxis, wie so oft schon erwähnt, ist Zentralbankgeld unbeschränkt vorhanden, also ändert sich der Faktor dahingehend, dass , von den regulatorischen Gegebenheiten abgesehen, eine Geldmengenausweitung theoretisch unbeschränkt möglich ist.

Die Situation ist quasi die Gleiche, wie wenn ich die normale Formel nehrme, ohne dass es eine Verpflichtung zur Mindestreserve und kein Bargeld gäbe.

Grüßle

Eric

Wieso sollte das so sein? Sie lassen ja die Kundeneinlagen völlig außen vor. Mir geht es hier um die logische Reihenfolge. Banken können erst Geld rausgeben wenn sie es auch auf der Passivseite haben. Ob nun von EZB, Kunden oder anderen KI ist ja völlig egal. Die einzige Bank die nicht auf ihre Passivseite achten muss ist die Zentralbank und sie allein hat sozusagen die Macht über Geldschöpfung zu entscheiden. Wenn sie in der Praxis die Geldausweitung initiert durch verstärkte Kreditvergabe mitmacht ist es alleine ihre Entscheidung nicht die der Geschäftsbanken.

Christian, sry, aber ich bin anderes von dir gewohnt.

Und ich bin es nicht gewohnt, als Einleitung solche Sprüche zu lesen. Dann laß Dir doch von jemand anderem erklären, wo Dein Denkfehler liegt oder bleib bei Deiner Meinung.

Wie entstehen denn Kundeneinlagen, welche die Banken wieder ausleihen könnten ?

Wenn ein Kunde Bargeld einzahlen sollte, ist das ja schon bereits geschöpftes Geld.

Bargeld gibt es nur von der Zentralbank gegen Sichteinlagen bei ihr. Wie kommt eine Privatperson zu Guthaben bei der Zentralbank ? Von den Banken kann ja nichts kommen, die haben ja keine Aktivseite die sie verpfänden könnten.

Ich kann aus meiner täglichen Praxis nur nochmals wiederholen: In keiner Bank wird erst einmal geschaut, dass man Einlagen gewinnt, und wenn die Meldung über die gewonnenen Einlagen in der Kreditabteilung eintrifft, der Kredit erst bewilligt.
Die Geschäftsbanken bilden ein in sich geschlossenes System, dass, solange es sich im gesetzlichen Rahmen bewegt ( Eigenkapitalvorschriften, Liquiditätsgrundsätze, ausreichend refinanzierbare Aktiva ) nur durch den Zentralbankgeldbedarf ( Mindestreserven , Bargeld ) überhaupt nur begrenzt werden kann. Dieses Begrenzung zu nutzen obliegt zwar der Zentralbank, wird von dieser aber schon eh und je nicht genutzt, da grundsätzlich der sich aus der Geldschöpfung der Geschäftsbanken ergebende Bedarf zur Verfügung gestellt werde.

Beste Grüße