§ 626 BGB sieht für Mitarbeiter, die schon länger im Betrieb sind, längere Kündigungsfristen vor. Treffen diese auch zu, wenn betriebsbedingt gekündigt werden soll? Stichwort: Schlechte Auftragslage.
Verstehe ich es richtig, dass beispielsweise für einen MA, der länger als 15 Jahre im Betrieb war auch bei betriebsbedingten Kündigungen eine Frist von 6 Monaten einzuhalten ist? Oder anders gefragt: Kann der MA noch 6 Monate Gehalt beanspruchen, wenn er seine Arbeitsleitung zur Verfügung stellt?