Geldstrafen in holland. verjährung und feststellung ?

hallo

jemand wurde im jahre 2002 + 2003 in holland mehrmals geblitzt ( 4 bussgeldbescheide mit insg. ca. 600 euro ).

seitdem war der fahrer nicht mehr in holland unterwegs.

nun muss er berufsbedingt wieder öfters dorthin fahren.

wie sieht das nun mit den strafen aus ? sind diese nach über 10 jahren schon verjährt ? wie kann man überhaupt noch nachvollziehen das derjenige überhaupt damals der fahrzeughalter war ?

mittlerweile ist das fahrzeug ein anderes, zudem ist die person umgezogen ( anderes nummernschild ) und der nachnahme ist ein anderer ( heirat ).

somit wäre es ja bei einer kontrolle unmöglich nachzuvollziehen das die person die damalige war/ist !?

gruß

wie sieht das nun mit den strafen aus ? sind diese nach über
10 jahren schon verjährt ?

Hier ist Verjährung eingetreten.

Gruß Crack

wie sieht das nun mit den strafen aus ? sind diese nach über
10 jahren schon verjährt ? wie kann man überhaupt noch
nachvollziehen das derjenige überhaupt damals der
fahrzeughalter war ?

Dürfte verjährt sein, aber nicht sicher.

somit wäre es ja bei einer kontrolle unmöglich
nachzuvollziehen das die person die damalige war/ist !?

Stimmt.Da die Behörden z.B. gespeichert haben : Peter Müller, VW Golf HH 123 und der Fahrer heute z.B. Peter Bauer heißt und einen Opel mit B 123 Kennzeichen fährt, dürfte es unmöglich sein bei einer örtlichen Kontrolle das nochmals herauszubekommen.

Aber da es wahrscheinlich eh verjährt ist, kein Problem