Geldwäsche: Geldeingang Empfänger ungleich Kontoinhaber

Hallo,

eine Frage zur Geldwäsche:
Der Empfänger eines Geldeingangs auf einem Konto ist nicht der Kontoinhaber. Es handelt sich um eine bewusste Handlung, keine Fehlbuchung.
Ist die Bank gem. GWG verpflichtet, das zu prüfen oder handelt es sich um eine Kann-Vorschrift?

Viele Grüsse
Andreas

Hallo!

Nur mal etwas für Dummies nachgefragt.

Was schreibt man denn auf die Überweisung drauf, wenn man das Geld zwar auf ein bestimmtes Konto, aber nicht für den Inhaber überweist.
Also Kontoinhaber : Anton Müller
Betrag . xxxx €

Verwendungszweck: Carola Wucherpfennig

Und das soll der Bank irgendwie komisch vorkommen ?
Wo sieht sie da einen Anhaltspunkt nach dem GWG ?

Nur wie Carola Wucherpfennig zu ihrem Geld kommen soll, das erklärst du ja nicht. Hat sie eine Kontovollmacht ?

MfG
duck313

Hallo,

Was schreibt man denn auf die Überweisung drauf, wenn man das
Geld zwar auf ein bestimmtes Konto, aber nicht für den Inhaber
überweist.
Also Kontoinhaber : Anton Müller
Betrag . xxxx €
Verwendungszweck: Carola Wucherpfennig

es geht mehr um das Szenario, daß Anton Müller zwar Kontoinhaber ist, als Zahlungsempfänger aber Carola Wucherpfennig oder König Kalle Wirsch genannt wird.

Aus GWG-Sicht ist das erst einmal unkritisch, sofern die sonstigen Umstände nicht auffällig sind.

Gruß
C.

1 Like

Hallo,

nein, Carola steht nicht im Verwendungszweck, sondern als Empfänger.

Grüsse
Andreas

Solche Sachverhalte können durch die Geldwäscheprogramme gefiltert und zu Rückfragen bei den Kontoinhaber führen. Dies kann unangenehm werden, da dieser beim Kontovertrag sicherlich angegeben hat, dass er wirtschaftlich Berechtigter des Kontos ist. Dies wäre bei dem Sachverhalt jedoch nicht der Fall und somit ein Vertragsbruch. Dies kann sogar eine Kontokündigung nach sich führen.

Hallo Andreas,

eine Frage zur Geldwäsche:
Der Empfänger eines Geldeingangs auf einem Konto ist nicht der
Kontoinhaber. Es handelt sich um eine bewusste Handlung, keine
Fehlbuchung.
Ist die Bank gem. GWG verpflichtet, das zu prüfen oder handelt
es sich um eine Kann-Vorschrift?

Viele Grüsse
Andreas

Geht das überhaupt, dass Zahlungsempfänger ungleich dem Kontobesitzer ist ??
Ich denke nicht. Dann wird die Überweisung oder die Einzahlung doch nicht durchgeführt !

Da müssen sich schon der Zahlungsempfänger = der Kontobesitzer und der dem das Geld eigentlich gehört einigen ! (Evtl. mit Fäusten, denn rechtlich gehört es ja dem Kontobesitzer)

Liebe Grüße von
Guruji