Gelegentliche handwerkliche Dienste

… im Sinne einer ausufernden „Nachbarschaftshilfe“ (Tapezieren, Gartenpflege, Umzugshilfe, Möbel reparieren, Wärmedämmung u.v.m.) sollen „legalisiert“ werden. Wie stellt man das am besten an? Geht das mit einem Reisegewerbeschein? (Es existiert kein fester Standort.) Oder braucht es für jede einzelne Tätigkeit einen extra Gewerbeschein?

Vielen Dank, Volker.

Moin,

es muss einen Standort geben, im Zweifel die eigene Wohnung/Haus. Die Beschreibung der Tätigkeiten klingt wie Hausmeisterdienst/Grundstücksbetreuung. Das ist ein einziger Gewerbeschein. Im Zweifel würde ich doch einfach zum Amt gehen und beschreiben, was es werden soll und dann v.a. eine entsprechende Versicherung abschliessen. Auch die haben Definitionen, was in welche Kategorie gehört, kann aber sehr hilfreich sein, so etwas zu haben.

Gruß
Ex.

… im Sinne einer ausufernden „Nachbarschaftshilfe“
(Tapezieren, Gartenpflege, Umzugshilfe, Möbel reparieren,
Wärmedämmung u.v.m.) sollen „legalisiert“ werden. Wie stellt
man das am besten an?

Indem man ein Gewerbe anmeldet.

Geht das mit einem Reisegewerbeschein?

Nein, das ist kein Reisegewerbe.

Oder braucht es für jede einzelne Tätigkeit einen extra Gewerbeschein?

Wenn man die Anmeldung entsprechend allgemein formuliert, nein.