Geldstrafen für Schüler zulässig?

Hallo,

wir müssen seit einigen Wochen in der Schule für Unterrichtsstörungen, vergessene Hausaufgaben, unaufgeräumter Platz im Klassenzimmer eine Geldstrafe zahlen, die in die Klassenkasse fließt. Dies hat der Klassenlehrer trotz massivem Widerstand so festgelegt und nun möchte ich einmal fragen, ob das überhaupt zulässig ist. Sollte es nicht zulässig sein hätte ich gerne den Gesetzestext dazu um ihm dem Lehrer vorzulegen.

Danke im Vorraus
Sonthofer

hi,

wir müssen seit einigen Wochen in der Schule für
Unterrichtsstörungen, vergessene Hausaufgaben, unaufgeräumter
Platz im Klassenzimmer eine Geldstrafe zahlen, die in die
Klassenkasse fließt. Dies hat der Klassenlehrer trotz massivem
Widerstand so festgelegt und nun möchte ich einmal fragen, ob
das überhaupt zulässig ist. Sollte es nicht zulässig sein
hätte ich gerne den Gesetzestext dazu um ihm dem Lehrer
vorzulegen.

lol…du willst das gesetz, wo steht, dass der lehrer dir kein geld abnehmen darf, wenn du die hausaufgaben vergisst?

das gibt es genauso wenig wie das gesetz, was ihm das erlaubt.

is aber ne tolle sache…je fauler und lauter ihr seid, desto mehr partys und klassenfahrten könnt ihr machen oder wofür ist das geld in der klassenkasse?

Hallo,

wir müssen seit einigen Wochen in der Schule für
Unterrichtsstörungen, vergessene Hausaufgaben, unaufgeräumter
Platz im Klassenzimmer eine Geldstrafe zahlen, die in die
Klassenkasse fließt. Dies hat der Klassenlehrer trotz massivem
Widerstand so festgelegt und nun möchte ich einmal fragen, ob

Tolle Idee, das versuche ich morgen gleich bei meinen Übeltätern, das könnte funktionieren.

das überhaupt zulässig ist. Sollte es nicht zulässig sein
hätte ich gerne den Gesetzestext dazu um ihm dem Lehrer
vorzulegen.

Warum sabotiert ihr Sch… (kann auch Schüler heißen… )den Unterricht, dass der Lehrer mit solchen Maßnahmen arbeiten muss?

Macht euren Job richtig und nehmt das endlich mal ernst!
Wozu sollen wir denn für euch die Kohlen aus dem Feuer holen, wenn ihr euch den Mist einbrockt?

Ich würde es in BW als pädagogische Maßnahme einordnen und die Aktion wäre durch das Schulgesetz erst mal gedeckt. Das sage ich jetzt als juristischer Laie aber als stv. Schulleiter, der öfter mit dem Schuljuristen zu tun hat und glaub mir, die kennen sich mit Verwaltungsrecht aus und sind - was pädagogische Maßnahmen angeht - sehr pragmatisch.

Bitte
gern geschehen.

Hallo,
ich finde die Regelung unsozial. So können sich die Schüler mit den Taschen voll Geld ihren Spaß „erkaufen“ und die Kinder aus schlechten finanziellen Situationen müssen das auch noch ertragen. Voll dämlich, ob nun juristisch abgesegnet oder nicht.

Warum nicht zu den „normalen“ Mitteln greifen: , Nachsitzen, zusätzliche Hausarbeit, Referat vorbereiten und letztlich Unterrichtsausschluß? Ach, ich weiss: weil der Lehrer ja dann wieder mehr zu tun hätte.

Viele Grüße

Hi,

Nachsitzen, zusätzliche Hausarbeit,

in Bayern darf ich beides nur dann verteilen, wenn nachweislich Unterrichtsstoff versäumt wurde. Und dann ist es auch keine zusätzliche Arbeit für mich.

Referat vorbereiten

mit Noten darf nicht gestraft werden. Wäre keine Arbeit für mich.

und letztlich Unterrichtsausschluß

das ist eine der höchsten Strafen, die ich zur Verfügung habe - möglich sind der Ausschluss aus einem Fach und vom gesamten Unterricht für eine begrenzte Zeit, drüber gibt es nur den Verweis von der Schule (= andere Schule suchen). Aber ebenfalls keine Arbeit für mich.

Zulässig sind unterhalb des Unterrichtsausschlusses an Ordnungsmaßnahmen (beim geringten Mittel angefangen) die Mitteilung an die Eltern (bei Minderjährigen), der Verweis und der Direktoratsverweis.
Wie Du siehst, gibt es an offiziellen Maßnahmen nicht viel, und die wollen dann auch vorsichtig eingesetzt werden, damit sie noch ernstgenommen werden. Irgendwann mussman nämllich auch höher greifen, wenn die bisherige Maßnahme nicht gewirkt hat. Soll ich dann irgendwann Unterrichtsausschluss (versuchen zu) verhängen, weil jemand permanent Papierkügelchen wirft? Ich muss also etwas finden, was ich tun kann, um falsches Verhalten zu unterbinden, bevor ich zum Verweis greife oder zur Mitteilung an die Eltern. Man kann auch die Eltern mal anrufen, das wäre dann keine offizielle Ordnungsmaßnahme, aber unter Umständen sehr wirksam. Aber ab wann ist das Telefonat angebracht? Man beachte, man hat als Vollzeitkraft so weit über 100 Schüler, in Fächern mit geringer Wochenstundenzahl noch viel mehr, da kjommen leicht fast 300 zusammen. Pro Schuljahr. Gleichzeitig.

Und ja, Chili, es gibt Schüler, die nicht auf Ermahnungen reagieren, und es gibt Eltern, die einem Lehrer nicht glauben, was der über das Kind erzählt.

Was Deine Ansicht zum reichtum von Schülern angeht: Du überschätzt die Anzahl sehr reicher Schüler pro Klasse, und Du unterschätzt den Verlust, den die Schüler empfinden, wenn sie so eine Strafe zahlen müssen. Und ich weiß ja nicht, was für Schüler in deiner Klasse waren / in der Klasse Deiner Kinder sind, aber es sind nicht nur die reichen Schüler, die Unfug anstellen. Auch ermuntert so eine Geldstrafe nicht dazu unfug anzustellen, weil man essichja leisten kann.

die Franzi

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Hallo,

ich finde die Regelung unsozial. So können sich die Schüler
mit den Taschen voll Geld ihren Spaß „erkaufen“ und die Kinder
aus schlechten finanziellen Situationen müssen das auch noch
ertragen. Voll dämlich, ob nun juristisch abgesegnet oder
nicht.

Damit bin ich völlig einverstanden.

Warum nicht zu den „normalen“ Mitteln greifen: , Nachsitzen,
zusätzliche Hausarbeit, Referat vorbereiten und letztlich
Unterrichtsausschluß? Ach, ich weiss: weil der Lehrer ja dann
wieder mehr zu tun hätte.

Bitte nicht pauschalieren.
Diese Folterinstrumente werden von diesen Störeren nie und nimmer Ernst genommen. Die sitzen lieber nach, die machen lieber die zusätzlichen Aufgaben nicht und das Referat geht denen auch noch am A… vorbei . Diese Sachen ziehen nicht mehr und falls der Übeltäter doch 4 Stunden Nachsitzen bekommt, dann stehen die Eltern auf der Matte, dass das doch so nicht geht. Ihr Lieblingskind ist doch gar nicht so schlimm und der Lehrer ist unfähig, er soll doch erst mal ermahnen und umsetzen usw. Ausserdem war die Ursache für das 4stündige Nachsitzen gar nicht so schlimm.

Erst haben die Lehrer die ungezogene Brut sabotierend im Unterricht - einfaches Ermahnen, pädagogisches Gespräch, umsetzen, Strafarbeiten ziehen nicht- und die Eltern verteidigen ihre Sprösslinge noch und machen die Lehrer lächerlich, womit der letzte Autoritätsvorschuss endgültig verspielt wird.

Unterrichtsausschluss wird von dieser Schülerkategorie natürlich noch klatschend und johlend entgegen genommen. Das zieht erst recht nicht.

Auf der anderen Seite könnten viele Lehrer ihr Unterrichtsarrangement ändern, da stimme ich zu. Nur müssen sie wissen wie das geht und das lernen sie i.d.R. nicht in ihrer Ausbildung. Das lernen sie erst, wenn ihnen die Klasse entgleitet.

Im aktuellen Spiegel wird ja Bezug auf von Hentig (wenn man den momentan nennen darf, … ) genommen. Es gibt Schulen die die Pubertätsbomben rauswerfen, damit sie ihre überschüssige Energie beim Abriss von Häusern oder bauen von Holzbooten loswerden können. Das ist aber ein anderes Thema.

Das einzige was momentan kurzfristig funktioniert ist: Geldstrafe, Mobiltelefon einziehen, MP3-Player einziehen, … . Aber das kann es nicht sein.

Gruß

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lol…du willst das gesetz, wo steht, dass der lehrer dir kein
geld abnehmen darf, wenn du die hausaufgaben vergisst?

das gibt es genauso wenig wie das gesetz, was ihm das erlaubt.

is aber ne tolle sache…je fauler und lauter ihr seid, desto
mehr partys und klassenfahrten könnt ihr machen oder wofür ist
das geld in der klassenkasse?

*hust*

Das war ja wohl der berühmte Griff ins Klo :wink: Natürlich gibt es eine Rechtsnorm dafür! Zumindest für das Verbot des Geld einkassierens. Es dürfte ja wohl allen Anwesenden klar sein, dass man zur Zahlung einer „Strafe“ nur verpflichten werden, wenn man gegen das Ordnungsrecht verstößt! Davon kann ja hier nicht ernsthaft die Rede sein^^

Wenn du deinem Lehrer wirklich eine reinwürgen möchtest, dann schmeiß ihn doch mal die Begriffe Vorrangigkeit und Vorbehalt von Gesetzen an den Kopf… Vorbehalt von Gesetzen bedeutet soviel wie „Kein handeln ohne Gesetz“ und Vorrangigkeit von Gesetzen soviel wie „Kein handeln gegen das Gesetz“. Anhand dessen kannst du auch verlangen das ER dir seine Rechtsquelle nachweist.
Dann dürfte er selbst feststellen, dass er weit außerhalb seiner Kompetenzen agiert und sich sogar einer Amtsanmaßung strafbar macht… In jedem Fall würde ich GARNICHTS zahlen, ich mein was will er dir antun? :wink:

Sollte immernoch streitsuchen dann kannst du ihm ja mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz kommen^^° Verlange doch einfach mal ein komplettes Verwaltungsverfahren nach § 22 ff (fortfolgende). Das macht der vllt. zwei Mal aber dann nie wieder, soviel Schreibkram ist das xD

Einzige Möglichkeit sein handeln zu legitimieren wäre im übrigen einen Vertrag zwischen euch Schülern und ihm zu schließen, in dem die gesamte Schülerschaft sich verpflichtet eine gewisse Summe für eine bestimmte Tat zu bezahlen.

Hallo,

Hallo Chilli!

ich finde die Regelung unsozial. So können sich die Schüler
mit den Taschen voll Geld ihren Spaß „erkaufen“ und die Kinder
aus schlechten finanziellen Situationen müssen das auch noch
ertragen. Voll dämlich, ob nun juristisch abgesegnet oder
nicht.

was ist daran unsozial? Im „richtigen Leben“ müssen auch Menschen mit wenig Geld ihre Strafen für Vergehen genauso bezahlen, wie die mit mehr Geld. Ausserdem kommt das Geld ja letztendlich der Klassengemeinschaft wieder zugute.
Wer sich benehmen kann ist allerdings klar im Vorteil!

Warum nicht zu den „normalen“ Mitteln greifen: , Nachsitzen,
zusätzliche Hausarbeit, Referat vorbereiten und letztlich
Unterrichtsausschluß? Ach, ich weiss: weil der Lehrer ja dann
wieder mehr zu tun hätte.

Ich hätte als Lehrer auch keine Lust, ständig länger in der Schule Nachsitzer zu beaufsichtigen, die meinen Unterricht boykotieren bzw. stören. Leider sind viele Lehrer durch das Verhalten der Schüler schon so abgestumpft, dass sie sich tatsächlich nicht wie gute Pädagogen verhalten und einfach resignieren.

Eine anständige Erziehung im Elternhaus würde das Schulleben deutlich erleichtern.

Viele Grüße

Gruß Inge2

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lol…du willst das gesetz, wo steht, dass der lehrer dir kein
geld abnehmen darf, wenn du die hausaufgaben vergisst?

das gibt es genauso wenig wie das gesetz, was ihm das erlaubt.

is aber ne tolle sache…je fauler und lauter ihr seid, desto
mehr partys und klassenfahrten könnt ihr machen oder wofür ist
das geld in der klassenkasse?

*hust*

Das war ja wohl der berühmte Griff ins Klo :wink: Natürlich gibt
es eine Rechtsnorm dafür! Zumindest für das Verbot des Geld
einkassierens. Es dürfte ja wohl allen Anwesenden klar sein,
dass man zur Zahlung einer „Strafe“ nur verpflichten werden,
wenn man gegen das Ordnungsrecht verstößt! Davon kann ja hier
nicht ernsthaft die Rede sein^^

mag sein, dass es eine Rechtsnorm dafür gibt. In Deutschland gibt es schließlich für alles ein Gesetz, aber…

Wenn du deinem Lehrer wirklich eine reinwürgen möchtest,

genau das meinte ich mit meinem Post weiter oben. Wer möchte bei solchen respektlosen Aussagen denn noch Lehrer sein?
dann

schmeiß ihn doch mal die Begriffe Vorrangigkeit und Vorbehalt
von Gesetzen an den Kopf… Vorbehalt von Gesetzen bedeutet
soviel wie „Kein handeln ohne Gesetz“ und Vorrangigkeit von
Gesetzen soviel wie „Kein handeln gegen das Gesetz“. Anhand
dessen kannst du auch verlangen das ER dir seine Rechtsquelle
nachweist.
Dann dürfte er selbst feststellen, dass er weit außerhalb
seiner Kompetenzen agiert und sich sogar einer Amtsanmaßung
strafbar macht… In jedem Fall würde ich GARNICHTS zahlen,
ich mein was will er dir antun? :wink:

Klugscheißen in dieser Art und Weise kommt bei Lehrern sicher gut an und hinterher beschwert Schüler sich, weil er im weiteren Unterricht schlecht behandelt wird? Eltern sollten ihren Kindern erst einmal beibringen, den Lehrer mit Respekt zu behandeln. Auch ich habe mich schon mal über das Verhalten des ein oder anderen Lehrers meiner Töchter aufgeregt. Allerdings möchte ich nicht wissen, was sich einige Lehrer von unserer Brut so alles bieten lassen müssen.

Sollte immernoch streitsuchen dann kannst du ihm ja mit dem
Verwaltungsverfahrensgesetz kommen^^° Verlange doch einfach
mal ein komplettes Verwaltungsverfahren nach § 22 ff
(fortfolgende). Das macht der vllt. zwei Mal aber dann nie
wieder, soviel Schreibkram ist das xD

vielleicht sucht er ja keinen Streit, sondern will einfach nur vernünftigen Unterricht ohne Störungen machen?

Gruß Inge2

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Typisch
Hallo

Anstatt den Unterricht nicht stören, die Hausaufgaben machen und seinen Platz aufräumen gibts Geschrei nach einem Gesetz.
Und wenn keins existiert muss es erlassen werden.
Und nacher wird sich über die ach so deutsche Regelungswut und Bürokratisierung ausgelassen.

Gruss

Ratz

Mitwirkungspflicht im Unterricht
Lieber Sonthofer!

Als Schüler hast du erstmal ne Mitwirkungspflicht im Unterricht.
Du hast kein Recht, den Unterricht zu stören.

Was willst du dem Lehrer eigentlich beweisen?

Halte dich an die Regeln, dann können dir doch diese Geldstrafen völlig wumpe sein!

Liebe Grüße
Flaschenpost

Hallo Inge,

was ist daran unsozial? Im „richtigen Leben“ müssen auch
Menschen mit wenig Geld ihre Strafen für Vergehen genauso
bezahlen, wie die mit mehr Geld. Ausserdem kommt das Geld ja
letztendlich der Klassengemeinschaft wieder zugute.

Im „richtigen Leben“ gibt es Gesetze, sowie andere Instanzen, die deren Ausführung kontrolliert und ggf. bei Vergehen handelt und Konequenzen zieht. Diese Trennung hat seine Berechtigung. Wenn ein Lehrer „wie er will und nach Lust und Laune“ Geldstrafen verhängt, dann ist das sowohl ungerecht, willkürlich und entzieht sich jeder pädagogischen und juristischen Grundlage. Es sollte zumindest klar definiert sein welche Handlung welche Konsequenzen hat.

Wer sich benehmen kann ist allerdings klar im Vorteil!

Ja, das ist klar.

Ich hätte als Lehrer auch keine Lust, ständig länger in der
Schule Nachsitzer zu beaufsichtigen, die meinen Unterricht
boykotieren bzw. stören. Leider sind viele Lehrer durch das
Verhalten der Schüler schon so abgestumpft, dass sie sich
tatsächlich nicht wie gute Pädagogen verhalten und einfach
resignieren.

Ja, so wird es wohl sein. Die Schüler sind die, die lernen sollen und durch das Fehlverhalten sowohl von Mitschülern als auch von Lehrkräften die Dummen.

Eine anständige Erziehung im Elternhaus würde das Schulleben
deutlich erleichtern.

Ja, sicher. Das Verhalten zu Hause und in der Schule deckt sich aber nicht immer.

Viele Grüße

Hallo Chili,

was ist daran unsozial? Im „richtigen Leben“ müssen auch
Menschen mit wenig Geld ihre Strafen für Vergehen genauso
bezahlen, wie die mit mehr Geld. Ausserdem kommt das Geld ja
letztendlich der Klassengemeinschaft wieder zugute.

Im „richtigen Leben“ gibt es Gesetze, sowie andere Instanzen,
die deren Ausführung kontrolliert und ggf. bei Vergehen
handelt und Konequenzen zieht. Diese Trennung hat seine
Berechtigung. Wenn ein Lehrer „wie er will und nach Lust und
Laune“ Geldstrafen verhängt, dann ist das sowohl ungerecht,
willkürlich und entzieht sich jeder pädagogischen und
juristischen Grundlage. Es sollte zumindest klar definiert
sein welche Handlung welche Konsequenzen hat.

Naja, das Schulleben ist ja schon durch Gesetze und durch die Schulleitung usw. geregelt. Wenn ein Lehrer sagen würde, für jedes leise Schwatzen muss der Täter 5 Euro in die Klassenkasse zahlen, würde ich das natürlich auch für ungerechtfertigt halten. Aber ich habe den starken Verdacht, dass es sich um relativ kleine Beträge handelt und der Lehrer dies nicht aus Boshaftigkeit tut, sondern um die Kids an einer etwas empfindlicheren Stelle zu treffen. Brief/Anruf bei den Eltern hilft oft allein deswegen schon nicht, weil diese nach dem Auflegen abfällig von dem Lehrer gegenüber Kind reden und keine Konsequenzen folgen.

Wer sich benehmen kann ist allerdings klar im Vorteil!

Ja, das ist klar.

Ich hätte als Lehrer auch keine Lust, ständig länger in der
Schule Nachsitzer zu beaufsichtigen, die meinen Unterricht
boykotieren bzw. stören. Leider sind viele Lehrer durch das
Verhalten der Schüler schon so abgestumpft, dass sie sich
tatsächlich nicht wie gute Pädagogen verhalten und einfach
resignieren.

Ja, so wird es wohl sein. Die Schüler sind die, die lernen
sollen und durch das Fehlverhalten sowohl von Mitschülern als
auch von Lehrkräften die Dummen.

den Satz verstehe ich nicht.

Eine anständige Erziehung im Elternhaus würde das Schulleben
deutlich erleichtern.

Ja, sicher. Das Verhalten zu Hause und in der Schule deckt
sich aber nicht immer.

Ich glaube, dass die Eltern mit der Zeit ganz genau wissen, wie ihr Sprössling in der Schule tickt - nicht zuletzt durch Elterngespräche mit den Lehrern.

Viele Grüße

Hallo Sonthofer,

leider kann ich dir da rechtlich nicht sonderlich weiterhelfen. Allerdings bin ich nicht der Meinung vieler Vorredner, die das Problem als „Arbeite einfach mit und stör nicht, dann kann es dir egal sein.“ abtun. Man kann doch als Lehrer keine Geldstrafen an Schüler verordnen und dieses Geld der Klassengemeinschaft zu Gute kommen lassen… Erst recht nicht wenn es sich um jüngere Schüler handelt, wovon ich ausgehe wenn sich die Lehrkraft zu solchen Maßnahmen hinreißen lässt. Damit macht es sich der Lehrer recht einfach und kommt seinen pädagogischen Pflichten nicht nach. Außerdem ist mir das schon wieder viel zu sehr auf Geld fixiert, Nachsitzen o.Ä. erfüllt den Auftrag der Einsicht doch viel besser und wertvoller als 5€.
Mein Tip wäre auf jeden Fall, dich an Verbindungslehrer zu wenden die deine Schule sicherlich hat. Falls nicht wende dich an deine Eltern die dann weitere Schritte einleiten können um das ganze zu klären.

Grüße, Phips

Hallo,

mal eine Idee zum Thema: Wie wäre es, wenn ihr euch selbst eine angemessene Strafe für diese Störungen überlegt und diese eurem Lehrer als Alternative zum Geldstrafe zahlen vorschlagt?

Das setzt natürlich voraus, dass ihr grundsätzlich akzeptiert, dass Fehlverhalten im Unterricht Konsequenzen haben muss. Und da diese Konsequenzen dazu da sind, dass ihr das Fehlverhalten künftig unterlasst, liegt auch nahe, dass sie nicht unbedingt reines Vergnügen für euch bedeuten.

Wenn ihr das nicht einseht, vergesst das Ganze, denn dann geht es euch offensichtlich nur darum, ungeschoren Blödsinn machen zu wollen. Dann zahlt lieber weiter, das ist am wenigsten anstrengend.

Falls ihr aber eher an einer sinnvollen Strafe interessiert seid, könnte eine Klassenkonferenz mit entsprechenden ernsthaften Vorschlägen schon Sinn machen.

Schöne Grüße,
Jule

Hi,

was ist daran unsozial? Im „richtigen Leben“ müssen auch
Menschen mit wenig Geld ihre Strafen für Vergehen genauso
bezahlen, wie die mit mehr Geld.

im richtigen Leben kann man sich mit viel Geld prinzipiell nicht aus Strafen herauskaufen, die ueber falsch parken und 10km/h zu schnell fahren hinaus gehen.
Fuer alles weitere gibt es Punkte, Fuehrerscheinentzug, Gefaengnisstrafe und Tagessaetze.
Von daher hinkt der Vergleich dann doch etwas.

Gruss
rantanplan

Hallo,
die „Strafe“ sollte einen Bezug zum Unterricht haben (Nachsitzen, Hausarbeit etc) - alles andere macht keinen pädagogischen Sinn.

Das sehe ich genauso wie Du und irgendwie ärgert mich hier auch die Bequemlichkeit und die Sturheit der Lehrer.

In der öffentlichen Gesellschaft, im Strassenverkehr usw. gibt es Geldstrafen - in der Kinder- und Jugenpädagogik hat diese Maßnahme nichts zu suchen - es gibt absolut kein Argument das dafür spricht, wenn einer etwas weiter denkt als „wie kriege ich diese verdammte Bande in den Griff“.

Der Schulunterricht ist kein Wunschkonzert - es ist für die Schüler Pflicht. Die Lehrer sollten sich bereits bei der Berufswahl darüber bewusst sein, dass sie in ihrer Berufslaufbahn mit Schülern konfrontiert werden, die zeitweise nicht den Unterricht folgen können oder wollen. Es ist ihre Aufgabe dies mit adäquaten pädagogischen Mitteln in den Griff zu bekommen. Wenn sie es nicht schaffen und zu solchen billigen Mitteln greifen, haben sie ihren Beruf verfehlt. Sie lieben ihn nicht und auch nicht „ihre“ Kinder. Autoritäten sind streng, konsequent - aber auch spannend und bemüht den Stoff zu vermitteln, Interesse zu wecken und sie sind Persönlichkeiten.

Ich kann mich an alle meine Lehrer erinnern und habe noch zu einigen einen guten Kontakt - und das waren die Strengen und Konsequenten - aber eines zeichneten sie alle aus: sie waren ausgesprochen fair und hatten ein feines Gespür dafür wie sie sowohl die Störkandidaten als auch die Streber in den Bann des Stoffes bekamen. Hut ab vor diesen Lehrern, die noch wissen worum es geht: Menschen, Motivation und dann erst Wissensvermittlung.

Viele Grüße

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Warum so unsachliche Antworten?
Ich habe mir eben alle Antworten durchgelesen und muss sagen, dass ich mittelmäßig entsetzt bin, auf welchem Niveau hier diskutiert wird. Bis auf Phips Antwort ist leider kaum etwas verwertbares dabei - entweder sind es Anschuldigungen oder grobe Verallgemeinerungen.
Warum wird Sonthofer automatisch unterstellt, dass er und seine Klasse ein Haufen ständig störender Bälger sind? Über die Klassensituation ist doch rein gar nichts bekannt.
Ich hätte wäre als Schüler bei einer solchen Aktion wohl auch auf die Barrikaden gegangen, obwohl ich überhaupt nicht der „Störertyp“ bin.

Ich kann nicht verstehen woher diese Aggression gegen mutmaßliches Störverhalten der Schüler hier in den Antworten kommen.
Ich bin selbst Lehrerin und kann verstehen, dass Sonthofer mit der Situation nicht einverstanden ist. Auch ich würde raten, das Problem sachlich zu lösen (dem Lehrer einen Gesetzestext zeigen zu wollen schürt den Unmut nur noch weiter), indem man Vertrauenslehrer, Eltern oder Schulleiter um Rat und Hilfe bittet.

Hallo,

steht nicht in den jeweiligen Schulordnungen welche Strafen zulässig sind? In der Schulordnung für Hauptschulen in Bayern gibt es z.B. den §14 „Ordnungsmaßnahmen und sonstige Erziehungsmaßnahmen“.
So einen Paragraphen wird es wahrscheinlich in allen Schulordnungen geben, denke ich jetzt mal.

Hallo,

steht nicht in den jeweiligen Schulordnungen welche Strafen
zulässig sind? In der Schulordnung für Hauptschulen in Bayern
gibt es z.B. den §14 „Ordnungsmaßnahmen und sonstige
Erziehungsmaßnahmen“.

Für Hessen kann ich berichten, dass Ordnungsmaßnahmen und alles, was sonst in dieser Richtung im Schulgesetz erwähnt wird, so hoch greift, dass klassenspezifische Strafen nicht darunterfallen (will heißen: da wird von Klassenverweis, Schulausschluss etc. geredet, aber Strafarbeiten, Nachsitzen, etc. findet keine Erwähung). Wenn es einen Erlass dazu gibt, habe ich ihn nicht gefunden.

Gruß
Elke