Gemeinsamer Fuß und Radweg, vs Fußweg für Radfahrer frei

Hallo

heute hab ich eine etwas seltsame Beschilderung gesehen. Ab einer Wegabzweigung, war der eine Weg mit Verkehrszeichen 240 (Gemeinsamer Geh und Radweg) gekennzeichnet. An dem anderen Weg stand dagegen ein Schild 239 Gehweg, ergänzt mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“.
Hab ich da was verpasst? Also für mich ist das das gleiche. Warum werden nicht beide Wege mit Zeichen 240 Beschildert?
Falls es Wichtig ist: Der mit Schild 239 + Zusatz beschilderte Weg, war der bekannte Bürgersteig der mittels Bordstein von der Straße für Autos abgetrennt war. Aber recht breit (breiter als 2m) angelegt, der Abzweigende Weg mit Schild 240 war deutlich schmaler, und führte solo durch eine Grünanlage.
Hat jemand ne Idee warum man etwas so beschildert? Für mich war der Resultat der Schilder jedenfalls das gleiche.

Der Unterschied:

„Gemeinsamer Geh- und Radweg“ ist wie ein blaues Radweg-Schild, der Weg ist für Radfahrer benutzungspflichtig.

Ein Gehweg mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ ist nicht benutzungspflichtig für Radfahrer.

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Stimmt.
Ähnliches findet man bei „Radweg“ mit Zusatz „Mofa frei“. Auch hier kann sich der Mofa-Fahrer aussuchen ob er den Radweg oder doch lieber die Straße benutzt.

Es gibt da noch ein paar mehr Unterschiede.

Auf dem Gehweg mit „Radfahrer frei“ ist der Radfahrer nur zu Gast. Wenn die fünf Omis nebeneinander laufen und den weg dadurch komplett versperren, dann ist das halt so.
Wobei das kein Problem darstellt, denn Radfahrer dürfen hier eh nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren (STVO, Angang 2, Punkt 18)

Auf nem gemeinsamen Rad- und Fußweg darf der Radfahrer schneller fahren, und es darf auch erwartet werden, dass ein Fußgänger ihn vorbeilässt - wobei hier sowieso auch Rücksicht und Sorgfalt vom Radfahrer gefordert ist.

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Auf dem Gehweg habe die Fußgänger absoluten Vorrang, Radfahrer müssen so langsam wie möglich fahren und ggf. auch anhalten, wenn sie nicht vorbeikönnen.

Auf dem gemeinsamen Weg müssen Radfahrer zwar Rücksicht nehmen, aber die Fußgänger sind auch verpflichtet, die Radfahrer durchzulassen.

Gruß
Max

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nicht vergessen, wenn zu eng zum vorbeifahren, bleibt noch die Möglichkeit des Absteigen und des Schiebens, wobei dies dann auf der Straße zu erfolgen hat.

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Wieso das?

zur Sicherheit nochmal mit Zitat: Wieso?

Die Forenstruktur ordnet die Antworten nicht erkennbar den Beiträgen zu, das ist irgendwie nicht optimal.

Doch!
Aber man muss die Logik kennen:
Ein Beitrag bezieht sich:

  • auf den Beitrag direkt darüber, wenn keine Kennzeichnung erfolgte
  • auf den Beitrag, aus welchem zitiert wurde
  • auf den Beitrag weiter oben, der neben dem Erstellungsdatum mit einem Haken verlinkt ist.

Ich meine diese Kennzeichnung (aus einem anderen Thema hereinkopiert):
Screenshot 2022-06-25 at 10-11-39 wer-weiss-was.de

Man könnte diese Kennzeichnung natürlich immer anbringen, die Forensoftware verzichtet aber darauf, wenn der Beitrag sich auf den Artikel direkt darüber bezieht oder ein Zitat des Bezugs-Artikels enthält.

Daher versuche ich stets, die Zitierfunktion zu benutzen, welche übrigens gut umgesetzt ist. Markieren, klicken, fertig.

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Und jetzt noch einmal eine Beispielantwort, bei der nur durch die Kennzeichnung rechts oben ersichtlich ist, wem ich da eigentlich gerade antworte.

Test…
Ich drücke unter deinem Beitrag auf „Auf Beitrag antworten“.
Beim letzten mal war das dann nicht gekennzeichnet… mal schauen…

Hm… Nö, klappt nicht…

Ah - mein Fehler… alles lesen. Weil meine Antworten jetzt direkt drunter stehen :flushed:

Doch, genau wie beschrieben.
Da deine Antwort direkt unter meinem Artikel steht, wird das nicht gekennzeichnet.
Klicke mal auf „Auf Thema antworten“ bei einem weiter oben stehendem Artikel

Nachtrag:
Jetzt haben wir fast gleichzeitig geschrieben.

Wenn ein Beitrag schon Antworten hat und auf den Ursprungsbeitrag geantwortet wird, d.h. unter dem ersten Beitrag auf „Auf Beitrag antworten“ gedrückt wird, dann erfolgt auch keine Kennzeichnung, oder irre ich mich da?

Das wiederum könnte für Unklarheiten sorgen.

Test.
Die Ursprungsfrage ist ja beantwortet, eine Antwort im Thread hat noch Klärungsbedarf…

Das sagt der §25 STVO

Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden.

Wenn es zu schmal zum vorbeifahren ist, dann ist es auch meist zu schmal zum schieben, denn da läuft man ja neben den Rad her. Fahren auf der Fahrbahn darfst du nicht, denn da steht der Blaue Lolli entgegen.

Über das was nun erheblich ist kann sich dann im äusersten Fall das Gericht beschäftigen.

Ah, Du hast die zwei Situationen wieder zusammengewürfelt… gemerkt?

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