hallöle miteinander,
nehmen wir an der x nimmt das geld seiner erbschaft und kauft dafür bei der plattform y bitcoin… die plattform will die herkunft der gelder prüfen und fordert den x auf diese nachzuweisen… der x reicht darauf das schreiben von der steuerbehörde ein, indem nachgewiesen wird, daß das erbe rechtmäßig versteuert wurde… das reicht der plattform aber nicht und nun fordert sie auch die bankbelege wonach die gelder auf seinem konto gutgeschrieben wurden… muß der x dann die kontoauszüge auf denen die erbschaft drauf vorkommt ungepixelt einreichen oder kann er die nicht zur erbschaft gehördenen teile der kontoauszüge wegpixeln (also z.b. den eingang der erbschaft ungepixelt, seine stromrechnung aber gepixelt)…
thx