Es gibt einen einfachen aber gravierenden Unterschied:
a)Der Wehrpflichtige „gelobt“ in seiner Gelöbnisformel
b(Der Zeitsoldat „schwört“ in seiner Gelöbnisformel
(„Ich … der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen
und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen“)
Der Unterschied ist a) verspricht
und b) schwört / gibt einen Eid ab und damit eine juristisch will sagen strafrechtlich verbindliche Aussage, die in den „Knast“ bringen kann wenn er sie nicht einhält.
Mann könnte es mit dem Eid vor Gericht vergleichen den ein Zeuge ablegen muß.Sagt er dann die Unwahrheit, ist das Strafbar.
Beim Wehrpflichtigen ist die „Meßlatte“ bei nicht Einhalten des „Versprechens“ deutlich geringer.
Der Nachsatz des Gelöbnis: „Sowahr mir Gott helfe“ ist eine freiwillige Aussage unabhängig der Dienstform (Wehrpflicht / Zeitsoldat) und gibt dem Soldaten die Möglichkeit zu äußern, das er dies auch mit seinem persönlichen Glauben / Religion vereinbaren kann.