GEMA in der Thaimassage

Guten Tag, angenommen, jemand betreibt eine Thaimassage. Er bekommt nun Post von der GEMA, und solle wegen der Entspannungsmusik, die dort in Hintergrund läuft, bezahlen. Ein fertiger Vertrag ist mit beigefügt. Die CDs, von denen die Musik kommt, wurden irgendwann in Thailand gekauft. Es ist höchst unwahrscheinlich, daß die GEMA überhaupt zuständig ist. Die GEMA zeigt sich unbeeindruckt und meint nun, dass durch das Radio in der Kompaktanlage, mit der die CDs abgespielt werden auch GEMA pflichtige Inhalte gespielt werden könnten, auch wenn es dafür keinerlei Hinweise gibt, weil es schlicht nicht passiert. Ebenso wird ein TV Gerät gewertet, das im Vorraum steht. Dort schauen die Mitarbeiter thailändisches Fernsehen über Internet, wenn keine Kunden da sind. Wie könnte man der GEMA hier beikommen? Danke schön!

Viele Grüsse

Grendel

keine Musik spielen, jedes abspielfähige Gerät (Radio, CD, DVD, Kassette, etc.) komplett abschaffen, alle TV und Monitorgeräte entfernen, von allem entsprechende Dokumentationen anfertigen und diese dann zurücksenden. Dafür Sorge tragen, das wenn eine entsprechende Prüfung stattfindet auch keine Geräte mehr in den Geschäftsräumen zu finden wäre.

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Hallo,

genau: die GEMA vertritt die Interessen ihrer Mitglieder und dazu gehört ganz bestimmt nicht der Komponist der Entspannungsmusik aus Thailand. Die Frage ist, ob man so etwas mit der Gema ausdiskutieren will.

Gruß
C

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Danke für Deine Antwort. Das kann doch aber unmöglich die Lösung sein. Ich kann nicht wirklich glauben, daß die GEMA jemanden für Dinge, die er nicht getan hat, eventuell aber tun könnte, einfach zur Kasse bitten darf. Sollte das tatsächlich so sein, stimmt mit den Befugnissen der GEMA etwas nicht.

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Das war schon vor Jahrzehnten Thema und ging sogar bis hin zu Autoradios.
Wenn Du ein Empfangsfähiges Gerät hast: Blechen.

Was mich hier wundert ist die Sache mit DVD/Kassetten/CDs. Es gibt ja auch Monitorgeräte ohne RF-Tuner und Antenne… :thinking:

Ausserdem heisst das „Gemma in die Thaimassage“ :no_mouth:

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Hilft das vielleicht?

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Die GEMA schreibt, sie mache keinen Gewinn und zahle die Einnahmen an ihre Mitglieder aus.
Dann müsste man doch das Recht haben zu erfahren, wie und ob die Einnahmen nach Thailand gelangen.
Gibt es da irgendwelche internationale Abkommen?

Google hilft. Es gibt im Ausland Schwestergesellschaften mit entsprechenden Verträgen. Auch kann die Gebühr im Ausland erheblich von der deutschen abweichen.
Allerdings lese ich, es kann nur eine Gebühr erhoben werden, wenn die Musik öffentlich zugänglich abgespielt wird. Da steht nichts von „könnte“.

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Die Verwertungsgesellschaften haben oft weltweit Kooperationen, so dass hier die GEMA auch für ausländische Verwertungsgesellschaften einzieht. In folgendem Link erklärt die GEMA das Verfahren:

(Ich hätte lieber eine neutralere Informationsquelle verlinkt, habe aber auf die Schnelle keine gefunden.)

Danke für Deine Antwort. Die GEMA hat tatsächlich einen Partner in Thailand, allerdings vertritt der lediglich um die 100 Künstler.

In deinem Fall müsstest Du natürlich umgekehrt schauen. Es geht ja darum, dass die thailändische Verwertungsgesellschaft die GEMA als Partner nutzt.

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Hallo. Bei der GEMA arbeiten durchaus Menschen. Mit denen solltest du dich in Verbindung setzen, bzw. vorstellig werden und deinen Fall erläutern. Ich habe es damal krasser gelößt, aber ich gebe keine Versicherung dass das nochnals funtioniert. Ich hatte knapp 20 Jahre einen Flammkuchenstand den ich hauptberuflich betrieben habe. Meine vorrangige Einnahmequelle waren Mittelaltermärkte. Irgendwann kam die GEMA auf mich zu mit den gleichen Forderungen wie bei dir. Ich verfasste eine Brief in dem ich ihnen erläuterte, dass ich im Büro ihr Angebot nicht nutzen würde und auf Mittelaltermärkten sowiso kein Radio läuft. Das hat sie wenig interessiert und es kam ein Schreiben zurück mit dem Inhalt: sie könnten aber und sie hätten gekönnt. Darauf hin habe ich dem zuständigem Büro der Gema eine Rechnung geschrieben über 300 Flammkuchen. Ich hatte noch „mögliche Firmenfeier“ dazu geschrieben. Danach kam wieder ein Brief: Das muss ein Irrtum sein. Darauf schrieb ich zurück: „Nein, sie hätten sie ja haben können, aber wollten nicht“. Danach war Ruhe. Entweder hängt meine Rechnung nun bei einem Angestellten der Gema im Büro an der Wand, oder er hat die ganze Akte in den Schredder geworfen, weil es ihm zu viel Arbeit war. Beides ist mir recht.
Gruß

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Hallo,
die GEMA vertritt die Rechte der Autoren des „Weltrepertoires“ und arbeitet mit den Schwestergesellschaften. D.h. sie ist zuständig auch für benutzte Musik aus Thailand, es sei denn, du hast selbst einen Vertrag mit den Autoren. Man kann aber durchaus mit der GEMA über die Kosten verhandeln!

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Da haben wirs, „Aussage gegen Aussage gegen Aussage“. Der eine meint, den Ausschlag gibt die Musik (Art usw.), die Problematik ob GEMA zuständig, ein anderer den Ausschlag gibt das Faktum, daß wir Geräte, die sich zum Spielen jeder Musik eignen, vorliegen haben. Ob-WOHL ja ne Annahme die treffend ist ist - so das was mit ihr verknüpft ist stimmt - daß DANN schon alleiniges vorhanden Sein des Geräts maßgeblich ist, wenn die GEMA für jede Musik zuständig ist außer der versichert, daß er es nie anmacht oder nur zum Abspielen von was anderem anmacht. Es bemüht sich bis jetzt keiner um die Entwirrung.