Gemeinnütziger Verein: 90 % nicht wirtschaftlich, 10 % wirtschaftlich
Was passiert mit dem Überschuss bzw. Fehlbetrag im wirtschaftlichen Bereich am Jahresende? Rücklagen dürfen nicht gebildet werden.
Gemeinnütziger Verein: 90 % nicht wirtschaftlich, 10 % wirtschaftlich
Was passiert mit dem Überschuss bzw. Fehlbetrag im wirtschaftlichen Bereich am Jahresende? Rücklagen dürfen nicht gebildet werden.
Steht das so in der Satzung? Rein nach dem Gesetz darf ein Verein natürlich verschiedene Arten von Rücklagen bilden, teilweise in begrenzter, teilweise in unbegrenzter Höhe.
Aber ein guter Tipp für die Mittelverwendung in Vereinen ist immer: verwendet die Mittel für euren satzungsgemäßen Zweck!
Ja, in unserem Bescheid steht, es dürfen keine Rücklagen gebildet werden.
Habt ihr in der Vergangenheit hohe Rücklagen gebildet und das Finanzamt fordert nun, dass diese zu reduzueren sind? Oder wie ist das zu verstehen?
Dann gilt aber erst recht: