Moin,
ich bin Vertriebler und als solcher auch mal unterwegs. Gerne fahre ich mit der Bahn. Nun sagt mir unsere Buchhaltung, ich darf nicht einfach über die Firma eine Bahncard bestellen, da erst klar sein müsse, dass sich die rechnet. Dazu solle ich für das Vertragsjahr der Bahncard die Fahrten aufschreiben. Aber ich weiss bestenfalls die nächsten drei Fahrten, vielleicht gerade aber nur eine und plane grob eine zweite Fahrt. Weiss aber, dass im Laufe des Jahres genug Fahrten zusammenkommen werden. Ist es richtig, dass der Gesetzgeber schon zum Zeitpunkt des Kaufs Sicherheit darüber verlangt, dass es sich lohnen wird, sich die Bahncard also amortisiert? Wenn ja, gibt es einen Link auf den passenden Gesetzestext?
Beste Grüße
Mirko