Hallo,
meine Frau arbeitet freiberuflich als Designerin und möchte
diese Tätigkeit zukünftig gemeinsam mit einer Freundin
betreiben.
OK
Dazu ein paar Fragen:
Darf sie in der Werbung und in Rechnungen die Bezeichnung
„Mobiler Design-Service Svetlana Vogt und Gertruda Löpp“
wählen?
Freiberufler müssen unter Ihrem bürgerlichen Namen auftreten. Sie können zusätzlich eine Tätigkeitsbezeichnung führen.
Die Bezeichnung ist in dieser Form allerdings nicht möglich.
Wenn zwei Freiberufler zusammenarbeiten ist dies automatisch eine GbR.
„Mobiler Design-Service Svetlana Vogt und Gertruda Löpp GbR“
Wenn es eine Freiberuflerin mit Angestellten ist wäre es wohl:
„Mobiler Design-Service Svetlana Vogt“
Falls das nicht möglich ist (was ich vermute):
Ist es von der Steuer her günstiger, wenn meine Frau ihre
Freundin als freie Mitarbeiterin einstellt und ihr Honorare
zahlt?
Sie müssen sich schon entscheiden. Freier Mitarbeiter vs. Einstellung. beides gleichzeitig geht nicht.
Das Weitergeben von Aufträgen an Subunternehmer (anderer Freiberufler) ist möglich.
Oder sollte sie sie erst einmal als geringfügige Beschäftigte
einstellen?
Die Einstellung von Mitarbeitern ist auch bei Freiberuflern in gewissem Maße zulässig. Es zieht jedoch alle sozialrechtlichen Folgen nach sich.
Berufsgenossenschaft, Sozialabgaben, Betriebsarzt, Pausenraum, Lohnabrechnung.
MfG Frank