Gemarkung einer Gemeinde

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage: Die Gemarakung einer Gemeinde erstreckt sich über die Ortschaft hinaus bis in den Wald hinein. Dieser Wald ist aber kein Gemeinde- oder Privatwald sondern Staatswald. Welche Rechte hat dann diese Gemeinde in dem betreffenden Staatswald???

Viele Grüße
Feivel

Hallo,

ich habe folgende Frage: Die Gemarakung einer Gemeinde
erstreckt sich über die Ortschaft hinaus bis in den Wald
hinein. Dieser Wald ist aber kein Gemeinde- oder Privatwald
sondern Staatswald. Welche Rechte hat dann diese Gemeinde in
dem betreffenden Staatswald???

Ganz grob und im ersten Anlauf: Genau das gleiche Recht, wie auf jedem anderen privaten Grundstück, das an diese Stelle liegen würde. Es ist zunächst einmal das Grundstück eines „privaten“ Eigentümers, zufällig ist es der Staat.
(Irgendwelche Sachen, die sich z. B. aus dem Landesforstgesetz oder anderen Gesetzen ergeben könnten, lasse ich zunächst aussen vor, weil sie mit „Gemeinde“ und „Gemarkung“ erstmal nichts zu tun haben dürften.)
In welche Richtung geht die Frage genauer?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,
meine Frage geht dahin, dass mir nicht ganz klar ist, welche rechte sich aus der Gemarkung ergeben. Der Wald gehört dem Staat, aber die Fläche ist deckungsgleich mit der Gemarkung der Gemeinde. Hat also auch die Gemeinde Rechte auf dieser Fläche?
Viele Grüße
feivel007

Hallo,

meine Frage geht dahin, dass mir nicht ganz klar ist, welche
rechte sich aus der Gemarkung ergeben.

Hat also auch die Gemeinde Rechte auf dieser
Fläche?

Einige Links, dann wird es Dir vielleicht deutlicher:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinde_(Deutschland)
http://de.wikipedia.org/wiki/Kommunale_Selbstverwaltung
http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeindeordnungen_in_De…
http://de.wikipedia.org/wiki/Kommunalrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Kommunale_Aufgabenstruktur
http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeindefreies_Gebiet

Du musst Dich mal in die Richtung durchklicken, in die Deine Frage genau geht.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,
eine Gemarkung ist im herrkömmlichen Sinne - das mag örtlich/historisch abweichen - ein Ordnungsbegriff aus dem Liegenschaftskataster. Eine Gemarkung ist zB in NRW ein flächiger Teil einer Kreisfreien Stadt, der eine bestimmte Anzahl von Fluren und darin wiederum Flurstücke als Ordnungsbegriff vereint. Damit ist weder eine weitere rechtliche Zu- oder Unterordnung (zB im Sinne von Eigentum) noch ein bestimmter „Qualitätsbegriff“ gemeint. Im Verwaltungsrecht von NRW wird das zB darin sichtbar, dass eine Gemarkung nichts mit den Verwaltungsbezirken einer Stadt zu tun hat (obwohl eine Einheit in der Praxis natürlich angestrebt wird).

Also hat die Gemarkung nichts mit der eigentlichen Frage zu tun (außer bei sehr speziellem alten Orstrecht, das nur jemand vor Ort klären könnte).

Hier wäre also zunächst mal zu klären, wer der Eigentümer des Waldes ist (vermutlich der Staat, also die BRD oder je nach Bundesland ebend dieses) und ob es sich tatsächlich „überall“ um einen Wald handelt. Wie dort dann Eigentum eingeschränkt oder die Nutzung geregelt ist, steht im Wald- oder Forstgesetz des jeweiligen Bundeslandes.

Gruß vom
Schnabel

Die Gemeinde hat keine „Rechte“ an fremden Grundstücken. Gleichwohl hat sie Befugnisse, die ihr aufgrund gesetzlicher Vorschriften übertragen wurden. So hat sie z. B. die Planungshoheit, kann also die Nutzung der Flächen bestimmen (z. B. Wohnbebauung, Gewerbegebiete etc.). Allerdings ist sie dabei auch an überörtliche Planungen gebunden.

Ging die Frage in diese Richtung?

Viele Grüße,

Markus