Geldwertkarten und Rabattverweigerung

Hallo allerseits,

gegeben sei ein Schwimmbad, welches bereits 7 Jahre lang sogenannte Geldwertkarten an seine (Stamm-)Kunden verkauft, welche auch jeweils wieder „aufgeladen“ werden können. Abhängig vom Wert der Karte [100, 200, 400 Euro] wurde dann auch desweiteren ein nicht weiter eingeschränkter Rabatt von [10%, 15% und 20%] ausgelobt, insbesondere waren alle Schwimmbad und Saunatarife inbegriffen.

Frage 1, um dieses aber nur peripher gehen soll: Wenn ein auf der Webseite bzw. auf einem Austeller an der Kasse nicht weiter eingeschränkter Rabatt ausgelobt wird, darf der Kunde dann pauschal davon ausgehen, dass dieses alle Leistungen betrifft, die vom Betreiber im Schwimmbad angeboten werden? Darf er insbesondere davon ausgehen, dass es auch die Gastronomie, die vom Schwimmbad in Eigenregie betrieben wird, betrifft (Hintergrund: Es seien weitere 3 Saunen in der Nähe gegeben, die Rabatte auch auf die Gastronomie geben, während vorliegendes Schwimmbad das von Anfang an verweigert hat)

Nun zum eigentlichen Thema: Nachdem das Schwimmbad jahrelang alle Saunentarife rabattiert hat, weigert es sich nun, diesen Rabatt für einzelne Tarife weiter zu geben, insbesondere betrifft das den sogenannten Enstpannungstarif zwischen 13-16 Uhr, welche von eben diesen Stammkunden vorwiegend genutzt wird. Im Vergleich zur Vorwoche im Dezember sollen die Stammkunden nun 30% mehr zahlen, ca 3.50 + (d.h. ein Teil wegen des fehlenden Rabatts und der andere Teil wegen einer normalen Preiserhöhung). Für diese Kunden gibt es dann überhaupt keinen Rabatt mehr.

Frage 2: Besteht ein Anrecht der Kunden, die bei Kauf rabattierbaren Tarife für den Restbetrag (auf der Geldwertkarte) weiterhin rabattiert zu bekommen, schliesslich wurde die Karte ja quasi als Rabattkarte beworben?

Gruss
mt6502

Was für deine Karte gilt, sollte aus den AGB zum Zeitpunkt des Kaufs hervorgehen. Sind die bekannt? Vielleicht auf der Rückseite der Karte zu lesen?

https://www.it-recht-kanzlei.de/gutscheine-online-handel-muster.html

Beachte dort auch die Verjährungsfrist von normalerweise drei Jahren.

Moin,

wie sollten auf einer scheckkartengroßen Karte AGBs abgedruckt sein (über den aufgedruckten Link kommt man auch nicht zu AGBs, auch nicht im Impressum). Es verbleibt die ausgehängte Version, die - wenn sie denn überhaupt jemals einen Passus dazu besessen hat - nunmehr ja wohl upgedatet worden ist.

Ist deine Aussage hier denn die, dass eine damals ausgehängte AGB dem Schwimmbad die Erlaubnis geben könnte, den ausgelobten Rabatt ohne Ankündigung und ohne Widerspruchsmöglichkeit zu streichen? Das wäre (und ist) doch wohl für den Kunden sehr überraschend.

Die meisten Stammkunden haben schon längere Zeit diese Karten, ob 3 Jahre kann ich nicht sagen, viele haben aber zwischenzeitlich von der 100er oder 200er auf die 400er gewechselt, also eine Neue erworben. Nehmen wir mal an, es sei eine dabei, die gerade mal 2,5 Monate alt ist … Zumindestens bei der sollte ja keine Frist abgelaufen sein.

Gruss
mt6502

Mein Browser hat das Bild der Karte leider nicht angezeigt. Sorry, ich werde versuchen das zu ändern.

Ich habe dir einen Link gezeigt. Eine Aussage habe ich keine gemacht.

Aber: wie dir der Link sagen könnte muss der Rabatt nicht auf die Karte bezogen sein und kann geändert werden. Es handelt sich um eine Karte mit einem bestimmten Wert, nicht für eine bestimmte Leistung. Wenn irgendwann nach Jahren die Leistung zum ursprünglichen Preis nicht mehr erbracht werden kann ist das eben so.