GEMA-meldepflicht

Ich beabsichtige musikalische Kompositionen
auf meiner Drehorgel in der Öffentlichkeit vor zu tragen.
Muss ich vorher die Musikstücke benennen bzw.
der GEMA melden.
Eigentlich fließen dabei keine Gelder, wie z. B. Eintrittsgeld, Spesen oder Spenden.
Weil ich nicht nur ein nostalgisches Instrument habe, wird ausschließlich altes Liedgut (alte Schlager,Trinklieder, Weihnachtslieder usw.) vorgetragen.
Mit welchen Kosten muss man dabei rechnen?

Guten Tag,

Musikalische Veranstaltungen sind prinzipiell 10-14 Tage vorher vom Veranstalter bei der GEMA anzumelden. Nach der Veranstaltung ist ebenfalls der Veranstalter dafür verantwortlich, daß eine Liste der gespielten Stücke der GEMA zugesendet wird. Für die Liste ist der Musiker (Alleinunterhalter, Musikkapelle, Musikgruppe etc.) verantwortlich, die dem Veranstalter nach der Aufführung übergeben wird. Die Gebühr orientiert sich meines Wissens nach der Raumgröße. Für Freiluftveranstaltungen weiß ich es nicht, würde mich da direkt an die GEMA wenden und mir diesbezügliche Unterlagen zukommen lassen. Habe mir auch schon welche zuschicken lassen weil die Veranstalter manchmal keine blasse Ahnung vom Umgang mit der GEMA haben.
Ich hoffe, daß ich helfen konnte.
MfG. leo
(musicus-leo.de)

Herzlichen Dank
für die gut verständlichen Erklärungen
zur o. g. Thematik.
(Bisher wurde mir ausschließlich erklärt, dass der Veranstalter die
Genehmigung bei der GEMA einholen müsse.)
Es grüßt Sie
Richard Gr.