Hallo
Wenn in einem offenen Arbeitsverhältnis Gehaltsforderungen vom Arbeitgeber trotz mündlicher und schriftlicher Aufforderung nicht erfolgen was können die Angestellten/Mitarbeiter noch tun?
Hallo,
auf § 108 Gewerbeordnung hinweisen und für den Fall weiterer Halsstarrigkeit Klage androhen.
Gruß
C.
Da steht aber nur was zur Abrechnung. Die Zahlungen werden in 614 BGB geregelt https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__614.html.
Du hast wahrscheinlich nur die Überschrift gelesen
Soon
Das stimmt - und den Artikel, aber bei „Gehaltsforderungen erfolgen nicht“ muß sich mein Kleinhirn aufgehängt haben. Da möchte ich mein Kleinhirn aber auch gerne in Schutz nehmen, ehrlich gesagt.