Nabend,
darf eine Lehrerin in der 2. Klasse (Bayern) 30 Kinder
(Jungs/Mädels) zum Umkleiden für den Sportunterricht zusammen
in eine Umkleide schicken?
Ja.
Nach meinem Empfinden müssten man auch den Kinder in der
Grundschule eine gewisse Privatsphäre zugestehen.
Auf jeden Fall. Und es gibt Grundschulkinder, die dies vehement bereits in der ersten Klasse einfordern, zu Recht.
In der Regel arbeiten auch alle Beteiligten (Mädchen/ Jungen/ Lehrer/ Lehrerinnen) daraufhin, dass diese Privatsphäre angemessen berücksichtigt werden kann.
Jedoch steht eine „Lehrperson“ meist vor dem Problem,
- dass Kinder sich nicht selbstständig aus ihrer Kleidung schälen können.
- dass die Zeit des Ausziehens ohne „nu mach mal hin“- Aufrufen sich als zu langwierig erweist ( schließlich hat eine Sportstunde auch nur 45 Minuten).
- dass sie nicht in zwei Umkleidekabinen gleichzeitig sein kann, um eventuelle Hilfestellungen geben zu können.
Es ist also immer ein Abwägen, welche W- bzw.-F-ertigkeiten in dem 45. minütigem Sportvergnügen dem Vorrang zu geben sind. In den meisten Fällen entscheidet sich die „Lehrkraft“ wahrscheinlich für die Möglichkeit, dass die Kinder möglichst viel Zeit haben sollten, sich in der Sportstunde zu bewegen ( deshalb auch eine Umkleidekabine?).
Meinen Erfahrungen nach lernen Erstklässler recht schnell sich für den Sportunterricht um-und anzuziehen, so dass dem Bedürfnis nach Privatsphäre m.M.n. recht schnell nachgegeben werden kann.
Hat man/frau denn mal hinterfragt, warum sich diese Zweiklässsler weiterhin in einer gemeinsamen Umkleide befinden?
Gruß
silke
Ich freue mich über jede Antwort und evtl. gibt es ja
„Richtlinien“ die für diese Umstände gelten?
vielen Dank und viele grüße
sanj