Auf der Grundlage von ordnungsgemäß gekauften Noten bearbeite ich barocke- oder klassische Musik und spiele diese mit einem Programm (Finale) nach der Bearbeitung ein.
Die Komponisten (Urheber) sind alle schon mehr als 70 Jahre verstorben.
Kann ich diese, so entstandenen Musikstücke, gemafrei als Hintergrundmusik für Filme verwenden, auch wenn ich die Filme verkaufe?
Besten Dank für Antworten
andantepresto