Meine Ehefrau wohnt seit einigen Monaten getrennt von mir in L. in einer eigenen Wohnung. Einer der Gründe für dieses „Living Apart Together“ ist die gelegentliche Betreuung der 3 Enkel.
Wir (beide Rentner) sind mit 1. Wohnsitz in S. gemeldet… (Entfernung nach L ca. 15 km).
Jetzt besteht folgendes Problem:
Wenn sie sich mit 2. Wohnsitz in L. anmeldet, muss sie dort Zweitwohnungs-Steuer (11 % der Rohmiete) zahlen.
Wenn sie sich mit 1. Wohnsitz in L. anmeldet, muss sie hier in S. keine Zweitwohnungs-Steuer bezahlen. (S. erhebt im Gegensatz zu L. keine Zweitwohnungs-Steuer.)
Aber wahrscheinlich ist eine gemeinsame Steuer-Veranlagung dann nicht mehr möglich. Eine getrennte Steuer-Veranlagung würde wegen der sehr unterschiedlichen Renten etwa 2.000 € p.a. Steuererhöhung verursachen.
Meine Frage: Wie groß ist die Chance, dass das Finanzamt, trotz des „Living Apart Together“ mit verschiedenen 1. Wohnsitzen, die gewohnte gemeinsame Veranlagung akzeptiert?