Gemeinsame Steuerveranlagung von Eheleuten bei versch. Hauptwohnsitzen

Meine Ehefrau wohnt seit einigen Monaten getrennt von mir in L. in einer eigenen Wohnung. Einer der Gründe für dieses „Living Apart Together“ ist die gelegentliche Betreuung der 3 Enkel.

Wir (beide Rentner) sind mit 1. Wohnsitz in S. gemeldet… (Entfernung nach L ca. 15 km).

Jetzt besteht folgendes Problem:

Wenn sie sich mit 2. Wohnsitz in L. anmeldet, muss sie dort Zweitwohnungs-Steuer (11 % der Rohmiete) zahlen.

Wenn sie sich mit 1. Wohnsitz in L. anmeldet, muss sie hier in S. keine Zweitwohnungs-Steuer bezahlen. (S. erhebt im Gegensatz zu L. keine Zweitwohnungs-Steuer.)
Aber wahrscheinlich ist eine gemeinsame Steuer-Veranlagung dann nicht mehr möglich. Eine getrennte Steuer-Veranlagung würde wegen der sehr unterschiedlichen Renten etwa 2.000 € p.a. Steuererhöhung verursachen.

Meine Frage: Wie groß ist die Chance, dass das Finanzamt, trotz des „Living Apart Together“ mit verschiedenen 1. Wohnsitzen, die gewohnte gemeinsame Veranlagung akzeptiert?

Servus,

wer da was dem Einwohnermeldeamt erzählt hat, ist für die Ehegattenveranlagung gem. § 26 EStG belanglos.

Entscheidend ist, dass die Eheleute nicht dauernd getrennt leben.

Wenn plausibel erklärt werden kann, dass die Enkelbetreuung so intensiv, wie sie derzeit durchgeführt wird, nicht dauerhaft bleiben wird, und die Eheleute dann wieder zusammen in einem Haushalt leben werden, kommt Zusammenveranlagung in Frage. Sonst eben nicht.

Schöne Grüße

mM