Gemeindemitarbeiter - Nutzung von Fahrzeugen auch für private Zwecke?

Hallo,
mich beschäftigt mal eine Frage bezüglich der Nutzung von Gemeindefahrzeugen.
Ist es einem Gemeindemitarbeiter gestattet auch z. B. einen Bagger der Gemeinde privat zu nutzen?

Danke

Das wissen wir doch nicht welche Verinbarungen der Mitarbeiter mit seinem Dienstherrn getroffen hat denn ohne so eine Vereinbarung oder Erlaubnis dürfen Mitarbeiter öffentliche Sachen natürlich nicht privat nutzen. ramses90

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Moin,

Die private Nutzung von Dienstfahrzeugen kann ein heißes Eisen sein oder werden: https://www.moz.de/landkreise/oder-spree/erkner/artikel5/dg/0/1/1483213/

Geh typisch und sicherheitshalber einfach davon aus, dass er es nicht darf. Ob es Möglichkeiten gibt, wie sie bei Gemeinschaftshäusern existieren, dass man per Satzung diese Räume auch privat unter bestimmten Umständen (als Idee eine Hochzeit eines in der Gemeinde ansässigen Paares) mieten kann, kann ich dir nicht sagen. Wahrscheinlich aber nicht.

(Okay, in unseren kleinen ländlichen Gemeinden gibt es noch den Unteroffiziersdienstweg, aber der wird höchstwahrscheinlich zum gefährlichen Bumerang, wenn der kommunale Schadenausgleich bei einem Schadensfall in Erscheinung treten muss.)

-Luno

Die Nutzung des Eigentums der Kommune (oder meinst du Kirchen-Gemeinden?) kann nur die Kommune regeln.
Viele Kommunen gliedern ihre Gemeinde- oder Stadtbetriebe als eigenständige Unternehmen aus. Dann ist es die Aufgabe des Unternehmens, Regeln für eine Privatnutzung aufzustellen.

Als Maßnahme, vorhandene Mitarbeiter zu halten und neue zu gewinnen könnte das schon wirksam sein.
Man würde dann eine Dienstvereinbarung machen, in welcher die Modalitäten geregelt sind.
Man könnte jedem Mitarbeiter z.B. nach Nachweis, einen geeigneten Bediener einzusetzen, die Erlaubnis geben, einmal im Jahr einen Minibagger zwischen Freitag Nachmittag und Monat Morgen privat zu nutzen. Man würde den geldwerten Vorteil versteuern müssen und der Versicherung des Gerätes auch eine Mitteilung über diese zusätzliche Verwendung geben.

Das wäre ein zusätzlicher Anreiz für diesen Job, ähnlich wie ein auch privat nutzbares Diensthandy. Wobei letzteres steuerlich attraktiver und datenschutzrechtlich extrem gefährlich ist.

Vermutlich hat deine Gemeinde aber keine solche Regelung, Verwaltung und Gemeinderat wissen natürlich offiziell von nichts, ebenso bekommt der Staat nicht einen Cent mehr Steuern und die Vergabe der Fahrzeuge erfolgt je nach Freundschaftsverhältnis zum Vorgesetzten oder gegen Abgabe alternativer Zahlungsmittel (*) an den Rest des Trupps.

*) Kasten Bier

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Ich sage mal einfach so: Nein.
Es sei denn, es gibt Vereinbarungen dazu. Ob es die gibt, erfährt Du, indem Du Deinen Anstellungsträger fragst.
LG
Amokoma1