Hallo allerseits,
gegeben sei ein Schwimmbad, welches bereits 7 Jahre lang sogenannte Geldwertkarten an seine (Stamm-)Kunden verkauft, welche auch jeweils wieder „aufgeladen“ werden können. Abhängig vom Wert der Karte [100, 200, 400 Euro] wurde dann auch desweiteren ein nicht weiter eingeschränkter Rabatt von [10%, 15% und 20%] ausgelobt, insbesondere waren alle Schwimmbad und Saunatarife inbegriffen.
Frage 1, um dieses aber nur peripher gehen soll: Wenn ein auf der Webseite bzw. auf einem Austeller an der Kasse nicht weiter eingeschränkter Rabatt ausgelobt wird, darf der Kunde dann pauschal davon ausgehen, dass dieses alle Leistungen betrifft, die vom Betreiber im Schwimmbad angeboten werden? Darf er insbesondere davon ausgehen, dass es auch die Gastronomie, die vom Schwimmbad in Eigenregie betrieben wird, betrifft (Hintergrund: Es seien weitere 3 Saunen in der Nähe gegeben, die Rabatte auch auf die Gastronomie geben, während vorliegendes Schwimmbad das von Anfang an verweigert hat)
Nun zum eigentlichen Thema: Nachdem das Schwimmbad jahrelang alle Saunentarife rabattiert hat, weigert es sich nun, diesen Rabatt für einzelne Tarife weiter zu geben, insbesondere betrifft das den sogenannten Enstpannungstarif zwischen 13-16 Uhr, welche von eben diesen Stammkunden vorwiegend genutzt wird. Im Vergleich zur Vorwoche im Dezember sollen die Stammkunden nun 30% mehr zahlen, ca 3.50 + (d.h. ein Teil wegen des fehlenden Rabatts und der andere Teil wegen einer normalen Preiserhöhung). Für diese Kunden gibt es dann überhaupt keinen Rabatt mehr.
Frage 2: Besteht ein Anrecht der Kunden, die bei Kauf rabattierbaren Tarife für den Restbetrag (auf der Geldwertkarte) weiterhin rabattiert zu bekommen, schliesslich wurde die Karte ja quasi als Rabattkarte beworben?
Gruss
mt6502