hallo
jemand wurde im jahre 2002 + 2003 in holland mehrmals geblitzt ( 4 bussgeldbescheide mit insg. ca. 600 euro ).
seitdem war der fahrer nicht mehr in holland unterwegs.
nun muss er berufsbedingt wieder öfters dorthin fahren.
wie sieht das nun mit den strafen aus ? sind diese nach über 10 jahren schon verjährt ? wie kann man überhaupt noch nachvollziehen das derjenige überhaupt damals der fahrzeughalter war ?
mittlerweile ist das fahrzeug ein anderes, zudem ist die person umgezogen ( anderes nummernschild ) und der nachnahme ist ein anderer ( heirat ).
somit wäre es ja bei einer kontrolle unmöglich nachzuvollziehen das die person die damalige war/ist !?
gruß