Gelöbnis ohne Gottesbezug

Hallo,
einer Frage weiter unten folgend bin ich darauf gestoßen, dass das Soldatengesetz den Gottesbezug „… so wahr mir Gott helfe“ nur noch für Zeit- und Berufssoldaten vorsieht.
Grundwehrdienstleistende können das Gelöbnis danach so nicht sprechen.

Seit wann ist das so?

Kennt jemand Gründe, warum dieser optionale Zusatz für Grundwehrdienstleistende abgeschafft wurde?

Gruß
Werner

Auf das seit wann weiss ich nichts zu sagen.

Das warum sollte klar auf der Hand liegen: Deutschland ist ein säkularer Staat in dem der überwiegende Teil der jüngeren Bevölkerung aufgrund des hohen Lebensstandards nicht religiös ist.

Hallo,

Das warum sollte klar auf der Hand liegen: Deutschland ist ein
säkularer Staat in dem der überwiegende Teil der jüngeren
Bevölkerung aufgrund des hohen Lebensstandards nicht religiös
ist.

Die Begründung ist zum Einen nicht logisch, und selbst wenn es so wäre lieferte sie keine Begründung, denn der Religionsbezug war immer eine freiwillige Option, die für Zeitsoldaten weiterhin besteht, obwohl das auch nach deiner Meinung überwiegend unreligiöse Leute sind.
Die Wahlmöglichkeit zu nehmen ist hier für niemanden ein Gewinn.

Gruß
Werer

Hm. Was genau ist an der Begründung unlogisch? Es gibt eine Trennung zwischen Kirche und Staat. Ein staatlich geleisteter Eid darf daher eigentlich gar keine kirchlichen Bezüge enthalten. Ich finde viel irritierender, dass der Zusatz für Zeit- und Berufssoldaten überhaupt vorgesehen ist.

Archaisch und gruselig würde ich sagen.

Hallo,
die Unlogik besteht eben darin, dass für Zeit-/Berufssoldaten die Möglichkeit besteht sich in ihrem Eid auch auf Gott zu berufen, für Grundwehrdienstleistende jedoch nicht.

Du magst es für ein Gütekrieterium halten, dass der Staat es seinen „Dienern“ nicht erlaubt, sich auf ihren Gott zu berufen. Das kann man auch anders sehen. Aber warum Grundwehrdienstleistende im Unterschied zu den Anderen diesen Zusatz nicht sprechen dürfen, ist auch von deiner Position her nicht logisch erklärbar.

Gruß
Werner

Ist die Tatsache daß es vor dem Gelöbnis in die Kirche geht! Die Janze Kompanie vom Moslem bis zum Satanisten. Und da gab es für uns keine Wahlmöglichkeit…

Gruß
Nick H

die Unlogik besteht eben darin, dass für Zeit-/Berufssoldaten
die Möglichkeit besteht sich in ihrem Eid auch auf Gott zu
berufen, für Grundwehrdienstleistende jedoch nicht.

Meines Wissens gab es diese Möglichkeit bei Grundwehrdienstleistenden in der Bundesrepublik auch noch nie. Es geht hier eben auch nur um eine Willensbekundung (keinen Eid) durch die Wehrpflichtigen und nicht mehr und eben nicht den Diensteid, der zwar ebenfalls keine rechtlich verpflichtende Relevanz als Schwur hat, sondern eine gesetzliche Ernennungsvoraussetzung ist.
Der mögliche Gottesbezug ist hier ein klarer Bezug auf die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit jedes Bürgers und damit an sich schlicht (grund)gesetzlich vorgeschrieben, denn jeder Bürger muss die Möglichkeit haben einen Eid (!) zu leisten, der im Einvernehmen mit seinem Glauben steht. Und da sind schon christlich fundamentalistische Vorgaben sehr einschränkend.

Und wer hier eine Verletzung des Säkularitätsprinzips sieht hat schlicht nicht verstanden, worum es hier geht: Eben um einen freien Bürger, der im Kontext (und im Einvernehmen mit den eventuell vorhandenen Einschränkungen) seines Glaubens schwört seinen Amtspflichten nachzukommen und damit dienstlich auch im säkularisierten Sinne zu handeln.

Gruß Andreas

Hallo,
was der wesentlich andere Sinn eines Gelöbnisses im Unterschied zum Eid sein soll, und inwieweit ein solcher Eid als Ernennungsvoraussetzung irgend einen Sinn macht (zumal wenn er wie bei Soldaten Wochen nach der dem Dienstantritt erfolgt) wäre eine andere Diskussion.

Warum die Möglichkeit eines Gottesbezuges bei einem im Grunde rein formalen Eid sinnvoller sein soll, als bei einer freiwilligen Selbstverpflichtung bzw. Bestätigung der Fremdverpflichtung will mir nicht einleuchten.

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass ich vor nun über 20 Jahren das Gelöbnis mit Gottesbezug sprechen durfte und dieser in den entsprechenden Unterrichten vorher auch thematisiert wurde.
Aber leider habe ich mein Soldatengesetz von damals nicht mehr, darum kann ich es nicht mehr nachprüfen, ob das „illegal“ war.

Gruß
Werner

Es gibt einen einfachen aber gravierenden Unterschied:

a)Der Wehrpflichtige „gelobt“ in seiner Gelöbnisformel

b(Der Zeitsoldat „schwört“ in seiner Gelöbnisformel

(„Ich … der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen
und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen“)

Der Unterschied ist a) verspricht
und b) schwört / gibt einen Eid ab und damit eine juristisch will sagen strafrechtlich verbindliche Aussage, die in den „Knast“ bringen kann wenn er sie nicht einhält.
Mann könnte es mit dem Eid vor Gericht vergleichen den ein Zeuge ablegen muß.Sagt er dann die Unwahrheit, ist das Strafbar.
Beim Wehrpflichtigen ist die „Meßlatte“ bei nicht Einhalten des „Versprechens“ deutlich geringer.

Der Nachsatz des Gelöbnis: „Sowahr mir Gott helfe“ ist eine freiwillige Aussage unabhängig der Dienstform (Wehrpflicht / Zeitsoldat) und gibt dem Soldaten die Möglichkeit zu äußern, das er dies auch mit seinem persönlichen Glauben / Religion vereinbaren kann.