Hallo,
eine Frage zur Geldwäsche:
Der Empfänger eines Geldeingangs auf einem Konto ist nicht der Kontoinhaber. Es handelt sich um eine bewusste Handlung, keine Fehlbuchung.
Ist die Bank gem. GWG verpflichtet, das zu prüfen oder handelt es sich um eine Kann-Vorschrift?
Viele Grüsse
Andreas