Gemeinde ohne eigene VHS - Zuschläge/Benachteiligu

Hallo!

Gerade habe ich mich für den ein oder anderen VHS-Kurs angemeldet. Die Gemeinde, in der ich lebe, hat keine VHS und auch keine Außenstelle einer VHS einer größeren Gemeinde. Hier leben knapp 9.000 Menschen.

Jetzt habe ich von einer VHS den Hinweis bekommen, dass sie 5 Euro Zuschlag pro Person und Kurs von Bürgern aus meiner Gemeinde nimmt, weil meine Gemeinde mit keiner VHS zusammenarbeitet. Es handelt sich um einen Kochkurs an einem Abend, der ohnehin schon nicht ganz billig ist. Ich bin gelinde gesagt etwas schockiert, dass ich jetzt einen Zuschlag zahlen soll. Das will ich auch nicht, werde also vom Kurs zurücktreten. Schade :frowning:

Wie dem auch sei, ich frage mich gerade folgendes:

  1. Gibt es eigentlich ein Einzugsgebiet (wie eine Art Schulamtsbezirk) für VHS oder kann sich eigentlich jeder Bürger an jeder VHS anmelden (ich aus Bawü in Berlin o.ä.)?
  2. Ist es nicht eine klassische Benachteiligung/Ungleichbehandlung, dass Bürger aus meiner Gemeinde (und einer Nachbargemeinde) einen Zuschlag zahlen müssen, alle anderen Bürger aber nicht, auch wenn sie vielleicht auch aus einer Gemeinde kommen, die keine VHS hat?
  3. Ist so ein gemeindeabhängiger Zuschlag Usus/ euch bekannt?

Etwas sprachlose Grüße,
sonne

Hallo,
Details stehen sicher in der Satzung der VHS.
Es ist halt eine Entscheidung der Gemeinde, ob sie x-tausend Euro Steuermittel (unter einer Halbtagsstelle und kostenloser Überlassung geeigneter Räume geht da wenig) in eine eigene oder die Beteiligung an einer überregionalen VHS stecken will oder (zumindest theoretisch) lieber etwas weniger Steuern erhebt und es den Bürgern überläßt, ob sie damit den Gastbeitrag (ich glaube das nennt man so) der VHS in der Nachbarstadt bezahlt oder was auch immer damit anstellt.

Gerade rund um Großstädte ist das ein beliebtes Thema, daß die Kommunen im „Speckgürtel“ vom kulturellen etc. Angebot der Großstadt profitieren ohne (nennenswert - teilweise geht über Umlagen etwas) dafür zu bezahlen.

Cu Rene