Geldwäsche und Betrug

Hallo,

jeder, der einen nicht vollkommen geheimen E-Mail-Account hat, bekomt sicher mal solche E-Mails:

"So wird alles ablaufen:

  1. Wir überweisen von 3000 bis 8000 Euro auf Dein Bankkonto.
  2. Nachdem das Geld Deinem Konto gutgeschrieben wurde, hebst Du das Geld ab.
  3. Du hast schon 20 % von dem erhaltenen Betrag verdient! 600-1600 Euro behältst Du für Dich!
  4. Den restlichen Betrag übermittelst Du uns.
  5. Wir tätigen die nächste Überweisung auf Dein Bankkonto."

Das dahinter Phishing und anderes steckt, wissen ja hoffentlich bald mal alle.

Aber wie sieht das aus, wenn man zum Schein auf das Angebot einginge?
Ließe sich in Zusammenarbeit mit Polizei oder Staatsanwaltschaft da nicht erreichen, dass man die Kriminellen mal erwischt?
Im Nachhinein, wenn das eigene Geld über Western Union erst mal weg ist, kann ja niemand mehr nachvollziehen, wer dahinter steckt und wohin das Geld ging.

Hi xstrom,

meinst du, die Kriminellen melden sich tatsächlich nochmal, wenn die keinen Geldeingang, also keine „Rücküberweisung“ von deinem Konto feststellen?

Ausserdem funktioniert das, soweit ich das mitbekommen habe, ja ohnehin nur mit einem faulen Scheck, den du mit der Post zugeschickt bekommst. Den soll man ja einlösen und dem Kriminellen die Differenz zurücküberweisen.

Oder verstehe ich da was falsch?

Beste Grüße

Annie

Hallo,

ich denke Staatsanwälte und Ermittler sind schon häufiger auf die Idee gekommen zum Schein auf so etwas einzugehen um an die Täter zu kommen.

Und ich denke auch, dass die Täter Strategien entwickelt haben sich so nicht erwischen zu lassen.

Zum einen ist das Abschließen eines solchen „Vermittlervertrages“ selbst noch keine Straftat. Nachzuweisen, dass dies der Vorbereitung einer Straftat (Phishing-Betrug) dient dürfte nicht ganz einfach sein.

Ferner werden die Täter versuchen einen persönlichen Kontakt zu vermeiden und alles über Briefkasten-Adressen abzuwickeln.

Ich finde es ja immer wieder interessant, dass es immer noch Leute gibt, die auf die Nummer mit „Geldagenten“ und „Postagenten“ reinfallen. Haben die alle kein Fernsehen und kein Internet?

Viele Grüße

Lumpi

Ach da gibt es noch Varianten mit Geldfluss… z.b. jemand räumt mit gestohlenen Daten das Konto eines Fremden leer indem er es auf das Konto des X überweist.

X überweist das Geld abzüglich „seiner Provision“ per Western Union ins Nirvanaland.

X bekommt besuch von der Staatsanwaltschaft und bekommt richtig Ärger…

Gruss HighQ

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Hallo,

Aber wie sieht das aus, wenn man zum Schein auf das Angebot
einginge?
Ließe sich in Zusammenarbeit mit Polizei oder
Staatsanwaltschaft da nicht erreichen, dass man die
Kriminellen mal erwischt?

diese Vorgehensweise dürfte den Strafverfolgungsbehörden nicht neu sein und wird von ihnen wahrscheinlich auch mit geringem Erfolg praktiziert. Ich glaube nicht, dass sie in dieser Form auf die Hilfe Außenstehender angewiesen sind.

Gruß
Pontius

Hi,

Ließe sich in Zusammenarbeit mit Polizei oder
Staatsanwaltschaft da nicht erreichen, dass man die
Kriminellen mal erwischt?
Im Nachhinein, wenn das eigene Geld über Western Union erst
mal weg ist, kann ja niemand mehr nachvollziehen, wer dahinter
steckt und wohin das Geld ging.

das ist der Sinn des ganzen - es ist nicht mehr nachvollziehbar, da müsste schon jemand in der Western Union-Filiale stehen und den Abholer direkt verhaften - und vermutlich dürfte das auch nur dazu führen, dass ein naiver Angeworbener verhaftet wird und die Hintermänner kennt wieder niemand.
Abhilfe schafft hier nur massive Aufklärung, dass keiner mehr auf so einen Blödsinn reinfällt…

Hallo,

diese „Masche“ ist nicht neu. Wichtig für die Täter ist vor allem, dass das Feld aus dem elektronischem Kreislauf herausgeholt und „materialisiert“ wird. Danach kann es wieder in den elektronsichen Kreislauf einfließen, denn die Spur des Geldes ist erstmal unterbrochen.
Die Finanzdienstleister, wie z.B. WU oder Moneygram (es gibt noch weitere, aber illegale Finanzdienstleister die nach dem gleichen Muster arbeiten) transferieren das Geld an irgendeinen Ort auf dieser Welt. Zwar gibt es die Identifizierungspflicht nach verschiedenen Geldwäschevorschriften, aber damit bekommt man nur den „Dummen“ der auf ein Angebot wie von dir geschildert, reinfällt.

Wenn du meinst, auf so ein Angebot zum Schein eigehen zu müssen, solltest du von Anfang an sehr eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten und keinen Schritt machen, ohne dass er von ihnen angesegnet wurde. Denn wenn du nur 1 € einer Summe aus dem Kreislauf herausholst und weiterschickst, hängst du am Haken des (in Deutschland) § 261 StGB.

Nebenher gesagt: Wenn du an solchen Geschäften auf eigene Kappe teilnimmst, dann musst du u.U. jeden Cent, den du überwiesen hast, an den Staat zurückzahlen, denn dieser fällt unter den § 73 StGB (Verfall).

Gruss

Iru

Hallo,

diese „Masche“ ist nicht neu.

Mir ist sie seit längerem bekannt. Aber es gibt wohl nur zu viele, die sich nichts dabei denken, dass ein „international tätiger Konzern“ zur Abwicklung von Zahlungen einen Privatmann zwischenschaltet, dem er dafür auch noch 10% Provision gibt…

Wenn du meinst, auf so ein Angebot zum Schein eigehen zu
müssen,

Um Gottes Willen: NEIN.

Ich fragte mich nur, ob es wirklich nicht möglich ist, die Täter zu ermitteln, wenn man von Anfang an die Behörden im Spiel hat.

Und ich merke gerade, dass ich hier falsch bin.
Wäre wohl eher was für das Kriminalistik Brett.

Hallo,

das Blöde an unserer Geldwäschegesetzgebung ist, dass sie ein sehr stumpfes Schwert ist. Der § 261 liest sich sehr gut, hat aber in der Praxis gänzlich versagt. Um einem Menschen die Geldwäschehandlung zur Last legen zu können, muss zweigleisig ermittelt werden. Einerseits die Ursprungstat (deren Gelder gewaschen werden sollen) und zum zweiten die Geldwäsche an sich. Also selbst wenn du die personelle Quelle des Geldes findest, ist es nicht sofort strafrechtlich relevante Geldwäsche, nein, auch die Ursprungstat muss feststehen.

Das heisst also auf dein Beispiel bezogen, dass man zwar eine Geldwäschehandlung hat, aber wenn die Herkunft des Geldes nicht zweifelsfrei einer der Katalogtaten des § 261 zugeordnet werden kann, dann ist es aus mit dem Geldwäscheverfahren.

Von den vielen Geldwäscheverfahren die in Deuitschland geführt werden, konnten nur ein kleiner Teil erfolgreich (für die Ermittler) zu Ende gebracht werden.

Allerdings ist die Spur des Geldes nicht nur aus dem Blickwinkel der Geldwäsche interessant, sie ermöglicht auch, Strukturen von verbrecherischen Organisationen zu erkennen. Zwar ist es sehr schwer, die Transaktionen der Finanzdienstleister nachzuvollziehen, aber es ist möglich und mit sehr viel Arbeit verbunden.

Gruss

Iru

Hallo,
das verstehst du falsch, sie benutzen dein Konto um kriminelle Geschäfte zu machen. Ein Beispiel könnte sein: ein Ebay Verkauf ohne Ware, Reiseangebote, sonstiger Verkauf oder Erpressung, du erhälst dann das Geld, überweist 90% weiter an ein nicht geprüftes ausländisches Konto und freust dich. Später kommen dann nette Briefe, wann den die Ware kommt oder ähnliches.
Die Haftung über 100% übernimmst dann du selbst.
Viele Grüße
Peter