Geliehenen Anhänger überladen - Privathaftpflicht?

Hi!
Herr A leiht sich einen Pkw-Anhänger von einem Bekannten.
Aus Versehen (verschätzt) überlädt er den Hänger, der dadurch Schaden nimmt (Achse verbogen).

Ist das ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung?

Danke und Grüße
kernig

Für mich ist das ein ganz klarer Fall für die Privat Haftpflicht. Solange Herr A den Hänger nicht gewerblich genutzt hat. Dann würde es wohl die Betriebshaftpflicht übernehmen. Da man häufig beides zusammen abschließt, eigentlich auch egal. Und für den HGänger wird es ja wohl keine Vollkasko geben.

Moin,

Ist das ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung?

Nö.

  1. Geliehene Sachen könnten in dem Vertrag ausgeschlossen sein.
  2. Der Anhänger ist zulassungspflichtig. Die Beschädigung entstand durch den Gebrauch des Fahrzeuges. Ergo: Benzinklausel = Ausschluß aus der Privathaftplficht.

Gruß

Nordlicht

Für mich ist das ein ganz klarer Fall für die Privat
Haftpflicht.

Da stehst du mit deiner Meinung aber gaaanz alleine da.