Gemeinsames Konto nach Sterbefall

Hallo,
ein Schwiegervater ist gestorben, die Schwiegermutter hatte mit ihm ein gemeinsames Konto. Was braucht sie gegenüber der Bank neben der Sterbeurkunde noch, um vollen Zugriff auf das Konto zu bekommen? Einen Erbschein? Oder einen Erbverzichtsnachweis von der (einzigen) Tochter?
Gruß
nk

Hi
was für ein Kontomodell hatten die beiden denn?
Lief es auf Eheleute… - dann braucht die Bank nix
Lief es auf den Schwiegervater und -mutter hatte eine Vollmacht gilt:

  • bei Vollmacht „über den Tod hinaus“ gilt die noch
  • sonst (und in allen anderen Fällen:
    was sagt denn die Bank, dass sie braucht?

Gruß
HaWeThie

Hallo,
soweit mir bekannt ist, war es ein gemeinsames (Giro-)Konto auf beide Namen. Aus uralten Zeiten (Postbank, mit Überweisungsträger-einschicken, kein Online-Banking,…). Ob es eine Vollmacht ‚über den Tod hinaus‘ gibt, weiß ich nicht. Muss ich prüfen.
Die Bank habe ich zwar angerufen, aber diese Beratung… Die konnten mir nicht mal die nächste Postbank-filiale nennen, die musste ich mir selber im Internet suchen. Telefonisch überhaupt irgendeinen Menschen an die Strippe zu bekommen, wenn man keine Telefon-Pin besitzt, war schon nur mittels Trick möglich (für den Computer unverständliche Eingaben murmeln).
Gruß
nk

Dann braucht sie m.E. nichts. Sie war schon immer verfügungsberechtigt und bleibt es auch. Ein klassisches ODER-Konto. Jeder der 2 Eheleute war einzeln verfügungsberechtigt.
Es wäre ja einfach abzuklären. Sie muss nur eine Überweisung, Abhebung(am Schalter etwa) vornehmen und selbst unterzeichnen.

Sonst braucht man einen Erbschein (nicht umsonst und dauert einige Wochen).

Ein Erbverzicht nützt nichts, denn die Postbank kann ja die Erbfolge nicht überprüfen. Das kann nur das Gericht und das wäre der Erbschein.

MfG
duck313

2 Like

Hallo,
na, dann werden wir mal demnächst bei einer PostBANKfiliale vorsprechen. Die Agenturen können nämlich genau gar nichts dazu sagen oder regeln.

Aber irgendwann demnächst wird sich das Problem dann sowieso lösen - es gibt hier mehrere Banken vor Ort. Mit persönlicher Beratung.

Danke!

Gruß
nk

… aber in der Filiale einfach den Mund halten, seine Überweisung / Abhebung / oder was auch immer, abgeben, sich ggf. ausweisen können und fertig. Wenn man am Schalter sein ganzes Leid klagt und dann so Fragen stellt wie " Darf ich das überhaupt …", dann wird es mit Sicherheit eng.
Am Besten ein neues Konto einrichten, den Bestand auf dem alten Konto dahin überweisen und die neue Bankverbindung dem Rententräger, Arbeitgeber, Mieter, Depotverwalter oder wem auch immer, mitteilen. Daueraufträge auf der neuen Bank veranlassen.

vnA

Hallo,

habe ich mir auch schon gedacht.Zumal die nächste Postbankfiliale ja auch ein Stück weit weg ist und Schwiegermutter nicht mehr gern in die Stadt fährt. Und ich natürlich auch mitfahren müsste, was bei den entsprechenden Öffnungszeiten einen Tag Urlaub bedeutet.
Nicht, dass ich den nicht brauchen könnte…
Gruß
nk